Dem. 59,66

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Dem. 59,66

Beitragvon ThomasVulpius » So 2. Jul 2017, 16:36

D. 59,66 Ἐξελθὼν δὲ ὁ Ἐπαίνετος καὶ αὐτὸς αὑτοῦ κύριος γενόμενος γράφεται πρὸς τοὺς θεσμοθέτας γραφὴν Στέφανον τουτονί, ἀδίκως εἱρχθῆναι ὑπ᾽ αὐτοῦ κατὰ τὸν νόμον, ὃς κελεύει, ἐάν τις ἀδίκως εἵρξῃ ὡς μοιχόν, γράψασθαι πρὸς τοὺς θεσμοθέτας ἀδίκως εἱρχθῆναι, καὶ ἐὰν μὲν ἕλῃ τὸν εἵρξαντα καὶ δόξῃ ἀδίκως ἐπιβεβουλεῦσθαι, ἀθῷον εἶναι αὐτὸν καὶ τοὺς ἐγγυητὰς ἀπηλλάχθαι τῆς ἐγγύης. Ἐὰν δὲ δόξῃ μοιχὸς εἶναι, παραδοῦναι αὐτὸν κελεύει τοὺς ἐγγυητὰς τῷ ἑλόντι, ἐπὶ δὲ τοῦ δικαστηρίου ἄνευ ἐγχειριδίου χρῆσθαι, ὅ τι ἂν βουληθῇ, ὡς μοιχῷ ὄντι.

Als aber der Epainetos rauskam und sein eigener Herr ward, reicht er bei den Thesmotheten eine Klage gegen den Stephanos hier ein, er sei von ihm zu Unrecht festgehalten worden entsprechend dem Gesetz, das befiehlt, wenn einer einen zu Unrecht festhält wie einen Ehebrecher, dann soll er eine Klage bei den Thesmotheten einreichen, dass er zu Unrecht festgehalten worden sei, und wenn er den Festhalter überführt und es erscheint, dass ihm zu Unrecht nachgestellt wurde, dann soll er straflos sein und die Bürgen sollen von der Verpflichtung befreit sein. Wenn er aber ein Ehebrecher zu sein scheint, dann befiehlt das Gesetz, dass die Bürgen ihn dem übergeben, der ihn ergriff, er soll aber mit ihm im Gerichtssaal machen können, was er will, da er ja ein Ehebrecher ist - vorausgesetzt, er verwendet keinen Dolch.
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ThomasVulpius
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