Dem. 59,17

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Dem. 59,17

Beitragvon ThomasVulpius » Do 22. Jun 2017, 13:16

D. 59,17 Τοῦ μὲν νόμου τοίνυν ἀκηκόατε, ὦ ἄνδρες δικασταί, ὃς οὐκ ἐᾷ τὴν ξένην τῷ ἀστῷ συνοικεῖν οὐδὲ τὴν ἀστὴν τῷ ξένῳ, οὐδὲ παιδοποιεῖσθαι, τέχνῃ οὐδὲ μηχανῇ οὐδεμιᾷ. Ἐὰν δέ τις παρὰ ταῦτα ποιῇ, γραφὴν πεποίηκεν κατ᾽ αὐτῶν εἶναι πρὸς τοὺς θεσμοθέτας, κατά τε τοῦ ξένου καὶ τῆς ξένης, κἂν ἁλῷ, πεπρᾶσθαι κελεύει. Ὡς οὖν ἐστι ξένη Νέαιρα αὑτηί, τοῦθ᾽ ὑμῖν βούλομαι ἐξ ἀρχῆς ἀκριβῶς ἐπιδεῖξαι.

Das Gesetz zwar habt ihr nun gehört, ihr Richtermänner, welches nicht zulässt, dass die fremde Frau mit dem Bürger zusammenlebt, und auch nicht, dass die Bürgerin mit dem fremden Mann, und (das Gesetz lässt) auch nicht (zu), Kinder zu machen, durch keinen Trick oder Kniff. Wenn aber einer dagegen handelt, hat (das Gesetz) vorgesehen, dass gegen diese eine Klage sein soll bei den Thesmotheten, sowohl gegen den fremden Mann als auch gegen die fremde Frau, und den, der überführt ist, befiehlt es, dass er (oder sie) verkauft ist. Dass nun diese Neaira hier eine Ausländerin ist, dies will ich euch von Anfang an genau aufzeigen.
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ThomasVulpius
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