Der Test

Beiträge zu Themen, die in keine andere Kategorie passen

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Re: Der Test

Beitragvon Tiberis » Do 9. Jun 2022, 21:01

iurisconsultus hat geschrieben:weil ich die Forumsregeln nicht kenne

Kein Wunder, denn es gibt keine, es sei denn, sie sind an einer Stelle versteckt, an der sie niemand findet.
Da unser weitgehend verschollener Administrator es bisher offenbar nicht für nötig hielt, Verhaltensrichtlinien für die Teilnahme am Forum zu erstellen*) , scheint es weitgehend im Ermessen der Moderatoren zu liegen, nach welchen Kriterien problematische Beiträge zu löschen sind. Wir haben also eine Vielzahl von Moderatoren, aber keine Regeln, die für dieselben verbindlich wären, was naturgemäß ein wenig zufriedenstellender Zustand ist.
Da seitens des Administrators wohl mit keiner entsprechenden Initiative zu rechnen ist, schlage ich vor, dass die Moderatoren die Sache selbst in die Hand nehmen und verbindliche Richtlinien erstellen, aus denen ersichtlich wird, unter welchen Voraussetzungen ein Beitrag zu löschen ist.
Ich persönlich meine, dass eine Löschung erfolgen sollte, wenn in einem Beitrag enthalten sind
a)grobe persönliche Beleidigungen
b) grob anstößige, rassistische oder auf eine andere Art grob diskriminierende Inhalte (damit meine ich definitiv NICHT die Ablehnung der sogenannten "gendergerechten" Schreibweise :D )
c) Inhalte, die keinen erkennbaren Bezug zur lateinischen bzw. griechischen Sprache oder zur Antike im allgemeinen haben. Dies gilt insbesondere für neu eröffnete Threads.
Wie gesagt, das sind Vorschläge. Warten wir einmal die Meinungen der anderen ab. Vielleicht kann ja unser iurisconsultus dann das Ganze in aller juristischen Klarheit formulieren?

*) mit der bereits zitierten Ausnahme, in der er verbietet, über Themen wie Islamismus, Migration etc. zu schreiben.. :roll:
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Re: Der Test

Beitragvon Veterinaria » Do 9. Jun 2022, 21:51

Lieber Tiberis,

meine Meinung kennst Du ja. Es ist ja niemand gezwungen, im Unterforum "Sonstige Diskussionen" auf die Anfragen "unseres" Donnergottes zu antworten.
Hast nicht Du, als sich O.T. eine längere Auszeit nahm, geschrieben: "Sic tristius fit, ante quod fuit triste"?
Und ab und zu haben sich aus seinen Wort-Ursprungs-Ergründungen ja doch lebhafte Diskussionen entwickelt, die zwar nichts mit der katholischen Kirche und ihrem Latein zu tun hatten. Aber Marxismus-Leninismus soll ja auch eine Religion sein .....

Salve

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Re: Der Test

Beitragvon iurisconsultus » Do 9. Jun 2022, 21:56

Lieber Tiberis, wenn ihr euch auf die Eckpunkte geeinigt habt, kann ich gerne helfen.

Spontaner Erstvorschlag für eine Bestimmung::

§ 1
Ein Beitrag ist zu löschen, wenn er
1. objektiv geeignet ist, ehrverletzend zu wirken, und die betroffene Person die Löschung verlangt. Ehrverletzend sind alle Äußerungen, die geeignet sind, das Ansehen der betroffenen Person durch Geringschätzung, Vorwurf einer niedrigen Gesinnung, üble Nachrede, Verspottung oder Beschimpfung herabzusetzen;
2. …

:D
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Re: Der Test

Beitragvon Tiberis » Fr 10. Jun 2022, 00:36

Veterinaria hat geschrieben:Hast nicht Du, als sich O.T. eine längere Auszeit nahm, geschrieben: "Sic tristius fit, ante quod fuit triste"?

Ja, das habe ich geschrieben und auch so gemeint, liebe Veterinaria. Was ich aber vorhin geschrieben habe bezüglich der Forumsregeln, schrieb ich in erster Linie in meiner Funktion als Moderator. Ich selbst bin nämlich auch der Meinung (und habe das auch mehrfach gesagt!), dass das "Problem O.T." sich am besten dadurch lösen ließe, dass man auf diverse Unsinnigkeiten einfach nicht antwortet. Nun ist es eben so, dass manche von uns von O.T.s "Beiträgen" geradezu magisch angezogen werden und sich liebend gerne auf dessen Spielereien einlassen, während andere diese Beiträge eher als Ärgernis betrachten und als schädlich für die Reputation des Forums. Auch gibt es Uneinigkeit darüber, worüber in den "Sonstigen Diskussionen" geschrieben werden soll und worüber nicht. Ich selbst bin zwar der Meinung, dass es hier keine inhaltlichen Beschränkungen geben sollte, muss aber als Moderator die Meinung jener berücksichtigen, die einen Bezug zur lateinischen Sprache bzw. zur Antike fordern. Damit die ewigen Streitereien aufhören, habe ich nun ein paar Regeln bzw. Richtlinien zur Diskussion gestellt und hoffe, dass am Ende des Diskussionsprozesses ein Kompromiss steht, mit dem sich möglichst alle identifizieren können.
Dies auch deshalb, um der von manchen immer wieder erhobenen Forderung nach Löschung einzelner Beiträge nur dann nachgeben zu müssen, wenn ein klarer Verstoß gegen ebendiese Regeln vorliegt.
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Re: Der Test

Beitragvon Tiberis » Fr 10. Jun 2022, 00:44

@ iurisconsultus

ut virum decet iuris peritissimum, rem excellenter atque eleganter exposuisti. euge! :klatsch:
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Re: Der Test

Beitragvon iurisconsultus » Fr 10. Jun 2022, 07:53

gaudeo te regula proposita delectari. :)

Wenn ihr euch auf die konkreten Inhalte geeinigt habt, schauen wir weiter.
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Beitragvon consus » Fr 10. Jun 2022, 13:07

Iam diu mecum considero, amici excellentissimi, quomodo defendere nos possimus a quibusdam epistulis insulsis quae supra modum nobis stomachum moveant. Cum Iurisconsulti nostri verba legerem, nescio quomodo in mentem mihi venit quaedam lex in Germania constituta qua turbas (id est theodisce grober Unfug) facere vetamur. Ecce legis scriptum:
§ 118 OWiG (id est Ordnungswidrigkeitengesetz)
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Nonne per analogiam foro quoque nostro simile praeceptum licet dari? Videant iuris interpretes…
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Re: Der Test

Beitragvon Veterinaria » Sa 11. Jun 2022, 09:37

Salve Consus,

consus hat geschrieben:§ 118 OWiG (id est Ordnungswidrigkeitengesetz)
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.


ich glaube nicht, dass sich dieser Artikel zur Gänze auf O.T. anwenden liesse: Er schmeisst ja nicht mit Rohrbomben um sich. Und dann müsste man noch definieren, wer im e-Latein-Forum die Allgemeinheit darstellt: Sind es die 3883 eingetragenen Mitglieder oder die - grosszügig geschätzt - etwa 20 Mitglieder, die sich regelmässig beteiligen?

Tiberis hat geschrieben: Nun ist es eben so, dass manche von uns von O.T.s "Beiträgen" geradezu magisch angezogen werden und sich liebend gerne auf dessen Spielereien einlassen,


Die sind zwar eine Minderheit, aber ich stamme aus einem Land, in dem Minderheitenschutz gross geschrieben wird ;-) .
Man sollte es so belassen, wie es ist, respektive wie Tiberis die Regeln als Moderator definiert hat: Wir sind ja alle mündig (denke ich ) und es sollte jedem selbst überlassen werden, ob sie/er
sich im Unterforum "Sonstige Diskussionen" einbringen will.

Salve

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Re: Der Test

Beitragvon iurisconsultus » Sa 11. Jun 2022, 16:36

Ein „code of conduct“, der von der Mehrheit der Moderatoren getragen und am besten in der Rubrik „Ankündigungen“ verlautbart wird, ist durchaus sinnvoll. Nur soll man die Sache nicht unnötig verkomplizieren. Der Rechtssicherheit in einem Forum ist mE Genüge getan, wenn die Tatbestände allgemein umschrieben werden, wie es Tiberis getan hat. Jeder Moderator soll dann das Recht haben, im Einzelfall auf einen Verstoß zu entscheiden und den Beitrag zu löschen. Die Entscheidung jedes einzelnen Moderators ist von den übrigen Moderatoren und der betroffenen Person zu dulden. Es genügt also bspw, wenn nur ein einziger Moderator einen Verstoß erblickt und den Beitrag löscht (Verfahrensvereinfachung). Eine Ausnahme ist freilich bei Befangenheit zu machen, wenn also ein Moderator selbst betroffen ist („Lex Marciana“ :D). Ich bin sicher, alle Moderatoren werden das ihnen eingeräumte Ermessen sorgfältig ausüben.

Wenn die Regelung materiell und formal rechtsstaatlichen Anforderungen genügen soll, bin ich gerne behilflich, doch halte ich das, wie gesagt, für übertrieben.
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Re: Der Test

Beitragvon Tiberis » Sa 11. Jun 2022, 23:56

Bevor jetzt die Sache wieder einschläft und dann nach einiger Zeit die Streitereien wieder von neuem beginnen, stelle ich hiermit einen Entwurf eines "Verhaltenskodex" zur Diskussion, wobei ich meine, dass die Anzahl der Regeln möglichst gering sein und sich auf das Nötigste beschränken sollte. Ich bitte alle aktiven Teilnehmer in diesem Forum, allfällige Änderungswünsche hier einzubringen, und halte dafür eine Frist von knapp 3 Wochen, also bis zum 30. Juni, für angemessen.

Verhaltensregeln für Forumsteilnehmer/ Forumsteilnehmerinnen :

1) Gegenstand dieses Forums sind Themen, die die klassischen Sprachen Latein und Griechisch sowie die antike Welt im allgemeinen betreffen. Die Moderatoren behalten es sich vor, Threads, die keinen derartigen thematischen Bezug haben, zu löschen.
2) Ein kultivierter und respektvoller Umgangston sollte selbstverständlich sein. Persönliche Beleidigungen und Diffamierungen sind nicht akzeptabel und haben die Löschung des jeweiligen Beitrags zur Folge.
3) Diskriminierende Äußerungen über Personen oder Gruppen in Bezug auf deren Rasse, Religion oder sexuelle Orientierung sind gleichermaßen nicht tolerierbar und haben die Löschung des jeweiligen Beitrags zur Folge.
4) Verstößt ein Forumsteilnehmer/eine Forumsteilnehmerin wiederholt gegen eine oder mehrere dieser Regeln, so kann er/sie nach Absprache mit dem Administrator von einer weiteren Teilnahme am Forum ausgeschlossen werden.
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Re: Der Test

Beitragvon iurisconsultus » So 12. Jun 2022, 09:16

Tiberis hat geschrieben:1) Gegenstand dieses Forums sind Themen, die die klassischen Sprachen Latein und Griechisch sowie die antike Welt im allgemeinen betreffen. Die Moderatoren behalten es sich vor, Threads, die keinen derartigen thematischen Bezug haben, zu löschen.
2) …
3) Diskriminierende Äußerungen über Personen oder Gruppen in Bezug auf deren Rasse, Religion oder sexuelle Orientierung sind gleichermaßen nicht tolerierbar und haben die Löschung des jeweiligen Beitrags zur Folge.
4) …


Hallo Tiberis,

ich denke, die Verhaltensnormen sind für ein Forum ausreichend bestimmt.

Dennoch 2 kleine Anmerkungen:

Ad 1. Die Textierung „Latein/Griechisch … betreffen“/„thematischen Bezug“ umfasst vom Wortlaut her auch Odinus‘ (volks-)etymologische Spintisierungen, zumal Verbotsnormen eng auszulegen sind. Das ist aber mE in Ordnung, weil ein Verbot rein etymologischer Fragen ohnehin zu weit gehen würde und Odinus entsprechende Fragen häufig ohnehin nur als Feigenblatt missbraucht, wogegen die Ziffern 2 und 3 zu Gebote stehen.

Ich würde den Tatbestand aber kürzen, denn es gilt: Je mehr verschiedene Begriffe verwendet werden, desto unbestimmter wird die Regelung:

Gegenstand dieses Forums sind Themen, die die klassischen Sprachen Latein und Griechisch sowie die antike Welt betreffen. Die Moderatoren behalten es sich vor, andere Beiträge zu löschen.


Ad 3. Für die Antidiskrminierungsbestimmung würde ich die Tatbestände der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien heranziehen: Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter. Eine teilweise Überschneidung der Ziffern 2 und 3 schadet nicht.

:stretch:
Zuletzt geändert von iurisconsultus am So 12. Jun 2022, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Test

Beitragvon Medicus domesticus » So 12. Jun 2022, 09:44

Der Mix zwischen Tiberis und iurisconsultus gefällt mir gut.
Man muß nur bedenken, dass Fragen von O.T. z.T. mit angeblichem lateinischen Bezug beginnen und dann während der Fragestellung eine plötzliche Wendung vollziehen. Ich meine damit, dass das Ganze umgangen werden kann. Das wird man aber schlecht verhindern können.
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Re: Der Test

Beitragvon mystica » So 12. Jun 2022, 10:07

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Zuletzt geändert von mystica am Di 9. Aug 2022, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Test

Beitragvon mystica » So 12. Jun 2022, 10:08

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Zuletzt geändert von mystica am Di 9. Aug 2022, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Test

Beitragvon medicus » So 12. Jun 2022, 12:05

mystica hat geschrieben:damit dieser auch im Sinne der geltenden Gesetze der Bundesrepublik Österreich rechtsverbindlich wird.
Dann könnte ein Gelöschter vor einem ordentlichen Gericht Widerspruch einlegen. :?
Und wenn der Beschuldigte sich in seine zweite Heimat Ungarn absetzt, kommt dann ein Auslieferungsverfahren zustande?
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