So, ich hab auch mal gerade beim Lateinstudium auf der Uni Frankfurt geschaut und das folgende nun gelesen.
Fremdsprachenkenntnisse
Das Studium des Faches erfordert folgende Sprachkenntnisse: Altgriechisch und Latein. Sie sind spätestens bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung nachzuweisen. Als Nachweis gilt das Graecum bzw. das Latinum im Abitur oder als Ergänzungsprüfung zum Abitur (gem. VO über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 3. September 1981, vgl. ABl. 1981, S. 642). Studierende, die über diese Sprachkenntnisse noch nicht verfügen, müssen sie im Laufe der ersten Semester erwerben. Zu diesem Zweck werden die Griechischen bzw. Lateinischen Elementarkurse angeboten, die auf die staatlichen Prüfungen (Ergänzungsprüfungen) vorbereiten.
Also bis zur Zwischenprüfung musst das Graecum nachgewiesen werden.
Da es um ein Lehramststudium geht, heisst das im Klartext, schriftliche Klausur und mündliche Prüfung.
Wobei in der Prüfungsordnung nun wiederum
(4) Wer als eines seiner Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik), Latein, Griechisch, Evangelische Religion, Katholische Religion, Philosophie, Ethik, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch gewählt hat, muß Fremdsprachenkenntnisse nachweisen, für die folgende Anforderungen gelten:
Latein: Griechischkenntnisse;
Verstehe ich nun nicht wirklich