Ich hatte auf dem Gymnasium unter anderem auch einen Philosophiekurs belegt. Dort haben wir zum Teil ziemlich viel und heftig diskutiert; auch über dieses Thema. Wie steht ihr zu diesem Thema?
Hier erst einmal eine Begriffsklärung, so dass wir alle vom gleichen reden:
Aktive Sterbehilfe
Sterbehilfe wird dann als "aktiv" qualifiziert, wenn der Arzt oder andere Personen das Leben des Leidenden durch gezielte Handlungen verkürzen.
Die aktiven Helfer betreten in diesem Fall ein gefährliches Terrain: Als "Tötung" gilt jede Handlung, mit welcher man dem natürlichen Tod eines Menschen zuvorkommt.
Das Gesetz regelt diese beiden Extreme: "Töten auf verlangen" (CH: Art. 14 StGB).
Beihilfe zum Suizid
Sterbehilfe wird dann als "Beihilfe zum Suizid" bezeichnet, wenn der Helfer dem Patienten auf dessen Bitte hin ein tödlich wirkendes Gift zur Verfügung stellt, welches der Patient selbst einnimmt.
Indirekte Sterbehilfe
Darunter versteht man jene Form der "ungewollten" Lebensverkürzung, wie sie als Nebenwirkung bei der Verabreichung hoher Dosen von Schmerzmitteln auftreten kann. (Die Leidensverminderung hat nach Ansicht der Gerichte Vorrang vor blosser Lebensverlängerung.)
Passive Sterbehilfe
Darunter versteht man das Sterbenlassen des Patienten unter Verzicht auf intensivmedizinische Massnahmen. Es geht um die Unterlassung von Handlungen, deren Vornahme geeignet wäre, das Leben eines unrettbaren Kranken noch etwas zu verlängern. (Extremfall: Hirntod!)