Bitte im Übersetzungskorrektur: Lys. 10, 12-14;20

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Bitte im Übersetzungskorrektur: Lys. 10, 12-14;20

Beitragvon Ioscius » Mo 13. Okt 2014, 12:09

Hallo, hier folgt der zweite und letzte Teil meiner Übersetzung, um deren prüfende Korrektur ich bitte :)

§12:
οὐκ οὖν ἄτοπον ἂν εἴη τὸν δράσαντ᾽ ἀφεῖναι1 φάσκοντα ἀνδροφόνον εἶναι, ὅτι ὁ διώκων, ὡς ἔκτεινε, τὸν φεύγοντα διωμόσατο; τί γὰρ ταῦτα, ὧν οὗτος ἐρεῖ, διαφέρει; καὶ αὐτὸς μὲν Λυσιθέῳ2 κακηγορίας ἐδικάσω εἰπόντι σε3 ἐρριφέναι τὴν ἀσπίδα. καίτοι περὶ μὲν τοῦ ῥῖψαι οὐδὲν ἐν4 τῷ νόμῳ εἴρηται, ἐὰν δέ τις εἴπῃ ἀποβεβληκέναι τὴν ἀσπίδα, πεντακοσίας δραχμὰς ὀφείλειν κελεύει.


Es wäre wirklich schwachsinnig, wenn der Angeklagte freigelassen werden würde, weil er sich „Mörder“ nennt, eben weil der Ankläger beschworen habe, er habe getötet. Worin liegt der Unterschied im Vergleich zu dem, was dieser wohl sagen wird? Und du hast selbst Theon der Schmähung bezichtigt, weil er gesagt hat, du habest deinen Schild fallen gelassen – da steht indes nichts im Gesetz von „fallen lassen“, während hingegen derjenige, der sagt, er habe seinen Schild weggeworfen, 500 Drachmen Strafe zahlen muss.


§13:
οὐκ οὖν δεινόν, εἰ ὅταν μὲν δέῃ σὲ κακῶς ἀκούσαντα τοὺς ἐχθροὺς τιμωρεῖσθαι, οὕτω τοὺς νόμους ὥσπερ ἐγὼ νῦν λαμβάνεις, ὅταν δ᾽ ἕτερον παρὰ τοὺς νόμους εἴπῃς κακῶς, οὐκ ἀξιοῖς δοῦναι δίκην; πότερον οὕτως σὺ δεινὸς εἶ ὥστε, ὅπως ἂν βούλῃ, οἷός τ᾽ εἶ χρῆσθαι τοῖς νόμοις, ἢ τοσοῦτον δύνασαι ὥστε οὐδέποτε οἴει τοὺς ἀδικουμένους ὑπὸ σοῦ τιμωρίας τεύξεσθαι;


Ist das nicht furchtbar?: Wenn du willst, dass deine Feinde für eine gegen dich geäußerte Beschimpfung bestraft werden, dann fasst du die Gesetze wie ich auf, aber wenn du jemand anderen gegen die Gesetze schmähst, willst du der Strafe entfliehen. Bist du etwa so gewieft, dass du die Gesetze so anwenden kannst, wie es dir beliebt, oder bist du so mächtig, dass du glaubst, die von dir Geschmähten würden nie diesbezüglich Wiedergutmachung erhalten?

§14:
εἶτ᾽ οὐκ αἰσχύνῃ οὕτως ἀνοήτως διακείμενος, ὥστε οὐκ ἐξ ὧν εὖ πεποίηκας τὴν πόλιν, ἀλλ᾽ ἐξ ὧν ἀδικῶν οὐ δέδωκας δίκην, οἴει δεῖν πλεονεκτεῖν; καί μοι1 ἀνάγνωθι τὸν νόμον.


Und dann schämst du dich nicht wegen deiner so gearteten Unvernunft, dass du meinst, du müsstest nicht wegen deiner Wohltaten für die Stadt, sondern wegen deiner nicht gerichtlich verfolgten Schandtaten einen Vorteil haben? Nun lies das Gesetz vor.

§20:
πολλὰ δὲ τοιαῦτα καὶ ἄλλα ἐστίν, ὦ ἄνδρες δικασταί. ἀλλ᾽ εἰ μὴ σιδηροῦς ἐστιν, οἴομαι αὐτὸν ἔννουν γεγονέναι ὅτι τὰ μὲν πράγματα ταὐτά ἐστι νῦν τε καὶ πάλαι, τῶν δὲ ὀνομάτων ἐνίοις οὐ τοῖς αὐτοῖς χρώμεθα νῦν τε καὶ πρότερον. δηλώσει δέ: οἰχήσεται γὰρ ἀπιὼν ἀπὸ τοῦ βήματος σιωπῇ.


Es gibt viele weitere Beispiele dieser Art, ihr Herren Richter. Wenn er nicht völlig starrköpfig ist, dürfte er nun meiner Meinung nach erkannt haben, dass die Sachverhalte – die jetzigen und damaligen – zwar dieselben sind, wir jedoch einige Bezeichnungen inzwischen nicht mehr wie die Vorfahren gebrauchen. Das wird er deutlich machen. Ohne einen Mucks zu machen wird er von seiner Tribüne herabsteigen.

Vielen Dank :)

Liebe Grüße
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Re: Bitte im Übersetzungskorrektur: Lys. 10, 12-14;20

Beitragvon Prudentius » Fr 17. Okt 2014, 09:56

§12:

"Es wäre wirklich schwachsinnig": Wäre es nicht...?, rhet. Frage.

"wenn der Angeklagte freigelassen werden würde": den Täter freizusprechen; warum Passiv?

" weil er sich „Mörder“ nennt": besser konzessiv?

" er habe getötet": er habe den Flüchtenden getötet.

"Und du hast selbst": Du selbst hast ja sogar...

"du habest deinen Schild fallen gelassen": weggeworfen.

ripto wegwerfen, apoballo fallenlassen.

Er wendet sich hier gegen Wortklauberei.
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Re: Bitte im Übersetzungskorrektur: Lys. 10, 12-14;20

Beitragvon Roxane » Fr 17. Okt 2014, 16:38

Hallo Ioscius, bedenke bei folg. Übersetzungsversuch bitte, dass ich nur eine Hobbygriechin, keine Studentin bin! Soll heißen: Mein Satz klebt nicht nur am Wörterbuch, es würde mich auch wundern, wenn ich keinen Fehler eingebaut hätte!

§ 13

οὐκ οὖν δεινόν,
Ist es nun nicht furchtbar,

εἰ ὅταν μὲν δέῃ σὲ κακῶς ἀκούσαντα τοὺς ἐχθροὺς τιμωρεῖσθαι, οὕτω τοὺς νόμους ὥσπερ ἐγὼ νῦν λαμβάνεις,

wenn du - jedesmal wenn du (darum) bittest, deine Feinde wegen der Dinge, die dich in üblen Ruf gestellt haben (τιμωρεῖσϑαί τινά τι, Etwas an Einem rächen, ihn wegen einer Sache bestrafen) zu bestrafen - die Gesetze so auslegst wie ich (es) jetzt (tue),

ὅταν δ᾽ ἕτερον παρὰ τοὺς νόμους εἴπῃς κακῶς, οὐκ ἀξιοῖς δοῦναι δίκην;

aber es - jedesmal wenn du über einen anderen gesetzeswidrig Schlechtes sagst -
nicht für angemessen hältst, eine Strafe zu gestatten?
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Re: Bitte im Übersetzungskorrektur: Lys. 10, 12-14;20

Beitragvon Ioscius » So 26. Okt 2014, 13:13

Ich bitte wegen meiner späten Antwort um Entschuldigung.

Vielen Dank euch!
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