Ebermannstadt (dpa/lby) - Eine Frau hat einem Familienangehörigen in Oberfranken bei einem Streit in der Öffentlichkeit tödliche Schnittwunden zugefügt. Passanten wurden am Samstag in Ebermannstadt (Landkreis Forchheim) auf die Auseinandersetzung aufmerksam und überwältigten die 53-Jährige, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Wenig später trafen demnach Beamte ein, die die Tatverdächtige festnahmen.
Quelle: https://www.welt.de/regionales/bayern/a ... lt.desktop
ich entsinne mich, daß damals 1972, anlässliches des Attentats palästinensischer/RAF Terroristen auf die israelische Mannschaft in durch die ARD-Tagersschau das erste mal in mein Bewußtsein das Wort vom "mutmaßlichen Terroristen" drang. Hierbei handelt es sich um eine durch die 68-Bewegung initiierte Sprachregelung, derer ich mir jetzt bewußt werde. Ich finde nicht alles schlecht, was die 86-iger an Veränderung gebracht haben, und ich kann auch nicht alles beurteilen.
Ich frug damals den Vater, warum man nicht einfach von Terroristen spräche mit dem Argument, man habe doch Photos von den Leuten mit der Waffe in der Hand in ziviler Umgebung. Er antwortete damals sinngemäß, das erst ein Gericht feststellen könne, ob es wirklich Terroristen seien. Würde die Zeitung Terroristen schreiben, wäre es eine im Rechtstaat ungute Vorverurteilung. (Dieses Argument war bei mir zumindest ziemlich lange einleuchtend, und solange es einleuchtend war, war es auch schlagend, also ich akzeptierte es. Nun aber frage ich weiter:
Ich würde heute als juristischer Laie drauf antworten, in einem Rechtsstaat, hat nicht die Presse die Jurisdiktion in der Hand sondern die Gerichte. Soviel zur Vorgeschichte.
Und trotzdem hält sich diese Spech-, Schreib-, und Denkweise, wie das obige Zitat zeigt.
Mir ist schleierhaft, wie man in so einem Artikel, nachdem man anmerkt, dass "Passanten die 53-Jährige überwältigten", von "Tatverdächtige" sprechen kann. Die Passanten werden doch nicht irgendjemanden überwältigt haben, sondern als Augenzeugen sicherlich die Täterin. Vor allem: Mit der korrekten und richtigen Zuschreibung "Täterin", passiert ja in Wirklichkeit kein Verurteilung. Es kann ja sein, dass die Frau nicht zurechnungsfähig, und damit schuldunfähig war, ein Faktum, welches gerade bei den vielen Migrantenmorden regelmässig laut gerichtlichen Verlautbarungen, zutrifft. (Denken wir nur an den Abstecher im Kaufhaus von Würzburg neulich, https://www.derstandard.de/story/200012 ... rei-frauen) Der vermutete und inkriminierte Konnex Zuschreibung "Täter(in)" = "juristisch schuldig" besteht eigentlich überhaupt nicht, da es keine logisch zwingende Ableitung zwischen Täter und Schuldiger gibt. Und insofern besteht auch kein Hindernis, die Frau Täterin zu nennen, und nicht Tatverdächtige.
Was meint Ihr dazu? Ein Urteil, wird das Gericht sprechen.
Vllt kennt auch jemand ein Forum über Sprachregelungen ...?