"Bei allen Tätigkeiten bleiben Juristinnen und Juristen der Rechtsidee verpflichtet: "Recht ist die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen" (Gustav Radbruch, Heidelberger Rechtsdenker, 1878-1949, in seiner "Rechtsphilosophie")."
Zitat von der Website der juristischen Fakultaet der Universitaet Heidelberg.
Recht also ist die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen.
Was haltet ihr von dieser Definition?
Ich erwaehne bei dieser Gelegenheit ein Interessantes Wort, welches ein Familienrichter einmal an meine Mutter gerichtet: Was hat denn Recht mit Gerechtigkeit zu tun?!
Nun, zweifellos wird dieser Richter nicht an der Universitaet zu Heidelberg studiert haben...aber der universell dogmatisierte ANspruch des oben genannten Zitates, zu gelten fuer alle Jursitinnen udn Juristen - die Riehenfolge dieser Aufzaehlugn allein ist schon diskriminierend; man sollte ein Uni-Sex-Wort dafuer finden - laesst einen doch ernsthaft zweifeln;
Nicht an der Aussage des Philosophen freilich, denn er hat mit keinem Wort erwaehnt, dass Recht selbst Realitaet ist.