Salvete,
ich möchte gerne wissen, ob es sich bei dieser Aussage um einen Fehlschluss handelt oder eine gültige Aussage (Modus tollens?). Ich stecke, was Logik betrifft, noch in den Kinderschuhen.
Hier der Text:
Doch was nun eben diesen Punkt, die Gerechtigkeit, betrifft: sollen wir behaupten, sie bestehe einfach nur darin, dass man die Wahrheit sagt und dass man das wieder zurückgibt, was man von jemandem empfangen hat? […] Wenn zum Beispiel jemand von einem Freunde, der bei gutem Verstande ist, Waffen in Verwahrung genommen hat und wenn dann dieser wahnsinnig wird und sie in solchem Zustand wieder zurückverlangt – da wird doch jeder zugeben, dass er sie ihm nicht wieder ausliefern darf und dass es von ihm nicht gerecht wäre, wenn er sie zurück gäbe […]
Dann ist also dies nicht die richtige Bestimmung des Begriffs der Gerechtigkeit: dass man die Wahrheit sagen soll und das, was man empfangen hat, wieder zurückgeben soll.
(Platon, Politeia, 331c)
M.E. handelt es sich hier um folgendes Schema:
Wenn A, so B
Nicht B
_________ ==> entspricht dem Modus tollens
Nicht A
es grüßt,
Fautor