Hey,
hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich schreibe meine Facharbeit über Leni Riefenstahl und soll insbesonders auf die Schuldfrage eingehen.
In meinem Ethikheft ich ich das hier gefunden:
Aristoteles behandelt in seiner Nikomachische Ethik ebenfalls die Frage nach der Schuldfähigkeit und Verantwortung eines Menschen und geht explizit auf Freiwilligkeit und Unfreiwilligkeit, sowie auf Unwissenheit ein.
„Verantwortung trägt man für alle freiwilligen Handlungen. Hier herrscht Autonomie, d.h. Der Ursprung der Handlung liegt im Handelnden selbst. Da Aristoteles das Handeln des Menschen immer innerhalb eines Gemeinwesen, der griechischen Polis sieht, meint er, dass der Gesetzgeber hier auch Ehrungen und Züchtigungen vorsehen kann. Diesen Gedankengang kennt auch unser heutiges Rechtssystem. Bestraft werden kann nur der, der freiwillig Böses getan hat und deshalb dafür Verantwortung trägt. Verantwortung spricht Aristoteles aber auch denen zu, die nicht freiwillig gehandelt haben. Das sind die, die zwar zur Tatzeit unwissend gehandelt haben, nach der Tat diese aber nicht bereuen. Wer seine Tat bereut oder diese unter Gewalt von außen vollzogen hat, handelte unfreiwillig und ist damit schuldlos.“
Zuerst: ist das generell richtig?
Will in meiner FA ja nichts falsches schreiben ...
Mich verwirrt der letzte Satz:
Wer seine Tat bereut oder diese unter Gewalt von außen vollzogen hat, handelte unfreiwillig und ist damit schuldlos.
Müsste statt dem "oder" nicht ein "und" hin?
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Liebe Grüße,
Juli.