Gestern war ich in der Konzert"Kirche" Neubrandenburg und habe dem vereinten Orchester (Landesjugendorchester, ein japanischens Jugendorchester und ein finnisches Jugendorchester) ein relativ gut deutsch sprechender kanadischer Dirigent machte die Moderation, und drückte seine Freude darüber aus in diesem herrlichen Gebäude Musik darbringen zu können. Die Kirche ist in der DDR enteignet worden, und ich bin nicht sicher, ob die damaligen Christen das Gebäude aus tiefer Dankbarkeit über die Segnungen des "real existierenden Sozialismus" dem Staate, bzw. der Stadt übereignet haben. Immerhin möchte ich festhalten, daß das Gebäude sehr gepflegt wird, und vermuten, daß unter dem Stern der weitergehenden progressiven Säkularisierung wahrscheinlich die prot. Gemeinde in NBDG die beiden großen mittelalterlichen Kirchen der Stadt aus finanziellen Gründen gar nicht in der Qualität hätte erhalten und pflegen können, wie es nun passiert. Immerhin scheint hier ein guter Weg gefunden worden zu sein.
Ich weiß nun nicht, ob sie ordentlich entwidmet worden ist, aber die Protestanten nahmen dies nie so genau mit der Sache. Wie auch immer dem gewesen sei, der Kern meiner Frage ist: Kann man ein Fanum überhaupt profanisieren? Reichte nicht früher eine einzige Untat am Ort, ein Sakrileg, um ein heiliges Gebäude zu entweihen. Die Widmung eines Gebäudes bleibt ja in seiner Form erhalten, aber bei den alten war ja die äußere Form nicht die Garantie für die Realpräsenz des Geistes. Ein Sakrileg, war doch deshalb ein Sakrileg, weil es geradezu der Beweis für die Abwesenheit des Wesens war, dem man dort huldigte. Also, Widmung und Weihe sind doch zwei verschiedene Dinge. Und was nun meint Profanisierung genau: Entwidmung oder Entweihung? Und wieso, bei dieser unklaren Begriffsbestimmung, gibt es zwei Worte: Profanierung und Profanisierung?