Im 5. Jahrhundert bildet sich allmählich die römische Gesellschaft, wie sie bis in die späte Republik bestimmend für die Politik bleiben wird. An der Spitze stehen von Anfang an die Patrizier, der Geburtsadel, der sakrale, militärische und politische Führungsaufgaben innehat. Er allein ist zu Beginn des Jahrhunderts politisch bedeutend, nur aus der Gruppe dieser Familien kommen die Amtsträger. Lediglich die Versammlung aller freien Bürger kann die Entscheidungen dieser Leute beeinflussen.
Daneben gibt es die Plebejer, die keineswegs eine breite, niedere Masse darstellt. Jeder freie, nicht adelige römische Bürger gehört zur plebs. Auch zugewanderte adelige Familien gehören in Rom zur Plebs. Sie sind im Normalfall Klienten der Patrizier (cluere = hören) und von ihren patroni abhängig, wobei man nicht sagen kann, ob ein Plebejer unbedingt einen Patron haben musste. Eine solche Verpflichtung wäre zumindest unrömisch.
Die Patrizier sind adelige Grundbesitzer und bestimmen über ihre Männer im Senat die Politik. Die Plebejer sind ihnen wirtschaftlich unterlegen, es gibt keine Möglichkeit für einen Pjebejer, in den Stand der Patrizier aufzusteigen. Mischehen sind streng verboten. Doch auch unter den Pjebejern gibt es große Unterschiede. Während die Oberschicht der Pjebejer vor allem auf politische Gleichstellung drängt (Wahl in politische ämter, ius conubii), geht es der Masse der Plebejer um eine Verbesserung ihrer rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Lage. Sie fordern einen wirksamen Schutz gegen die Willkür der (patrizischen) Beamten und Anteile am ager publicus, dem im Eigentum des Staates befindlichen Land, das an römische Bürger verpachtet wird.
Die rechtliche Gleichstellung von Patriziern und Plebejern dauert sehr lange und endet mit der Bildung eines patrizisch-plebejischen Amtsadels.