Dem. 59,118

Das Forum für professionelle Gräzisten und Studenten der Griechischen Philologie

Moderatoren: Zythophilus, marcus03, Tiberis, ille ego qui, consus, e-latein: Team

Dem. 59,118

Beitragvon ThomasVulpius » Di 22. Aug 2017, 16:32

D. 59,118 Θαυμάζω δ᾽ ἔγωγε, τί ποτε καὶ ἐροῦσι πρὸς ὑμᾶς ἐν τῇ ἀπολογίᾳ. Πότερον, ὡς ἀστή ἐστιν Νέαιρα αὑτηὶ καὶ κατὰ τοὺς νόμους συνοικεῖ αὐτῷ; Ἀλλὰ μεμαρτύρηται ἑταίρᾱ οὖσα καὶ δούλη Νικαρέτης γεγενημένη. Ἀλλ᾽ οὐ γυναῖκα εἶναι αὐτοῦ, ἀλλὰ παλλακὴν ἔχειν ἔνδον; Ἀλλ᾽ οἱ παῖδες ταύτης ὄντες καὶ εἰσηγμένοι εἰς τοὺς φράτερας ὑπὸ Στεφάνου καὶ ἡ θυγάτηρ ἀνδρὶ Ἀθηναίῳ ἐκδοθεῖσα περιφανῶς αὐτὴν ἀποφαίνουσι γυναῖκα ἔχοντα.

Ich wundere mich aber, was sie wohl zu euch sagen werden in der Verteidigung. Dass diese Neaira hier eine Bürgerin sei und gemäß den Gesetzen mit ihm zusammenwohne? Aber es ist doch bezeugt, dass sie eine Hetäre ist und eine Sklavin der Nikarete. (Werden sie) aber (sagen), dass sie nicht seine Frau sei, sondern dass er ein Kebsweib drinnen (i.e. in seinem Hause) habe? Aber die, die Kinder von ihr sind und die von Stephanos hineingeführt wurden in die Phratrien, und die Tochter, die mit einem athenischen Manne verheiratet wurde, zeigen deutlich auf, dass er sie als Gattin hatte.
Benutzeravatar
ThomasVulpius
Senator
 
Beiträge: 3550
Registriert: So 30. Mai 2010, 23:33
Wohnort: Witten

Zurück zu Griechische Philologie



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste