Urheberrecht.

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Urheberrecht.

Beitragvon Laptop » Fr 18. Apr 2008, 05:03

Das Urheberrecht nimmt immer groteskere Auswüchse an. Mittlerweile werden schon Gene patentiert und die Forschung damit behindert. Ebenso zu erwähnen sind Patente auf Medikamente, die Generika untersagen, und so das Original-Medikament für Notleidende (bspw. Malaria-Kranke) unerschwinglich bleibt. Doch auch das einfache Urheberrecht, bspw. auf Bücher, kommt mir bei näherem Nachdenken grotesk vor. Ist das nicht eine seltsame Erfindung? Begründet sich unsere Kultur nicht auf der Übernahme fremder Errungenschaften (Schrift, Bauwesen, Medizin, etc.)? Wenn es das Copyright seit der Antike gegeben hätte, wären wir womöglich in unserer Entwicklung nicht da, wo wir heute sind.
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Beitragvon Laptop » Fr 25. Apr 2008, 03:45

Über 100 mal wurde dieser Thread nun betrachtet, und niemand wagt oder vermag etwas dazu zu sagen? Ist es ein Tabu unserer Gesell. das Urheberrecht infragezustellen? Langweile ich vielleicht? Und wie hätte wohl ein altvorderer Römer darüber gedacht?
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Beitragvon consus » Fr 25. Apr 2008, 09:43

Servus, laptop.
Ich denke, dass man bei aller berechtigten Kritik an schlimmen Auswüchsen nicht vergessen sollte, was in § 11 des deutschen Urheberrechts gesagt wird: „Das Urheberrecht ... dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werks.“ Wie viele Urheber insbesondere im Bereich der Künste gibt es, die ihre Existenz durch das Hervorbringen von Werken sichern. Die damit verbundenen komplizierten Fragen mögen von juristischen Fachleuten dargelegt werden. Übrigens sah man auch im alten Rom schon die Problematik von Urheberschaft und Plagiat (furtum). Man lese z. B. Martial 1, 29:
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Beitragvon Iulus » Fr 25. Apr 2008, 16:55

Langweile ich vielleicht?


Ja,in der Tat,das tust du!Was soll das rumkriteln an den rechtlichen Bestimmungen unserer Bundesrepublik?Das Urheberrecht schützt vor Gedankenklau und ist damit in seiner Existenz durchaus gerechtfertigt.

Ist es ein Tabu unserer Gesell. das Urheberrecht infragezustellen?


Endlich hat es jemand aufgedeckt!Das große Tabuthema unserer Gesellschaft! :hail:
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Beitragvon Laptop » Fr 25. Apr 2008, 18:10

Iulus hat geschrieben:
Langweile ich vielleicht?


Ja,in der Tat,das tust du!Was soll das rumkriteln an den rechtlichen Bestimmungen unserer Bundesrepublik?Das Urheberrecht schützt vor Gedankenklau und ist damit in seiner Existenz durchaus gerechtfertigt.

Ist es ein Tabu unserer Gesell. das Urheberrecht infragezustellen?


Endlich hat es jemand aufgedeckt!Das große Tabuthema unserer Gesellschaft! :hail:
Einfach lächerlich...


Woher kommen nur diese Aggressionen? Nicht schön! Warum nicht einfach mal entspannen und darüber sachlich diskutieren. Ist ja schließlich kein Tabu-Thema. Gedanken kann man schlecht klauen, du meinst vielleicht Ideenklau. Nur wo hört die Idee auf ein schöpferisches Werk zu sein? Und inwiefern ist ein Genom schöpferisches Werk eines Wissenschaftlers, der es entdeckt? (Ich finde Philosophie besonders dann interessant, wenn sie Grundsatzfragen praktischer Natur behandelt, wie Euthanasie, Demokratie oder eben Urheberrecht.)
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Beitragvon Lord Piergeiron » Di 29. Apr 2008, 23:58

Hi all :-)

Hmm. Urheberrecht ist m.E. immer ein heißes Eisen, es wurde ja hier auf dem Forum auch bereits mehrfach in Zshg. mit z.B. Schulbuchübersetzungen usw. diskutiert.

Auszudehnen auf neue Medien aller Art ist es natürlich für manchen störend bis belästigend, wenn man mit dem KAUF eines Mediums nicht das Recht erwirbt, damit zu tun und zu lassen, was man will.

Der vorgezeichnete Weg über den Begriff der „Nutzungslizenz“ scheint rel. neu (seit dem aufkommen von (teurerer) Software, die z.B. in Institutionen „in ‚Einzel-oder Mehrplatz-LIZENZ’ verwendet werden darf“), ist aber eigentlich – für den, der es erkannt hat, auch bei jedem BUCH exakt derselbe:

Lesen erlaubt, Wiedergeben nur mit Zitations-Angabe, Kopieren (zumal in STRENGEN Bibliotheken (hab selbst mal solche von innen gesehen)) : Nein.

A.
Der skeptische Betrachter würde sich eine interessante Frage stellen:
Fühlt sich im Jahre 2008 Karl May in höherem Maße gewürdigt, wenn man seinen Namen als Urheber nennt, als wenn man es nicht täte ?
In diesem Zusammenhang dürften EIGENTLICH Verlage o.ä. ÜBERHAUPT keine Rechte bekommen. Letztlich verlegen sie (zwar unter Kostenaufwand – heutzutage wird auch dieser geringer) ein Buch, aber beim Begriff „geistiges Eigentum“, der tausende Male propagiert wird als Basis für Urheberrecht dürften sie – wenn überhaupt – lediglich als Zaungäste fungieren.

(Bei Karl May gab es übrigens höchst bizarre Formen des Rechtsstreits um sein Erbe, nicht nur neuerdings (Zeitungsberichte),

http://www.bild.de/BILD/news/vermischte ... 39424.html

sondern auch damals (May / Münchmeyer-Streit)).

Resultat der Überlegungen: Freie Kopierbarkeit sollte gewährleistet werden. (Im Sinne des Begriffes „Kulturgut“ ist das ja bei May schon der Fall, „Im Reiche des silbernen Löwen“ u.a. kann man ja rel. einfach online finden und lesen.


B.
Doch warum klappt das bei Albeniz’ „Suite Espanol“ nicht ?

Diese führten wir als Abi-Serenade auf (Lord mit nem Kollegen abwechselnd am Klafünf),
nahmen 4 Euro Eintritt, mussten aber Gebühren an eine (Euch sicher bekannte) Institution namens GEMA entrichten, was den Biergenuss apres Aufführung schmälerte (allerdings nicht versiegen ließ).
Nun interessierten wir uns damals nicht sonderlich für die Grundlagen, eventuell lag es aber auch an einigen neueren Jazz-Werken, die ebenfalls aufgeführt wurden.

Allerdings hab ich hier die Albeniz-Noten rumfliegen: B. Schott’s Söhne, Mainz:
Bekommt der Verlag (den ganz früher mal ein Mittel-bis Spätromantiker beauftragt hat, freundlicherweise seine Noten zu drucken) jetzt IMMER noch Geld, nachdem schon x-tausend Musikstudenten dieses Werk gekauft haben ?

Resultat der Überlegungen: Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben: Freies Kopieren sofort ermöglichen.

C.
Der wiss. Zeitschriftenaufsatz oder wiss. Zeitschriften:
Interessiert meistens Wissenschaftler.
Im Sinne der Zugänglichkeit und der wiss. Weiterentwicklung: Sofort freigeben.
Auch Dinge wie „Annee philologique“, die plötzlich nicht mehr kostenfrei sind (wie vor längerer Zeit festzustellen). Mal keine Kosten, mal doch welche: Rechtliche Grundlage ?

Für mich fragwürdig.


D.
Datenbank-Inhalte, wie z.B.: Iuris (als ein Beispiel von zig):

Die Programmierer der Programme an sich und Einpfleger der Daten müssen für ihre Tipparbeit entlohnt werden, soviel ist klar.

Dass aber bei manchen Datenbanken (die Ihr evtl. NICHT kennt, z.B. all die vom Host DIALOG oder MESSENGER, z.B.: Chemical Abstracts (CA) für eine

EINSCHALTZEIT von 1 STUNDE 43 Euro anfallen, bei einer anderen Datenbank namens HCA gar 209 Euro,

UND dass PRO SUCHWORT teilweise ZWEI EURO anfallen, (und jetzt, liebe reiche Leser, trunkiert mal mit Sternchen...da ergibt sich eine BETRÄCHTLICHE Summe, die, falls man öfter derartiges sucht, schon mal das Dispo eines Professors gegen NULL streben lassen würde),

ist ein Unding. Diese Gelder bekommt nämlich nicht der Wissenschaftler, der die neuen Erkenntnisse erkannt hat, sondern der Datenbankanbieter.

Resultat der Überlegungen: Sofort freigeben, wie auch normale wiss. Zeitschriftenaufsätze
(die ja nun GRÖßTENTEILS von Bibliotheken frei kopiert werden, nach zähem Gehabe.)

E.
Eie Vokabelliste aus: Felix, Cursus, Ianua, Salvete, usw. irgendwo ins Web zu stellen,
sollte m.E. noch belohnt werden. Da nicht „Salvete“ die Vokabeln erfunden hat (geistiges Eigentum-Argument komplett hinfällig damit), sondern Cäsar.

Und der lebt nicht mehr. Überdies sind mehr als 70 Jahre seit seinem Tod vergangen – eine wischi-waschi-Zahl, mit der niemand etwas rechtes anfangen kann.

Anders natürlich bei Komplettübersetzungen (die übrigens, falls einer von UNS sie anfertigt, ebenfalls kein geistiges Eigentum von „Salvete“ sind, sondern von uns, denn es wird nichts kopiert, aber damit die Schüler nicht faul werden, soll es mit der mom. Regelung gerne sein Bewenden haben).

F.
Der Film:

Eine Bemerkung genügt:

„M-eine Stadt sucht einen Mörder“: Nach zähem Zagen und duldsamen Blicken der Filmindustrie dürfte man sich den (hervorragenden) Film nun (meines Wissens) online saugen oder anschauen können (leicht findbar).

G.
Computerspiele:

Fragt mal einen ehemaligen Amiga-Besitzer, wer diesen Computer SEHR SEHR lange am Leben hielt. (Und das waren keine Urheberrechtsschützer).


Alles in allem finde ich also diese Diskussion...INTERESSANT bis ins Letzte, sie ist es Wert, hier weitergeführt zu werden !

Greetings, Lord.
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Beitragvon Laptop » Mi 30. Apr 2008, 06:08

Danke Lord, für die Wiederaufnahme des Themas. Da Recht nicht von Gottes Hand kommt, sondern sozusagen nur die Niederschrift der (im Konsensus vereinbarten) Rechtsauffassungen der Menschen darstellt und sich ebendiese Rechtsauffassungen (ich liebe dieses Wort) im Laufe der Zeit ändern, werden auch rechtliche Regelungen (die nicht in Stein gemeißelt sind) hin wieder neu hinterfragt. Es ist ja nocht nicht lange her, da galt Homosexualität als ein Straftatbestand, aber ich möchte nicht reißerisch werden ...

Zum Fall Karl May: soweit ich weiß ist das Urheberrecht vererbbar (an Sohn May sagen wir mal), aber nicht veräußerbar! Insofern ist es mir ein Rätsel wie ein Verlag das Urheberrecht zu Karl-May-Büchern für sich beanspruchen kann. Bei Notenverlagen ist das anders: Noten von Chopin, Betthoven usw. sind wohl deshalb nicht gemeinfrei, weil die Notation selbst als "Werk" betrachtet wird -- so wie bspw. eine Übersetzung bei Büchern. Es ist bspw. durchaus legal und auch praktikabel MIDI-Dateien von Chopin (diese findet man frei im Netz) über eine spezielle Notations-Software ausdrucken zu lassen. Nur ist dieser Ausdruck leider der Erfahrung nach für Musiker unbrauchbar, da man dies Notation nicht flüssig lesen kann, sie ist zu "künstlich". Lasse ich einen Text in fremder sprache maschinenübersetzen kommt auch nur halbverständlicher Wortsalat heraus, weil Programme eben nicht "sinngemäß" sondern nur "mechanisch" übersetzen können. Insofern ist die Notation schon eine gewisse "Eigenleistung". Wobei ich mich Frage, wo all die verjährten Noten-Blätter von Schott sind ...

Zu den Schulbüchen: was mich wundert ist, daß öffentliche Einrichtungen, wie es die öffentlichen Bildungsanstalten nun einmal sind, nicht auf gemeinfreie Medien (also solche ohne Urheberrecht) setzen. Alles andere widerspricht in meinen Augen dem Prinzip der "Bildung als öffentlich zu verbreitendes Gut" im Ggs. zur "Bildung als Privileg". Es wäre bspw. möglich Urheberrechte zu erwerben und dann die Werke gemeinfrei zu geben. Die Kosten dafür wären wohl Peanuts im Vergleich zu sonstigen milliardenschwerden Haushaltsausgaben für ... sagen wir mal ... einen Transrapid, der lediglich den Märklin-Ersatz für einen senilen bayerischen Ministerpräsidenten darstellt ;-)
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Beitragvon Lord Piergeiron » Mi 30. Apr 2008, 11:44

Hi Laptop,

stimme nat. zu.

Einen wahrhaft interessanten Aspekt, nämlich den von Dir genannten Begriff des "Musikwerkes", möchte ich kurz aufgreifen:

Noten von Chopin, Betthoven usw. sind wohl deshalb nicht gemeinfrei, weil die Notation selbst als "Werk" betrachtet wird -- so wie bspw. eine Übersetzung bei Büchern.


Wie aber sieht es bei den Noten von John Cage's "Werk" 3'44 aus ?
:D

Dazu fällt mir ein, dass der Werkbegriff (in der Musik) wohl nicht geklärt ist.
Was weitreichende rechtliche Aspekte nach sich ziehen sollte, meiner Meinung nach !

- Kurz reingerufen von: Lord, + greetings ! -
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Beitragvon juergen » Mi 30. Apr 2008, 11:48

Das Urheberrecht halte ich für sinnvoll und nützlich.
Dennoch ist es etwas, manche Aktivitäten gleichsam verunmöglicht (sofern sich ans Urheberrecht gehalten wird): Man denke z.B. an einen Chor oder ein Orchester. Um den Bestimmungen des Urheberrechtes zu entsprechen, müssen für jeden Sänger und jeden Musiker Noten gekauft werden. Es ist nicht erlaubt eine Partitur zu kaufen, und sie für die einzelnen Leute zu kopieren. Bei den heutigen Notenpreisen, können sich das viele Chöre gar nicht leisten, insbesondere, wenn sie nur hin und wieder mal einen Autritt haben und daran nichts oder kaum etwas verdienen.

In vielen Chören singen die Leute deswegen, weil die Leute Freude an der Musik und Freude am Singen haben und nicht um Geld zu verdienen. Es ist ein Hobby, was sie nebenbei ausüben.
Gruß Jürgen

Achja: meine Übersetzungen sind alle mit großer Vorsicht zu genießen
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Beitragvon Apollonios » Mi 30. Apr 2008, 20:10

Vor der Einführung des Urheberrechts wurden Autoren in noch höherem Maße als jetzt um den Lohn ihrer Arbeit gebracht. Schwierig finde ich allein das viel zu späte Erlöschen des Urheberrechts (erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors); das macht es für Rezitatoren, kleinere Schauspieltruppen etc. nahezu unmöglich, sich modernerer Literatur zu bedienen. Der ursprüngliche Gedanke des Gesetzgebers war wohl, wenn Autoren zu Lebzeiten schon traditionell nicht viel für ihre Familie tun können, sollen wenigstens ihre Erben was davon haben. Aber 70 Jahre sind wirklich allzu lang.
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