Willimox hat geschrieben:Das würde dann bedeuten, dass die eher offene Regularität - zusammenschreiben oder nicht, beides zulässig - eher bei der attributiven Funktion zum Tragen komme, häufiger ist die Zusammenschreibung bei Position als Adverbiale oder Prädikatsnomen...
Salve Willimox!
Dazu wiederum für die Interessierten näher ebd.:
Wird das Substantiv z. B. durch ein Adjektiv näher bestimmt, gilt nur die Getrenntschreibung: ein viel Zeit sparendes Verfahren. Wird die Verbindung als Ganzes gesteigert oder mit einem Adverb erweitert, ist nur die Zusammenschreibung richtig: ein zeitsparendes Verfahren, ein sehr zeitsparendes Verfahren; der aufsehenerregendste Fall; eine äußerst besorgniserregende Entwicklung.
Die Zusammenschreibung beim Komparativ und Superlativ lasse ich mir (auch aus ästhetischen Gründen) noch einreden. Aber warum darf ich nicht auch "ein (sehr) Zeit sparendes Verfahren" oder "eine äußerst Besorgnis erregende Entwicklung" schreiben? Mir fehlt da die Begründung. Vermutlich will Duden möglichst konsequent vorgehen.
Qui statuit aliquid parte inaudita altera,
aequum licet statuerit, haud aequus fuit.
(Sen. Med. 199-200)