mit Stolz akklamiere ich, Gerechtigkeit ist Faktum

Beiträge zu Themen, die in keine andere Kategorie passen

Moderatoren: Zythophilus, marcus03, Tiberis, ille ego qui, consus, e-latein: Team

mit Stolz akklamiere ich, Gerechtigkeit ist Faktum

Beitragvon georg » Fr 18. Jun 2004, 23:34

"Bei allen Tätigkeiten bleiben Juristinnen und Juristen der Rechtsidee verpflichtet: "Recht ist die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen" (Gustav Radbruch, Heidelberger Rechtsdenker, 1878-1949, in seiner "Rechtsphilosophie")."

Zitat von der Website der juristischen Fakultaet der Universitaet Heidelberg.

Recht also ist die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen.
Was haltet ihr von dieser Definition?

Ich erwaehne bei dieser Gelegenheit ein Interessantes Wort, welches ein Familienrichter einmal an meine Mutter gerichtet: Was hat denn Recht mit Gerechtigkeit zu tun?!

Nun, zweifellos wird dieser Richter nicht an der Universitaet zu Heidelberg studiert haben...aber der universell dogmatisierte ANspruch des oben genannten Zitates, zu gelten fuer alle Jursitinnen udn Juristen - die Riehenfolge dieser Aufzaehlugn allein ist schon diskriminierend; man sollte ein Uni-Sex-Wort dafuer finden - laesst einen doch ernsthaft zweifeln;
Nicht an der Aussage des Philosophen freilich, denn er hat mit keinem Wort erwaehnt, dass Recht selbst Realitaet ist.
Benutzeravatar
georg
Censor
 
Beiträge: 551
Registriert: Sa 19. Okt 2002, 12:38

Beitragvon Parmenides » Sa 19. Jun 2004, 22:19

Gerechtigkeit ist platonisch wirklich. Recht aber ist eine Erscheinungsform der Idee der Gerechtigkeit. Für den Juristen bedeutet dies, dass er bei jeder einzelnen Rechtsangelegenheit der Rechtsidee, der Gerechtigkeit im Allgemeinen, verpflichtet ist.
Parmenides
 

Beitragvon georg » Sa 19. Jun 2004, 23:40

Dann haben wir also nur eine MEnge schlechter Juristen im Lande?
Benutzeravatar
georg
Censor
 
Beiträge: 551
Registriert: Sa 19. Okt 2002, 12:38

Beitragvon Parmenides » Sa 19. Jun 2004, 23:43

Sowieso. Dies sagt schon das Wort Menge.
Parmenides
 

Beitragvon georg » Sa 19. Jun 2004, 23:49

Nun ja, MEnge im Vergleich zur GEsamtheit der Juristenschaft.

Nun klaer mich doch bitte auf, was meinst du mit "platonisch"?
Definiere bitte, und erweitere somit meinen WOrtschatz.

WIeso bitte soll denn das Recht der GErechtigkeit verpflichtet sein, ist es doch vielmehr gedacht zur Regelung des gesellschaftlichen Miteinanders?!
Benutzeravatar
georg
Censor
 
Beiträge: 551
Registriert: Sa 19. Okt 2002, 12:38

Beitragvon Parmenides » So 20. Jun 2004, 00:10

"Platonisch wirklich" soll heißen: nicht in der Welt der Wahrnehmungen existent, sondern von statischem, ontischem Sein, als Idee im Sinne Platons.

WIeso bitte soll denn das Recht der GErechtigkeit verpflichtet sein, ist es doch vielmehr gedacht zur Regelung des gesellschaftlichen Miteinanders?!

Die richtige Regelung des gesellschaftlichen Miteinanders ist Inbegriff der Gerechtigkeit. Recht notwendigerweise ist das Werkzeug einer solchen Regelung. Somit hat Recht immer den Sinn, der Gerechtigkeit zu dienen. Der Jurist als Rechtsvertreter sei demnach der Gerechtigkeit verpflichtet.

MEnge im Vergleich zur GEsamtheit der Juristenschaft.

Nun, sei hier eine Mehrheit gemeint, ist dies nicht Grund genug für das Schlechtsein?!
Parmenides
 

Beitragvon georg » So 20. Jun 2004, 00:34

WIr koennen ja keien praezisen Aussagen machen ueber das Verhaltnis im Sinne der orbgien Definition schlechterJuristen zu den guten.
Aber es liegt nahe anzunehmen, dass die meisten schlechten nicht ans Gericht sondern in die Politik gehen...
Benutzeravatar
georg
Censor
 
Beiträge: 551
Registriert: Sa 19. Okt 2002, 12:38

Beitragvon Parmenides » So 20. Jun 2004, 01:53

WIr koennen ja keien praezisen Aussagen machen ueber das Verhaltnis im Sinne der orbgien Definition schlechterJuristen zu den guten.
Aber es liegt nahe anzunehmen, dass die meisten schlechten nicht ans Gericht sondern in die Politik gehen...

Ja, geht man davon aus, schlecht sei (in diesem Fall), was nicht der Gerechtigkeit verpflichtet ist.

Problem bei obigem Zitat ist die Zusammenführung der empirischen und der ideell-normativen Dimension des Rechtsbegriffs. Einspruch könnte erhoben werden gegen die Existenz eines ideellen Rechts, also der Gerechtigkeit, überhaupt und also wäre das normative Recht nicht mehr als ein empirisches.
Parmenides
 

Beitragvon Parmenides » So 20. Jun 2004, 02:43

Die nichtideelle, empirische Gerechtigkeit normativen Charakters sei der über längere Zeit herausgebildete Wertekatalog einer Gesellschaft.

Damit ließe sich formulieren:
Bei allen Tätigkeiten bleiben Juristen der empirischen Gerechtigkeit verpflichtet, welche die Gesamtheit der nichtmetaphysischen, sondern empirisch begründeten Werte der Gesellschaft ist, der Wertekatalog. Recht aber ist die einzelne Erscheinung, die den Sinn hat, dieser Gerechtigkeit als Organon zu deren Umsetzung/Einhaltung in konkreten Situationen zu dienen.
Jenem Wertekatalog müsse eine Art Grundgesetz entsprechen, welchem jedes Recht verpflichtet sei. Die Gerechtigkeit sei somit eine höhere Instanz des einzelnen Rechts.
Parmenides
 

Beitragvon Fritz » So 20. Jun 2004, 18:08

Gerechtigkeit ist nicht gleich Gerechtigkeit!
iustitia und dikaisione sind nicht identisch.
Fritz
 

Beitragvon georg » So 20. Jun 2004, 18:40

P: Wo hast du das denn abgeschrieben :verwirrt:


Du meinst, Juristen seien den Wertevorstellungen ihrer GEsellschaft verpflichtet?
Nun, wenn im Idealfall das von dir so genannte "Grundgesetz" den tatsaechlcihen, staendig im Wandeln befindlichen Werten der GEsellschaft entspricht, mag dies sein; Ansonsten ist es Ermessenssache, ob es so sein sollte, dass sie den Werten verpflichtet sind - ich meine dass sie sein soltlen - udn de facto sind sie - verpflichtet dem Recht an sich.
Welches einer Sammlung von Werten verpflcihtet ist, nciht jedoch DER Sammlung, oder gar der GEsamtheit.
Benutzeravatar
georg
Censor
 
Beiträge: 551
Registriert: Sa 19. Okt 2002, 12:38

Beitragvon Parmenides » So 20. Jun 2004, 19:33

Angelesen habe ich dazu diesen Artikel, der aber nur das Problem ansprach:
http://www.humboldt-forum-recht.de/1-1996/Seite5.html
Der Beitrag von 1:53 entstammt meinen nächtlichen Gedankenverwirrungen. :shock:

Nun gut, ich denke schon, dass die Juristen der Gerechtigkeit in obigem Sinne mehr verpflichtet sind als dem einzelnen Recht. Im Streitfall beispielsweise, wenn ein Recht im Widerspruch steht zur Gerechtigkeit, muss es dieser höheren Instanz weichen, auch wenn es nicht gesetzlich niedergeschrieben steht, was anders zu vollenden natürlich anzustreben ist.
Parmenides
 

Beitragvon georg » So 20. Jun 2004, 20:11

Nun, aber das ist ja deine persoenliche Meinung. Per definitionem studieren die Juristen Rechte, nicht Gerechtigkeit. SIe sind besagter, anch obiger Definition, in soweit verpflichtet, wie sie in der Verfassung manifestiert sind.
Benutzeravatar
georg
Censor
 
Beiträge: 551
Registriert: Sa 19. Okt 2002, 12:38

Beitragvon Parmenides » So 20. Jun 2004, 22:26

Nun ja, ich denke jeder ist der [unicode]δικαιοσύνη[/unicode] verpflichteter als der iustitia.
Parmenides
 


Zurück zu Sonstige Diskussionen



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 43 Gäste