Latrocinium

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Latrocinium

Beitragvon sinemetu » Mo 2. Apr 2012, 18:26

Wunderbares Forum...

bin unangeschnallt "erwischt" worden und habe auf dem Beleg hinterlassen: "Latrocinium commune facta a ministro publico sub nomine legis."

Das soll heißen: "Öffentliche Wegelagerei begangen von der Polizei unter dem Vorwand des Gesetzes"

Ich denke nämlich, ob ich angeschnallt bin oder nicht, geht keinen was an, denn vom Angeschnallt sein oder nicht geht zumindest für andere keine Gefahr aus. Ich halte das Getue in Deutschland für obrigkeitsstaatliche Pseudoordnung, zum alleinigen Zwecke der Kassenfüllung.

Kann man das so stehenlassen auf Latein?
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Re: Latrocinium

Beitragvon Willimox » Mo 2. Apr 2012, 18:40

Salve!

Nun ja, der Vorwurf der Beamtenbeleidigung kann hier vielleicht nicht erfolgreich gegen Sie
getätigt werden. Denn:

Das "latrocinium commune" mag noch recht verständlich sein,
aber bereits mit dem "facta" - statt factum - ist nicht mehr ganz klar,
was da eigentlich ausgeführt wurde. Und damit ist dann vielleicht
auch nicht mehr ganz klar, dass hier ein "Staatsdiener" als Urheber
angeschlossen wird.

Andererseits: ... ist vielleicht schon die Wendung "latrocinium commune"
hinreichend signifikant für den gemeinten Tatbestand und den entsprechenden Vorwurf
und somit eine ausreichende Grundlage für den Vorwurf der Beamtenbeleidigung.
Auch könnte man dienstlicherseits vermuten, dass hier
fehlerhaftes Latein vorliegen mag, die Absicht aber dennoch klar ist. Vor allem,
wenn sich dies noch durch eine Anfrage in einem Lateinforum erhärtet. :wink:

Auf der moralisch-juristischen Ebene fragt sich - Spaß beiseite -,ob eine eventuelle
Selbstschädigung durch gurtfreies Fahren strafbar sein sollte. Verneint man dies, bleibt
zu fragen, ob unangeschnalltes Fahren bei bestimmten Unfällen
auch "andere" schädigen kann und insofern strafbewehrt sein sollte.
Mit einer solchen Schädigung mag dann wieder bei niedriger Gewschwindigkeit nicht zu rechnen sein
und so mag das Nicht-Anlegen des Gurtes im geschwindigkeitsreduzierten
Verkehr als mindere oder - ekklesiogen formuliert - "lässliche Sünde"
durchgehen.

Aber dennoch sei hier zur Vorsicht gemahnt und dies nicht
aus Kotau vor staatlicher und/oder höher besoldeter Weisheit. :chefren:
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Re: Latrocinium

Beitragvon Brakbekl » Mo 2. Apr 2012, 19:44

Naja, man cönnte zu "latrocinia communa facta ... emendieren ..... denn gemeine Wegelagerei ist ja keine einmalige Tat, sondern ein perpetuiertes Verhalten, insofern mag auch das facta seine Berechtigung haben ...
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Re: Latrocinium

Beitragvon Tiberis » Mo 2. Apr 2012, 20:04

vielleicht sollte man besser sagen: latrocinium publicum ;-)
inhaltlich stimme ich dem fragesteller im übrigen zu.
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Re: Latrocinium

Beitragvon Christophorus » Mo 2. Apr 2012, 21:32

brakbekl hat geschrieben:Naja, man cönnte zu "latrocinia communa facta ... emendieren ..... denn gemeine Wegelagerei ist ja keine einmalige Tat, sondern ein perpetuiertes Verhalten, insofern mag auch das facta seine Berechtigung haben ...



wenn, dann sollte man aber noch weiter - in sprachlicher Hinsicht - emendieren, und "communia" sagen


von der Sache her bin ich der Meinung, dass die Gurtpflicht berechtigt ist, zum einen hat der Fahrer eines Fahrzeugs ja auch jüngeren Mitfahrern als Beispiel zu dienen, weiterhin ist eine fahrlässig herbeigeführte Verletzung oder Verschlimmerung der Verletzung ihrerseits ein Angriff auf die Allgemeinheit in Form der Solidargemeinschaft der Kranken- und Unfallversichertern
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Re: Latrocinium

Beitragvon Tiberis » Mo 2. Apr 2012, 22:03

Christophorus hat geschrieben: ist eine fahrlässig herbeigeführte Verletzung oder Verschlimmerung der Verletzung ihrerseits ein Angriff auf die Allgemeinheit in Form der Solidargemeinschaft der Kranken- und Unfallversichertern

da hast du grundsätzlich schon recht, auch wenn ich es nicht so drastisch formulieren würde. ich würde es auch verstehen, wenn im falle eines personenschadens die haftplichtversicherung gegenüber dem nicht angegurteten lenker regress anmeldet. für offenkundige abzocke hingegen, wie sie die exekutive beispielsweise in meinem wohnort betreibt, wo ein 30km/h- limit besteht und auch kaum schneller gefahren werden kann, habe ich wenig verständnis.
im übrigen: communia= allgemein, gemeinschaftlich; öffentlich (i.s. von staatlich) > publica ;-)
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Re: Latrocinium

Beitragvon Brakbekl » Mo 2. Apr 2012, 22:08

Christophorus hat geschrieben:von der Sache her bin ich der Meinung, dass die Gurtpflicht berechtigt ist, zum einen hat der Fahrer eines Fahrzeugs ja auch jüngeren Mitfahrern als Beispiel zu dienen, weiterhin ist eine fahrlässig herbeigeführte Verletzung oder Verschlimmerung der Verletzung ihrerseits ein Angriff auf die Allgemeinheit in Form der Solidargemeinschaft der Kranken- und Unfallversichertern


Da sieht man eben, daß schon die allgemeine Versicherungspflicht eine Spitze gegen die persönliche Freiheit ist. Mir scheint aber, daß allgemein ein Grundkonflikt zwischen Freiheit und Sicherheit, Glauben und Angst besteht, der in D. aber wohl je zugunsten von Sicherheit und Angst entschieden werden wird....


Mit Verlaub Christusträger: Nicht-Angurtung als
fahrlässig herbeigeführte Verletzung
zu interpretieren, erfordert schon eine über die Durschschnittsdenke hinausgehende Assecuranzverblödung. Es gibt in Deutschland ganz andere "Angriffe auf die Allgemeinheit in Form der Solidargemeinschaft der Kranken- und Unfallversichertern", als die von Dir angedachten....
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recordatio et quaestio

Beitragvon Willimox » Di 3. Apr 2012, 10:15

(1) Recordatio

Nun ja, unser Fragesteller

Ich denke nämlich, ob ich angeschnallt bin oder nicht, geht keinen was an, denn vom Angeschnallt sein oder nicht geht zumindest für andere keine Gefahr aus. Ich halte das Getue in Deutschland für obrigkeitsstaatliche Pseudoordnung, zum alleinigen Zwecke der Kassenfüllung


differenziert hier nicht. Insofern geht es wohl nicht um polizeiliche Wegelagerei in verkehrsberuhigten Straßen,von der Tiberis spricht.

Brakbekel hinwiederum bezieht sich auf diesen Kommentar:

von der Sache her bin ich der Meinung, dass die Gurtpflicht berechtigt ist, zum einen hat der Fahrer eines Fahrzeugs ja auch jüngeren Mitfahrern als Beispiel zu dienen, weiterhin ist eine fahrlässig herbeigeführte Verletzung oder Verschlimmerung der Verletzung ihrerseits ein Angriff auf die Allgemeinheit in Form der Solidargemeinschaft der Kranken- und Unfallversichertern.


Brakbekel meint dazu:

Mit Verlaub Christusträger: Nicht-Angurtung als
fahrlässig herbeigeführte Verletzung
zu interpretieren, erfordert schon eine über die Durschschnittsdenke hinausgehende Assecuranzverblödung. Es gibt in Deutschland ganz andere "Angriffe auf die Allgemeinheit in Form der Solidargemeinschaft der Kranken- und Unfallversichertern", als die von Dir angedachten...


Mir scheint evident zu sein, dass es bei der kritisierten Passage um billigende Inkaufnahme oder fahrlässige Schadensverursachung geht. Und dass die Gurtpflicht hier praeventiv wirken soll.
Insofern ist Brakbekels Kommentar (Gleichsetzung von Nichtangurtung und "fahrlässig herbeigeführte Verletzung", "Assekuranzverblödung" und der Hinweis auf "heftigere Angriffe" - mit mangelnder Bestrafung?) wohl polemikgetriebenem Überschwang geschuldet.

(2) Quaestio

Und/oder geht es ;-) um eine laufende Bewerbung zum "Kinski des Monats"?

Bild

Wenn ja, dann sind die Erfolgsaussichten nicht schlecht. :prof2:
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Re: recordatio et quaestio

Beitragvon Brakbekl » Di 3. Apr 2012, 10:38

wohl polemikgetriebenem Überschwang geschuldet.


Ich gebe Dir recht, Willibald, ... aber nur bezüglich deiner Diagnose in Sachen Stil ... :hail:

In der Sache brauche ich keinen präventiv arbeitenden Staat. Es gibt tausend gefährlichere gesellschaftliche Praktiken, bei denen weder der Staat noch sonstwer "präventiv" abkassiert. Ich halte das "präventiv" sowieso für eine Zwecklegende, so wie man früher die Kinder auf dem Lande den Wildkontakt mit "Tollwut" madig machte, damit ja keine zu großen Übergriffe in das Eigentum der Jäger am Wilde erfolgen. Ich bestreite dem Staate definitiv das Recht in meinen Umgang mit meinem Fahrzeug bezüglich meiner Person irgendwelche Sachen zu regeln. Natürlich wird es immer mehr Cerebral-Akrobaten geben, die das faktische Tun des Staates verteidigen, als die Fahne der Freiheit und Unberührbarkeit hochzuhalten. Tausende Nichtraucher wurden jahrzehntelang straflos von den Rauchern belästigt - und nur Einzelne haben gewagt, dieser Impertinenz entgegenzutreten. Sed hic istam rem finiamus ....
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Re: Latrocinium

Beitragvon Willimox » Di 3. Apr 2012, 10:59

Ich bestreite dem Staate definitiv das Recht in meinen Umgang mit meinem Fahrzeug bezüglich meiner Person irgendwelche Sachen zu regeln.


Dass Du das Recht des Staates hinsichtlich .....bestreitest, ist kaum zu bestreiten.
Dass diese Haltung rechtlich-moralisch kaum plausibel ist, lässt sich -scheint
mir - kaum bestreiten.

Dabei war Anfang 1971 längst klar, dass in Sachen Verkehrssicherheit etwas gewaltig schiefläuft in Deutschland.
21.332 Verkehrstote meldeten die Statistiker in jenem Jahr, mehr als jemals zuvor.
Die ganze Dramatik wurde erst im Vergleich deutlich.
Im Jahr 2010 starben knapp 4000 Menschen im Straßenverkehr -
bei etwa dreimal so vielen Fahrzeugen und 20 Millionen mehr Einwohner in Deutschland.
http://einestages.spiegel.de/static/top ... bitte.html


Tausende Nichtraucher wurden jahrzehntelang straflos von den Rauchern belästigt - und nur Einzelne haben gewagt, dieser Impertinenz entgegenzutreten.


Mit anderen Worten: Aus einem verspäteten Einschreiten in Sache Nichtraucherschutz, den Du billigst, leistest Du ab,
dass die Gurtpflicht und andere Fahrnormen keinesfalls strafbewehrt zu schützen sind? :help:

Bild

Kappmesser gegen Gurtfixierung (1984 IENA)

At finiamus hanc quaestionem.
Zuletzt geändert von Willimox am Di 3. Apr 2012, 11:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Latrocinium

Beitragvon Zythophilus » Di 3. Apr 2012, 11:18

Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia? Dazu fällt mir Augustinus (civ. IV 4) ein.
Prinzipiell ist es die Aufgabe des Staates, seine Bürger zu beschützen, und manchmal geschieht das auch in der Form, dass die Bürger vor sich selber geschützt werden. Hier frage ich mich immer wieder, ob Politiker sich als bezahlte Angestellte mündiger Bürger oder eine Art Ersatzeltern unmündiger Kinder verstehen. Es ist jedenfalls beliebt, die tatsächliche oder vorgebliche Schutzfunktion noch als Einnahmequelle zu nutzen. Gerade der Straßenverkehr oder Gesundheitsaspekte sind schöne Beispiele. Wer nicht aus Rücksicht auf seine Gesundheit weniger raucht oder ganz damit aufhört, wird durch kontinuierliche steigende Zigarettenpreise dazu gezwungen, was nichts anderes als Erziehung ist, auch wenn in solchen Belangen meist verschämt vom "Lenkungseffekt" die Rede ist.
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Re: Latrocinium

Beitragvon Willimox » Di 3. Apr 2012, 11:32

Salve, Zythphile!

Additum

Est igitur, inquit Africanus, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus,
sed coetus multitudinis
iuris consensu
et utilitatis communione
sociatus.
Eius autem prima causa coeundi est non tam inbecillitas quam naturalis quaedam hominum
quasi congregatio; non est enim singulare nec solivagum genus hoc, sed ita generatum, ut ne in omnium quidem rerum affluen<tia> . . .


Lässt sich sicher als Argumentation für Gängelung verstehen,
aber nicht nur.
Zuletzt geändert von Willimox am Di 3. Apr 2012, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Latrocinium

Beitragvon Zythophilus » Di 3. Apr 2012, 11:33

Ciuibus insidias parat aes res publica quaerens,
publicus ut latro iam uelit esse uigil.
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Alexander Magnus et pirata contumax

Beitragvon Willimox » Di 3. Apr 2012, 11:37

Sed cives silvas iamdudum deseruere.
Quos urbis convocat flagrans stultus (?) amor.


Sufficitne haec analogia? Num sufficit? :)

Nam cum idem rex hominem interrogaret,
quid ei videretur, ut mare haberet infestum,
ille libera contumacia:
Quod tibi, inquit, ut orbem terrarum;
sed quia id ego exiguo navigio facio,
latro vocor; quia tu magna classe, imperator.

Bild

Vale
Zuletzt geändert von Willimox am Di 3. Apr 2012, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Latrocinium

Beitragvon Brakbekl » Di 3. Apr 2012, 12:36

Zythophilus hat geschrieben:Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia? Dazu fällt mir Augustinus (civ. IV 4) ein.
Prinzipiell ist es die Aufgabe des Staates, seine Bürger zu beschützen, und manchmal geschieht das auch in der Form, dass die Bürger vor sich selber geschützt werden. Hier frage ich mich immer wieder, ob Politiker sich als bezahlte Angestellte mündiger Bürger oder eine Art Ersatzeltern unmündiger Kinder verstehen. Es ist jedenfalls beliebt, die tatsächliche oder vorgebliche Schutzfunktion noch als Einnahmequelle zu nutzen. Gerade der Straßenverkehr oder Gesundheitsaspekte sind schöne Beispiele. Wer nicht aus Rücksicht auf seine Gesundheit weniger raucht oder ganz damit aufhört, wird durch kontinuierliche steigende Zigarettenpreise dazu gezwungen, was nichts anderes als Erziehung ist, auch wenn in solchen Belangen meist verschämt vom "Lenkungseffekt" die Rede ist.


Ja, es wäre doch zu fragen, warum er etwa der Staat zugunsten der Versicherungsbeiträge den diabetisverursachenden exorbitanten Zuckerüberfluss in den Nahrungsmitteln besteuert, oder den arg medizinintensiven Leistungssport ..... .... oder den Alkoholkonsum .....

Nein, ein für Allemal, die Schutzfunktion des Staates sollte sich nach außerhalb beschränken und auf die Beziehungen seiner Bürger untereinander. Der gängelnde Staat produziert den quengelnden Bürger! Infantilismus
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