Dem. 59,16

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Dem. 59,16

Beitragvon ThomasVulpius » Do 22. Jun 2017, 12:59

D. 59,16 Ἃ μὲν ἠδικημένος, ὦ ἄνδρες Ἀθηναῖοι, ὑπὸ Στεφάνου ἀναβέβηκα κατηγορήσων Νεαίρας ταυτησί, Θεόμνηστος εἴρηκεν πρὸς ὑμᾶς. Ὡς δ᾽ ἐστὶ ξένη Νέαιρα καὶ παρὰ τοὺς νόμους συνοικεῖ Στεφάνῳ, τοῦτο ὑμῖν βούλομαι σαφῶς ἐπιδεῖξαι. Πρῶτον μὲν οὖν τὸν νόμον ὑμῖν ἀναγνώσεται, καθ᾽ ὃν τήν τε γραφὴν ταυτηνὶ Θεόμνηστος ἐγράψατο καὶ ὁ ἀγὼν οὗτος εἰσέρχεται εἰς ὑμᾶς.

Νόμος: Ἐὰν δὲ ξένος ἀστῇ συνοικῇ τέχνῃ ἢ μηχανῇ ᾑτινιοῦν, γραφέσθω πρὸς τοὺς θεσμοθέτας Ἀθηναίων ὁ βουλόμενος οἷς ἔξεστιν. Ἐὰν δὲ ἁλῷ, πεπράσθω καὶ αὐτὸς καὶ ἡ οὐσία αὐτοῦ καὶ τὸ τρίτον μέρος ἔστω τοῦ ἑλόντος. Ἔστω δὲ καὶ ἐὰν ἡ ξένη τῷ ἀστῷ συνοικῇ κατὰ ταὐτά, καὶ ὁ συνοικῶν τῇ ξένῃ τῇ ἁλούσῃ ὀφειλέτω χιλίας δραχμάς.

In welcher Weise ich durch Stephanos Unrecht erlitt, ihr Männer von Athen, und hier vor Gericht erschien, um diese Neaira hier anzuklagen, das hat Theomnestos euch dargelegt. Dass aber Neaira eine Ausländerin ist und in gesetzwidriger Weise mit Stephanus zusammenlebt, dass will ich euch klar darlegen. Zuerst zwar nun wird er (der Gerichtsdiener) euch das Gesetz vorlesen, nach dem Theomnestos diese Klage hier einreichte und dieser Prozess vor euch kommt.

Gesetz: Wenn ein Ausländer mit einer athenischen Bürgerin aufgrund eines Tricks oder Kniffs - welches auch immer - zusammenlebt, dann soll jeder Beliebige von den Athenern, dem das möglich ist, eine Klage bei den Thesmotheten einreichen. Wenn er aber überführt ist, dann soll er sowohl selbst (als Sklave) verkauft sein als auch sein Vermögen und ein Drittel soll dem gehören, der ihn überführt hat. Auf dieselbe Weise soll es aber auch geschehen, wenn eine Ausländerin mit einem athenischen Bürger zusammenlebt, und der mit der Ausländerin, die überführt wurde, Zusammenlebende soll tausend Drachmen schuldig sein.
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