Zur Abwechslung mal wieder ein bisschen Platon...
@ Glis: Da ich 18a-e sowieso gerade abgetippt habe, stelle ich die Kapitel schon mal ein. Vielleicht reicht es in Zukunft aber auch, sich auf problematische Passagen zu beschränken. Mit 18a-d bin ich ganz gut klar gekommen. 18e würde ich gerne irgendwann mal mit deiner Lösung vergleichen.
(18a)...redete, in welcher ich erzogen wurde und so erbitte ich nun auch dieses – so glaube ich – mir Gebührende von euch, meine Art der Redeweise zuzulassen – sie könnte nämlich vielleicht schlechter, vielleicht aber besser sein – und gerade dieses zu prüfen und darauf zu achten (τὸν νοῦν προσέχειν), ob ich Gerechtes sage oder nicht. Denn dies ist eine besondere Fähigkeit eines Richters, des Redners aber, Wahrheit zu sagen. Vor allem nun, Männer von Athen, bin ich berechtigt, mich zu verteidigen gegen das erste, was mir fälschlicherweise vorgeworfen wurde (wörtl.: das gegen mich falsche Vorgeworfene) und die ersten Ankläger, dann aber gegen das letztere und die..
(18b) .. letzteren (Ankläger). Denn viele meiner Ankläger sind zu euch gekommen (Langensch.), auch früher schon viele Jahre, die in keiner Beziehung Wahres sagten, vor denen ich mich mehr fürchte als vor den Leuten um Amytus herum, obwohl auch die furchtbar sind. Aber jene (sind) furchtbarer, Männer, die
die meisten von euch von Kindheit an auffingen und für sich gewannen, aber nun mich anklagen, ebensowenig* aufrichtig (zu sein):** "Es gibt einen (gewissen) Sokrates, einen weisen Mann, einen Grübler in Bezug auf Überirdisches und der auch alles unter der Erde erforscht hat und das schwächere Argument zum stärkeren ..
*οὐδέν τι μᾶλλον
**Das ὡς ist ein ὡς/ὅτι citativum, es entspricht quasi einem Doppelpunkt, bleibt unübersetzt und leitet eine wörtliche Rede ein.
(18c).. macht." Diese, Männer von Athen, sind, weil sie diese Nachrede ausgestreut haben, meine furchtbaren Ankläger. Denn die, die (das) hören, meinen, dass die, die solches erforschen, auch nicht die Götter anerkennen. Dann sind diese Ankläger viele und (solche), die (mich) schon lange Zeit beschuldigt haben und noch dazu in dem Alter zu euch redeten, in dem ihr (ihnen) wohl besonders vertraut habt, weil ihr Kinder wart, manche von euch auch junge Männer (15-20 J.), wobei sie geradezu eine “leere” Klage* führten, ohne dass sich jemand verteidigte. Aber das, was einen am meisten sprachlos macht (wörtl.: das Sprachloseste) (ist es), nicht einmal...
*eine Klage in Abwesenheit des Angeklagten, ἐρήμην κατηγορέω, Langensch.
(18d) ..ihre Namen zu wissen und zu nennen, außer wenn einer zufällig Komödiendichter (Aristophanes) ist. Aber die*, welche (euch) aus Ungnade und in verleumderischer Absicht (wörtl.:.. mit Verleumdung ) verleiten wollten – und auch die, selbst überredet, andere überreden - diese alle* sind besonders unerreichbar. Denn es ist weder möglich, irgendeinen hierher vor Gericht treten zu lassen noch zu befragen, sondern man muss geradezu wie mit Schatten kämpfen, wenn man sich verteidigt, und fragen, ohne dass jemand antwortet. Glaubt auch ihr nun, dass, wie gesagt (wörtl.: so wie ich sage), meine Ankläger mir doppelt** zugefallen sind, die einen, die (mich) soeben angeklagt haben und die anderen...
*(τοσοῦτοι,) ὅσοι: "soviele, wie" = "alle, die".
** "..die beiden Gruppen von Anklägern: a.) die frühere, d.h. die in der öffentlichen Meinung seit langem verbreitete Anklage, die besonders durch die Komödie in Umlauf kam, stellt ihn als unpraktischen und nutzlosen Spekulanten über Himmel und Erde dar, der auch andere dazu verleite. Die Verteidigung gegen diese erste Anklage ist wegen der Vielzahl und Anonymität der Ankläger die gefährlichere. b.) die spätere gerichtliche Anklage.."
(18e) ..die (mich) schon lange (anklagen), die zähle ich dazu; und so (καὶ) kommt zu der Überzeugung, dass ich mich vor allem gegen eben jene (früheren Ankläger)* verteidigen muss; Denn auch ihr habt erfahren, dass** jene (mich) früher angeklagt haben und zwar (καὶ) viel mehr als diese, die (τῶν)(mich) später (anklagten)***. Nun gut: Es muss nun (etwas) zur Verteidigung vorgebracht werden, Männer von Athen, und versucht werden, ...
*Hellasgr. § 19.3: "..ἐκεῖνος .. weist auf räumlich oder zeitlich Entferntes hin", gemeint sind die "zeitlich entfernten" früheren Ankläger
**vgl. Hellasgr. § 83.2: "Οὔποτε ἤκουσαμεν Σωκράτους αἰσχρόν τι λέγοντος"
***auch möglich: "die Letzteren", vgl. Hellasgr. § 56.4: "οὶ νῦν = die heutigen Menschen"