habeas Corpus

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habeas Corpus

Beitragvon sinemetu » So 17. Jul 2016, 08:38

Habeas Corpus (lateinisch „du sollst den Körper haben“) waren die einleitenden Worte von Haftbefehlen im Mittelalter.


Das einzige, was bei Wiki steht ist dies und noch ein bischen..

Wie kam es aber dazu, daß Könige das Recht auf Festnahme hatten und wieso war von Corpus und nicht von Mensch, Person, Individuum die Rede. Und wo kommen diese Formeln her:

habeas corpus ad subjiciendum – man kann die Person festhalten, um sie zum Gegenstand (einer Befragung, einer Anklage) zu machen
habeas corpus ad testificandum – man kann die Person festhalten, um ein Zeugnis zu erlangen
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Re: habeas Corpus

Beitragvon medicus » So 17. Jul 2016, 11:02

Zur Definition von corpus siehe Georges:
http://www.zeno.org/Georges-1913/A/corpus?hl=corpus

Die juristischen Aspekte wird dir sicher iurisconsultus erläutern können. :prof2:
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Re: habeas Corpus

Beitragvon iurisconsultus » So 17. Jul 2016, 11:13

sinemetu hat geschrieben:Wie kam es aber dazu, daß Könige das Recht auf Festnahme hatten ...

Wer wenn nicht die Krone sollte sonst im absolutistischen Mittelalter dieses Recht haben, bevor sich zuerst in England Parlamente formierten und (immerhin) das Recht auf richterliche Nachprüfung von Festnahmen erkämpften? :wink: Im Übrigen wird vom "Habeas Corpus Act 1679" und seiner Geschichte auf den entsprechenden deutschen und vor allem englischen Wikipedia-Artikeln ausreichend gehandelt, sodass auf sie verwiesen werden kann.
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Re: habeas Corpus

Beitragvon marcus03 » So 17. Jul 2016, 11:18

@iurisconsultum:

Wie ist der Ausdruck wörtlich zu verstehen? Was drückt der Konjunktiv aus? :nixweiss:
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Re: habeas Corpus

Beitragvon sinemetu » So 17. Jul 2016, 11:35

iurisconsultus hat geschrieben:Im Übrigen wird vom "Habeas Corpus Act 1679" und seiner Geschichte auf den entsprechenden deutschen und vor allem englischen Wikipedia-Artikeln ausreichend gehandelt, sodass auf sie verwiesen werden kann.


Nein, mitnichten. Ich frage, wie es kam, daß man von Corpus zu der Zeit spricht, und nicht vom Menschen, Individuum oder Person. Wer ist mit "Du" gemeint? In meiner Einfalt habe ich mich immer angesprochen gefühlt in der Unverletzlichkeit meines Körpers, also daß ich nicht gefoltert werden darf (ausser Waterboarding durch CIA-Kräfte) Dem ist offensichtlich nicht so. Vor allen Dingen erhebt sich mir die Frage, wie in einer Zeit (Mittelalter) in der die Seele zum Wert erhoben wurde, plötzlich vom Körper die Rede ist.


Dies aus der engl. Wiki:
Habeas corpus (/ˈheɪbiəs ˈkɔːrpəs/; Medieval Latin meaning literally "You may have the body"[1]) is a recourse in law whereby a person can report an unlawful detention or imprisonment before a court, usually through a prison official.[2]

lese ich so: Du (weltlicher König) magst den Körper haben, aber meine unsterbliche Seele bekommst du nicht (steht Dir nicht zu). Steckt dahinter die Zwei Regimenter-Lehre?
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Re: habeas Corpus

Beitragvon medicus » So 17. Jul 2016, 11:53

— Mit „Habeas corpus …“ (lat. wörtlich „du sollst den Körper haben“) wurden im Mittelalter in England die rechtlich nicht beschränkten königlichen Haftbefehle eingeleitet. Diese Wendung war an den Ausführenden adressiert und bedeutet: man möge die Person festnehmen!

corpus=der Körper, die materielle Substanz, Ggstz. anima u. Animus (Georges)
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Re: habeas Corpus

Beitragvon sinemetu » So 17. Jul 2016, 12:05

medicus hat geschrieben:— Diese Wendung war an den Ausführenden adressiert und bedeutet: man möge die Person festnehmen!


Das finde ich seltsam. Ich vermute - ich bin noch nicht verhaftet worden.- heute lautet die Formel in der BRD: Im Namen des Gesetzes, oder aufgrund von § sounso der und der Quelle: Sie sind verhaftet.

Es handelt sich um eine zweiteilige Formel. Zuerst kommt die Legitimation, dann die persönl. Ansprache, mit Namensnennung, dann Identitätsüberprüfung und dann Mitteilung des Verhaftungsgrundes.

Insofern ist die Habeas-corpusformel doch etwas erklärungsbedürftig und nicht mehr selbstverständlich.
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Re: habeas Corpus

Beitragvon cultor linguarum antiquarum » So 17. Jul 2016, 13:37

iurisconsultus hat geschrieben:im absolutistischen Mittelalter


Das Mittelalter war doch viel weniger absolutistisch als viel mehr feudal geprägt, oder?
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Re: habeas Corpus

Beitragvon iurisconsultus » Mo 18. Jul 2016, 10:17

cultor linguarum antiquarum hat geschrieben:Das Mittelalter war doch viel weniger absolutistisch als viel mehr feudal geprägt, oder?

Ja, nur fiel der "Habeas Corpus Act" in die Zeit des Absolutismus. Allgemein war der "writ of habeas corpus" bis zu seiner Wandlung in ein Freiheitsrecht durch die Rechtsprechung stets ein "prerogative writ" (siehe Wikipedia).
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Re: habeas Corpus

Beitragvon Prudentius » Di 19. Jul 2016, 08:16

sinemetu hat geschrieben: Ich frage, wie es kam, daß man von Corpus zu der Zeit spricht, und nicht vom Menschen, Individuum oder Person. Wer ist mit "Du" gemeint? ... Vor allen Dingen erhebt sich mir die Frage, wie in einer Zeit (Mittelalter) in der die Seele zum Wert erhoben wurde, plötzlich vom Körper die Rede ist.


Vllt. ist nicht vom ganzen Menschen die Rede, weil ja die staatliche Rechtspflege nicht in die Seelsorge der Kirche eingreifen kann, so dass nur der Körper verhaftet wird.
Vllt ist auch bei habeas noch ein prädikatives Adj. zu ergänzen, wie tutum, man müsste wissen, wie der Satz weitergeht.

Das Du ist als genereller Platzhalter zu verstehen, wie auch bei "Si vis pacem, ..."; oder es ist eine Anrede an den ausführenden Beamten.

Die Seele ist nicht erst im MA zum Wert erhoben worden, alte Überlieferung der Indogermanen.
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Re: habeas Corpus

Beitragvon marcus03 » Di 19. Jul 2016, 08:59

Prudentius hat geschrieben:man müsste wissen, wie der Satz weitergeht.


Praecipimus tibi quod corpus A.B. in prisona nostra sub custodia tua detentum, ut dicitur, una cum die et causa captionis et detentionis suae, quocumque nomine praedictus A.B. censeatur in eadem, habeas coram nobis ... ad subjiciendum et recipiendum ea quae curia nostra de eo adtunc et ibidem ordinare contigerit in hac parte. Et hoc nullatenus omittatis periculo incumbente. Et habeas ibi hoc breve.
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Re: habeas Corpus

Beitragvon Zythophilus » Mi 20. Jul 2016, 07:26

Habeas corpus sind zunächst Worte eines Befehls, mit dem ein konkreter Beamter beauftragt wird, jemanden zu verhaften. Das erklärt die Verwendung der 2.P.Sg. „Habeas-Corpus-Rechte“ sind dann Rechte, die mit Verhaftung zu tun haben bzw. diese regeln.
Es wäre bestimmt lohnenswert zu untersuchen, warum hier das Wort corpus und nicht homo genommen wird, falls es solche Untersuchungen nicht ohnehin gibt. Juristenlatein wirkt oft ein bisschen sperrig.
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Re: habeas Corpus

Beitragvon sinemetu » Mi 20. Jul 2016, 07:57

Weiss man, mit welcher Formel im Alten Rom verhaftet wurde? (S.P.Q.R)?

Wie alt ist die Formel denn, und auf welchen Kodex, bzw. auf wen geht sie zurück?
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