Pl. Ap. 32b

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Pl. Ap. 32b

Beitragvon ThomasVulpius » Mi 29. Jul 2015, 12:18

Pl. Ap. 32b καὶ ἔτυχεν ἡμῶν ἡ φυλὴ Ἀντιοχὶς πρυτανεύουσα͵ ὅτε ὑμεῖς τοὺς δέκα στρατηγοὺς τοὺς οὐκ ἀνελομένους τοὺς ἐκ τῆς ναυμαχίᾱς ἐβουλεύσασθε ἁθρόους κρίνειν͵ παρανόμως͵ ὡς ἐν τῷ ὑστέρῳ χρόνῳ πᾶσιν ὑμῖν ἔδοξεν. Τότ᾽ ἐγὼ μόνος τῶν πρυτάνεων ἠναντιώθην ὑμῖν μηδὲν ποιεῖν παρὰ τοὺς νόμους καὶ ἐναντία ἐψηφισάμην· καὶ ἑτοίμων ὄντων ἐνδεικνύναι με καὶ ἀπάγειν τῶν ῥητόρων καὶ ὑμῶν κελευόντων καὶ βοώντων͵ μετὰ τοῦ (Pl. Ap. 32c) νόμου καὶ τοῦ δικαίου ᾤμην μᾶλλόν με δεῖν διακινδῡνεύειν ἢ μεθ᾽ ὑμῶν γενέσθαι μὴ δίκαια βουλευομένων͵ φοβηθέντα δεσμὸν ἢ θάνατον.

Und es begab sich, dass unser Volksstamm, der antiochische, den Vorsitz im Rate (inne)hatte, als ihr den Beschluss fasstet die zehn Feldherrn, die die in der Seeschlacht (Gefallenen) nicht bestattet/geborgen hatten, alle in einer Abstimmung zu richten/verurteilen, gesetzwidrig, wie es euch allen in der Folgezeit/späterhin schien. Damals widersetzte ich mich euch als Einziger von den Ratsherren nichts Gesetzwidriges zu tun und stimmte gegenteilig ab; und obwohl die Redner bereit waren mich anzuzeigen und abzuführen und obwohl ihr dies verlangtet und schriet/Lärm machtet, glaubte ich (dennoch), es sei eher nötig mich in Übereinstimmung (cf. Lindemann § 102b) mit dem Gesetz und dem Gerechten einer Gefahr auszusetzen als es aus Furcht vor Haft/Gefängnis oder Tod mit euch zu halten, die ihr nicht Gerechtes beschließt.
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Re: Pl. Ap. 32b

Beitragvon Roxane » Di 18. Aug 2015, 14:59

Kann mir bei Gelegenheit jmd. kurz sagen, ob ich mit dem Akk. Graec. richtig liege?

Das μηδὲν ποιεῖν παρὰ* τοὺς νόμους kann ich mir nicht anders erklären.
*.. aus der Bdtg des nebenhin, vorbei, entwickelt sich der Begriff des Nichtzusammentreffens (vor dem Ziele vorbeischießen), des nicht Entsprechens, dah. wider, entgegen, παρὰ μοῖραν, neben dem Schicklichen vorbei, wider das Schickliche, gegen den Anstand, Od. 14, 509, ..
Also wörtlich "..im Hinblick auf das Nichts-Tun wider die Gesetze", freier evtl. ".. damit ihr nichts wider die Gesetze tut"?

Zunächst dachte ich an §76.6, Hellasgr., aber dann steht da noch das ὑμῖν und außerdem besagt der Paragraph: "Nach Verben mit negativem Sinn (Verben des Hinderns und Zweifelns) steht beim Infinitiv ein μή, das die negative Aussage verstärkt."

Dagegen §75.2, Hellasgr.: "Mit μὴ (und damit zusammengesetzten Negationswörtern..) werden alle Sätze verneint, deren Inhalt als Wunsch, Befehl, Aufforderung oder Bedingung zu verstehen ist." Daher vllt.: "..habe ich mich euch widersetzt (und euch aufgefordert), nichts wider die Gesetze zu tun."

Na ja, und dann bin ich mir mit dem ".., die ihr Gerechtes nicht wollt.." auch nicht so sicher...

"Und gerade hatte unsere Phyle, die Antiochis, den Vorsitz inne, als ihr den Beschluss gefasst habt, die zehn Feldherrn, die die (Schiffbrüchigen) in* der Seeschlacht nicht geborgen hatten, als Kollektiv zu verurteilen, widerrechtlich, wie es euch im Nachhinein (wörtl.: in der folgenden Zeit) allen erschien. Damals habe ich mich euch als einziger Prytane widersetzt, damit ihr nichts wider die Gesetze tut (wörtl.: im Hinblick auf das Nichts-Tun wider die Gesetze) und habe genau anders (wörtl.: Gegenteiliges) abgestimmt. Und obwohl die Redner entschlossen waren, mich anzuzeigen und abzuführen und ihr (sie) angetrieben und sogar herumgeschrien habt, dachte ich, eher auf de Seite von Gesetz und Recht alles aufs Spiel setzen zu müssen als aus Furcht vor Gefängnis oder Tod auf eure Seite zu treten**, die ihr Gerechtes nicht wollt***.."

*ϑάπτειν τοὺς ἐκ τῶν πολέμων, die in den Kriegen Gefallenen, Thuc. 2, 34 (vgl. ἀνελόμενος τοὺς ἐκ τῆς ναυμαχίας Plat. apol. 32 b)
**auf jemandes Seite treten, sein, Plat. Apol. 32 c
*** οἱ μὴ βουλόμενοι wer nicht will = ὅστις μὴ βούλεται, εἴ τις μὴ βούλεται; dagegen durch οὔ, wenn es sich auf bestimmte Gegenstände oder wirklich vorliegende Thatsachen bezieht, daher auch, wenn eine Mehrheit von Personen oder Sachen als einheitliches, konkretes Ganzes betrachtet wird: οἱ οὐ βουλόμενοι die bestimmten Personen, die nicht wollen,


Jetzt finde ich doch tatsächlich noch das hier :-D :
"ἐναντιόομαι. 1 oponerse, enfrentarse c. dat. de pers.... c. dat. de pers. e inf. "ἠναντιώθην ὑμῖν μηδὲν ποιεῖν παρὰ τοὺς νόμους" me enfrenté a vosotros para que* no se hiciera nada contra las leyes Pl.Ap.32b.."
*para que: damit
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Re: Pl. Ap. 32b

Beitragvon Prudentius » Do 20. Aug 2015, 08:21

Hallo Roxane,

Kann mir bei Gelegenheit jmd. kurz sagen, ob ich mit dem Akk. Graec. richtig liege?


Wo siehst du einen solchen?
Übrigens, so nennt man ihn eigentlich bloß im L., im Gr. eher "Akk. der Beziehung".

"Das μηδὲν ποιεῖν παρὰ* τοὺς νόμους kann ich mir nicht anders erklären. ": etwas Gesetzwidriges tun; wir im D. setzen gar keine Negation, aber der Gr. hat bei "sich widersetzen" schon die Negation vorweggenommen; das ist vergleichbar dem L. "timere, ne", d. "fürchten dass". Da solltest du dir nicht viel Kopfzerbrechen machen, das ist egal, ob du auf dem linken oder auf dem rechten Bein stehst :-D .

""Mit μὴ (und damit zusammengesetzten Negationswörtern..) werden alle Sätze verneint, deren Inhalt als Wunsch, Befehl, Aufforderung oder Bedingung zu verstehen ist."
Richtig, und "sich widersetzen" ist ein solches Verb.

"und dann bin ich mir mit dem ".., die ihr Gerechtes nicht wollt.." auch nicht so sicher...":
buleuesthai, nicht bulesthai! "... da ihr Unrecht beschlossen habt",

lgr. P. :)
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Re: Pl. Ap. 32b

Beitragvon Roxane » Do 20. Aug 2015, 10:52

Danke, Prudentius, dass du dich meiner "Probleme" angenommen hast. Hier noch einmal der Satz, ich denke, es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten:

Damals habe ich mich als einziger Prytane euch widersetzt,
..damit ihr nichts Gesetzwidriges veranlasst/ tut.
..damit ihr die Gesetze nicht verletzt.
..(und gefordert), dass ihr nichts wider die Gesetze veranlasst/ tut.
..damit nichts Gesetzwidriges geschah.
..habe ich mich euch im Hinblick auf eure Verletzung der Gesetze widersetzt.

me enfrenté a vosotros para que (damit, + Konj.) no se hiciera (1.und 3.Pers. Konj. Impf. von hacer, se hacer = geschehen) nada contra las leyes: ..damit nichts (=nicht irgendetwas) gegen die Gesetze geschah.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Spanisch kann ich überhaupt nicht, obwohl ich als Studentin mal einen Kurs besucht habe. Schlimm!

Nun hast du ja darauf hingewiesen, Prudentius, dass die Negation im Dt. in bestimmten Fällen nicht mitübersetzt wird wie z.B. beim lat. "timere, ne". Auch bei dem griechischen φόβος ἑστιν, μή, bei φοβέομαι μή oder ἐναντιόομαι μή fehlt ja im Dt. die Negation. Ein anderer Fall, wie ich meine, zumal der Satz nicht lautet Τότ᾽ ἐγὼ ἠναντιώθην μὴ ποιεῖν παρὰ τοὺς νόμους (Damals habe ich mich geweigert, gegen die Gesetze zu handeln). Daher bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als für den Originalsatz auf § 76.6 und die Spanier :-D zurückzugreifen.

Der Thomas muss mich für verrückt halten, wenn er das hier alles liest. Dich frage ich lieber erst gar nicht ....

Letzte Korrektur:
.., weil ihr etwas Unrechtes geplant (/beschlossen) habt.

Schluss für heute. Definitiv!
:stretch: Ῥωξάνη

Hab ich es mir doch gedacht: Hochinteressantes zum Infinitiv steht noch bei Kühner :-D :

:book: Kühner, § 474: „..Vielmehr schwebte wohl ursprünglich, ..dem Redenden unbewusst ein allgemeiner Begriff des Wollens oder Sollens vor, der den Infinitiv hervorrief. Allmählich aber erwuchs daraus ein fester Gebrauchstypus in der Weise, dass man den Infinitiv schlechthin als Ausdruck des Begehrens verwandte, sei es in befehlendem oder bittendem Tone als Vertreter des Imperativs, sei es in wünschendem Tone als Vertreter des Optativs. ...und in der That ist sie wie dem Deutschen, so auch den romanischen Sprachen nicht fremd, z. B. im Altfranz. ne te movoir! ne me celer! ne ferir, im Ital. non far questo! non andar via! Aber da der imperativische Infinitiv sich auch im Altindischen findet, ist die Annahme, dass das Griechische ihn nicht neu ausgebildet, sondern als Erbgut aus der Urzeit überkommen habe, nicht ohne weiteres abzuweisen. ... Der Infinitiv wird bei den Epikern sehr häufig statt der II., selten statt der III. Person des Imperativs gebraucht; statt der II. Person nicht selten auch bei anderen Dichtern und selbst auch bei Herodot und den attischen Prosaikern. Die angeredete Person wird als Subjekt gedacht. ….Richtiger scheint es, den Infinitiv als die gewichtigere, eindringlichere Form der Aufforderung anzuerkennen. Er dient daher oft in längeren Reden neben Imperativen zur Hervorhebung derjenigen Punkte, auf die der Redende besonderes Gewicht legt.."

".., damit ihr bloß nicht die Gesetze verletzt."
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Re: Pl. Ap. 32b

Beitragvon Prudentius » So 23. Aug 2015, 16:58

Hallo Roxane,

Τότ᾽ ἐγὼ μόνος τῶν πρυτάνεων ἠναντιώθην ὑμῖν μηδὲν ποιεῖν παρὰ τοὺς νόμους καὶ ἐναντία ἐψηφισάμην·


Vorschlag, etwas freier: "damals versuchte ich als einziger, euch davon abzuhalten, ein Unrecht zu begehen, und stimmte dagegen".

..damit nichts Gesetzwidriges geschah.
..habe ich mich euch im Hinblick auf eure Verletzung der Gesetze widersetzt.


Beides ist nicht so gut, "geschehen" passt nicht her, es ist ein aktives Verb, "tun, handeln", die Spanier überzeugen hier nicht.
"eure Verletzung der Gesetze": die Substantivierung passt nicht, es liegt ja noch keine Verletzung vor.

"Nun hast du ja darauf hingewiesen, Prudentius, dass die Negation im Dt. in bestimmten Fällen nicht mitübersetzt wird": ich möchte es noch umformulieren: es geht nicht darum, dass die Negation nicht mitübersetzt wird, sondern dass bei einem zusammengesetzten, zweigliedrigen Ausdruck die Negation vorn oder hinten stehen kann, und obendrein dass das regierende Verb, wie hier "sich widersetzen", die Negation implizit enthalten kann, so dass dann die Negation nur scheinbar fehlt.

Das Spanische habe ich gar nicht gelernt, habe aber von den wundervollen südamerikanischen Hits so manches mitbekommen, "Cielito lindo", "canta y no llores", "mi povre corazon", Mariachi,

lgr. P. :)
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Re: Pl. Ap. 32b

Beitragvon Roxane » Mo 24. Aug 2015, 10:51

Was du da gegen eine Substantivierung sowie die Version der Spanier einzuwenden hast, überzeugt mich, Prudentius! Bei deinem „..euch davon abzuhalten, ein Unrecht zu begehen“ sollten wir es belassen. Fuhrmann übersetzt so ähnlich „..davon abgeraten, etwas Gesetzwidriges zu tun“. „Verbieten“, wie es bei Langenscheidt noch angegeben ist, hätte die Sache nicht getroffen.

Ist ja lustig, wenn es um spanische Liedtexte geht, dann nehme ich auch schon mal ein Wörterbuch in die Hand. Du hast ja keine Ahnung, wie sehr ich auf diese südamerikanische Musik „abfahre“, die geht so richtig ins Blut. Deshalb verpasse ich meine Zumbastunde auch nie! Hier eine Choreographie zu deinem "mi pobre corazon". Wie du siehst, können auch nicht mehr ganz so junge Herrschaften durchaus ihren Spaß daran haben:
https://www.youtube.com/watch?v=YDeDWShLcVM
:stretch: Ῥωξάνη
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Re: Pl. Ap. 32b

Beitragvon Prudentius » Sa 29. Aug 2015, 10:57

Also meine Frau hat es schon lange aufgegeben, mir das Tanzen beizubringen, sie meinte, man müsste mehr Taktgefühl dafür haben :-o .

Kennst du auch das: "Solamente una vez - y nada mas", da fühle ich angesprochen,

lgr. P. :)
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Re: Pl. Ap. 32b

Beitragvon Roxane » Sa 29. Aug 2015, 15:08

Nie gehört. Na, dann sei mal froh, dass du dich bei diesem Lied angesprochen fühlst. Andere Männer scheinen es nicht so gut getroffen zu haben und singen:

Nossa, nossa. Assim você me mata :lol: :hail:

Das ist Portugiesisch. Schönes flottes Zumba-Lied!
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