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aufgeben

Beitragvon sinemetu » Mo 4. Apr 2016, 07:04

a̱u̱f·ge·ben
Verb [mit OBJ]
1.
(jmd. gibt etwas auf) eine Absicht oder Vorstellung, die man bisher hatte, nicht mehr weiterverfolgen.
"Den Traum vom Rennfahrer musste er nach dem Unfall aufgeben."
Synonyme: verzichten
2.
(jmd. gibt jmdm. etwas auf) jmdm. etwas als Aufgabe geben.
"jemandem Hausaufgaben/ein Rätsel aufgeben"
Synonyme: auftragen
3.
(jmd. gibt etwas auf) zur Weiterleitung, Aufbewahrung oder Bearbeitung geben.
"einen Brief aufgeben"
4.
(jmd. gibt etwas auf) mit etwas aufhören.
"ein Geschäft/ein Hobby/das Rauchen aufgeben"
5.
(jmd. gibt jmdn. auf) nicht mehr daran glauben, dass man jmdm. noch helfen kann.
"Die Ärzte hatten ihn bereits aufgegeben."
Verb [ohne OBJ] (jmd. gibt auf)
1.
nicht mehr weitermachen.
"Zum Schluss hat sie doch aufgegeben."


Meiner Ansicht nach, sind die Bedeutungen 4 und 5 zu 1 zu ziehen und 3 zu 2. Wir stritten gestern im Auto, welche der beiden Bedeutungen die primäre gewesen ist und vermuteten daß es 1 ist, als nämlich das Aufgeben einer Sache, oft deren Weiterdelegation ist, an jemand anderen, und das daher 2. die sek. Bedeutung ist. Es mag aber andere Vorstellungen geben. Gibt es dagegen Einwendungen?

Vllt ist aber auch die ursprüngliche Bedeutung von aufgeben, die des sich Ergebens (in den Willen Gottes) oder eines anderen (Bed. von "Islam"). In dem der eine Sache Aufgebende sich sagt: offensichtlich will Gott nicht, daß ich die Sache weiter verfolge, denn sonst hätte ich nicht soviel Mißgeschick damit.
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Re: aufgeben

Beitragvon medicus » Mo 4. Apr 2016, 08:57

Ich denke, dass die ursprüngliche Bedeutug ist, "auftragen zu tun, erledigen lassen" ist.

Interessanter ist aber, wie du das Streitgespräch im Auto geführt hast. Hattest du die Liste mit den 5 Punkten im Kopf oder warst du der Beifahrer? Als Fahrer soll man sich ja auf den Stassenverkehr konzentrieren. :roll:
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Re: aufgeben

Beitragvon sinemetu » Mo 4. Apr 2016, 09:04

medicus hat geschrieben:Ich denke, dass die ursprüngliche Bedeutug ist, "auftragen zu tun, erledigen lassen" ist.

Interessanter ist aber, wie du das Streitgespräch im Auto geführt hast. Hattest du die Liste mit den 5 Punkten im Kopf oder warst du der Beifahrer? Als Fahrer soll man sich ja auf den Stassenverkehr konzentrieren. :roll:


Nein, Medikus, wir hatten nur die beiden Grundbedeutungen im Kopf ...

Wenn Du, Medikus, noch eine Begründung Deiner Meinung gäbest .... wäre dem interessierten Leser sehr geholfen ...
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Re: aufgeben

Beitragvon sinemetu » Mo 4. Apr 2016, 09:22

Eine Begründung für Deine Auffassung, daß eben "auftragen zu tun, erledigen lassen" die Grundbedeutung ist, könnte sein, daß eben "geben" das Hauptwort ist, und daß daher ein reales "Geben" immer näher liegt, als eine übertragene Bedeutung im Sinne von "enden, aufhören".
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Re: aufgeben

Beitragvon iurisconsultus » Mo 4. Apr 2016, 09:32

Adelung:
Aufgêben, 1. In die Höhe geben, hinauf geben, und zwar, 1) eigentlich, in welcher Bedeutung es vornehmlich in den hohen Öfen üblich ist, und daselbst Kohlen und Eisensteine in den Ofen schütten bedeutet, wobey man mehrere Stufen in die Höhe gehen muß. In den Schmelzhütten heißt diese Verrichtung auflaufen und auftragen. 2) In weiterer Bedeutung. Einen Brief aufgeben, ihn auf die Post geben.


DWDS:
aufgeben Vb. ‘zur Weiterleitung übergeben, erledigen lassen, verzichten, zurücktreten’, mhd. ūfgeben


Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch:
ûf gëben übergeben, verleihen mit dat. d. p. Nib. Trist. Karl, Ecke, Myst. Apoll. S. 80,11. Tuch. 17,2. Chr. 4. 63,6; 8. 50,11. 391,23. 435,15. einem ein guot ûf g. Mz. 1,372. 467. 2,545 f. 4,152. einem ein reht ûf g., zu seinen gunsten auf ein recht verzichten Chr. 1. 77,13. 15. 19; aufgeben, fahren lassen Parz. Neidh. Strick. den geist ûf g., exalare Dfg. 214a. den sanc ûf g. Walth. 91,16. daʒ ambaht ûf g. Chr. 8. 26,22. daʒ rîch ûf g., darauf verzichten, abdanken ib. 415. 4; 1. 34,12. du mûst die sloszel nû ûf g., abliefern LuM. 8c.


Benecke et. al., Mittelhochdeutsches Wörterbuch:
2.aufgeben, fahren lassen. durch die gotes minne heten se ûf gegebn ir swert Parz. 186,27. diu voglîn habent ir trûren ûf gegeben Nith. 57,1. der sol die tumpheit ûf geben Stricker 10, 42 und anm. daʒ si die fröude ûf gebent das. 12,29. ich muoʒ mîn leben ûf geben Karl 95. b. — ûʒ geben aufgeben eine vrâge myst. 1,10, 27. ein ræterschen Mart. 270.


Wikiling, Mittelhochdeutsches Wörterbuch:
ūfgeben (1), ūf geben V. jemandem etwas zur Aufbewahrung geben, auf etwas zu jemandes Gunsten verzichten, aufgeben, in die rechtliche Verfügungsgewalt übergeben (V.), verloren gehen, verzichten auf, veräußern, auflassen (V.), übergeben (V.), überlassen (V.), übertragen (V.), zurückgeben, übertragen (V.) auf, verleihen, fahren lassen, anheim stellen


Konkordanz: http://www.mhdwb-online.de/konkordanz.p ... 00&seite=1

Ich denke, jetzt hast du ausreichend Stoff. ;)
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