genaue Regeln für Graecum NRW

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genaue Regeln für Graecum NRW

Beitragvon lykaina » Mi 7. Mär 2012, 18:32

Gibt es hier vielleicht jemanden, der sich mit den genauen offiziellen Regeln und Formalien für das Graecum bei einer Bezirksregierung in NRW (speziell Düsseldorf und Köln) auskennt? Ich habe derzeit mehrere Nachhilfeschüler (Studenten), die Widerspruch gegen die aktuell gelaufenen Prüfungen einlegen wollen - aus Gründen, die ich jetzt hier öffentlich nicht unbedingt breittreten möchte. Ich halte das für nicht sehr erfolgversprechend, kenne mich aber mit den rechtlichen Grundlagen so gut wie gar nicht aus (selber Graecum in Köln gemacht, problemlos bestanden, nicht weiter dafür interessiert).
Falls jemand sich angesprochen fühlt und Rat geben möchte, würde ich mich über eine private Nachricht freuen.
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Re: genaue Regeln für Graecum NRW

Beitragvon Medicus domesticus » Mi 7. Mär 2012, 22:28

Ich kenne mich mit den rechtlichen Regelungen nicht aus, aber:
Immer diese Klagerei....kann man nicht einfach nur Griechisch lernen und dann seine Prüfung machen? Wieviele haben ihr Graecum geschafft? Viele!
Ich kenne das auch aus dem Medizinstudium....Klagen gegen irgendetwas! Warum nicht einfach lernen? ....Und wenn man nicht geeignet ist, dann ist man es halt nicht...
:?
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Re: genaue Regeln für Graecum NRW

Beitragvon Luca » Mi 7. Mär 2012, 22:54

Medicus domesticus hat geschrieben:...kann man nicht einfach nur Griechisch lernen und dann seine Prüfung machen?
:?

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Re: genaue Regeln für Graecum NRW

Beitragvon philistion » Mi 14. Mär 2012, 18:14

Medicus domesticus hat geschrieben:kann man nicht einfach nur Griechisch lernen und dann seine Prüfung machen?

Genau das dachte ich mir auch gerade ;)


Die ganze Klagerei kostet die doch viel mehr Mühe und vor allem auch mehr Zeit als intensiv zu lernen und im nächsten Semester neu anzutreten.. ganz abgesehen von den Prozesskosten wenn man verliert, was ja nicht ganz unwahrscheinlich zu sein scheint..
Den Fehler sollte man wohl zu erst bei sich bzw. seinen eigenen (Un)Kenntnissen suchen, bevor man gegen einen Prüfungsentscheid klagt. (Insofern es sich nicht um einen ganz klaren Fall handelt..)
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Re: genaue Regeln für Graecum NRW

Beitragvon LiviusAndronicus » Sa 7. Apr 2012, 23:59

lykaina hat geschrieben:Ich habe derzeit mehrere Nachhilfeschüler (Studenten), die Widerspruch gegen die aktuell gelaufenen Prüfungen einlegen wollen - aus Gründen, die ich jetzt hier öffentlich nicht unbedingt breittreten möchte...


Auch wenn es friedliche Ostersamstagnacht ist - wenn ich so etwas lese, geht mir die Galle hoch!

Wie schon von anderen Mitlesenden treffend geschrieben: Können diese "Studenten" sich nicht einfach gründlich auf ihre Prüfung vorbereiten und wenn diese Prüfung dann tatsächlich schief gegangen sein sollte (was beim Graecum meiner Erfahrung nach selten geschieht!), vielleicht einmal die Schuld bei sich suchen??? Und nicht gleich nach dem Gericht schreien???

Ich bin mittlerweile seit mehr als 15 Jahren im schulischen und universitären Bereich tätig und habe unzählige Latinums- und Graecumsprüfungen abgenommen, Lateinabiturkurse abgehalten, kurz: ich kann sagen, dass ich im Bereich Latein / Griechisch einiges erlebt habe. Aber was sich seit einigen Jahren im Bereich Schule und im Bereich Universität abspielt, das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus. Bei der kleinsten Kleinigkeit wird sofort nach der Schul- bzw. Universitätsleitung gerufen. Bei einem völlig harmlosen Vokabeltest, den der Schüler wegen Faulheit in den Sand gesetzt hat, wird sogar mit dem Rechtsanwalt gedroht.

Ich erlebe gerade an einem Gymnasium in BW (an dem ich selbst nicht unterrichte) eine solche Unverschämtheit. Da hat ein tüchtiger Kollege in einer 10. Klasse einen Vokabeltest geschrieben. Dieser Test war angekündigt(!) und ist dank Dummheit, Unfähigkeit und stinkender Faulheit der Schüler schief gegangen. (Durchschnitt zwischen 4 und 5!)

Was passiert??? Die Elternvertreterin beschwert sich bei der Abteilungsleiterin (die gar keine Fakultas für Latein hat!) über diesen Kollegen und über die Zumutung eines Lateinvokabeltests und beide fallen in übelster Form über diesen Kollegen her. Erst nach der Einschaltung von Schuljuristen bzw. der Drohung, die Angelegenheit auf die offizielle Schiene (=Regierungspräsidium) zu bringen, wird plötzlich klein beigegeben.

Ich kann nur jedem Unidozenten / jeder Lehrkraft an einer Schule raten, in solchen Fällen massiv zurückzuschießen, notfalls auch juristisch. Offenbar geht es leider nicht mehr anders.

Ich entschuldige mich für meinen möglicherweise heftigen Ton, aber nachdem ich das gelesen habe, hat es mir gereicht.

Valete.

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Re: genaue Regeln für Graecum NRW

Beitragvon Fabio87 » Fr 27. Apr 2012, 16:09

Ich hatte jetzt auch überlegt, ob ich das Graecum dieses Jahr noch ablege. Aber die genauen Regeln brauche ich noch. Hat die jmd.hier??
Ansonsten hänge ich momentan auf diversen Gutschein Seiten ab, z.B. bei http://www.allessparen.de/alle-shops.


Bitte um Antworten
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Re: genaue Regeln für Graecum NRW

Beitragvon ThomasVulpius » So 29. Jul 2012, 14:21

Οἱ μὲν οὖν σύνδιϰοι τῶν ἐνϑάδε ἄρχουσιν. Εἷς δὲ τόπος ἐστίν, οὗ ἐλεύϑεροί ἐσμεν τῶν διϰῶν ‑ ὁ τάφος.

Ἔδει δὴ τῇ εἰσόδῳ τῇ τοῦ πολυανδρίου προσάψαι σημεῖον, ἐν ᾧ γέγραπται·
Ἐνταῦϑα τετελεύτηται ἡ τῶν συνδίϰων ἀρχή.
खड्गिनी शूलिनी घोरा गदिनी चक्रिणी तथा ॥ ८० ॥

Armed with sword, spear, club, discus conch, bow, arrows, slings and mace You are terrible. ॥ 80 ॥

शङ्खिनी चापिनी बाणभुशुण्डीपरिघायुधा ।

सौम्या सौम्यतराशेषसौम्येभ्यस्त्वतिसुन्दरी ॥ ८१ ॥

And at the same time pleasing, You are more pleasing than all the pleasing things and exceedingly beautiful. ॥ 81 ॥

देवीमाहात्म्यम् (Devī Māhātmyam, Glory of the Goddess), Chapter 1
("Gloria deae", caput I)
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