Aeschin. 3,40

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Aeschin. 3,40

Beitragvon ThomasVulpius » Di 24. Okt 2017, 16:37

Aeschin. 3,40 Eἰ τοίνυν, ὦ ἄνδρες Ἀθηναῖοι, ἀληθὴς ἦν ὁ παρὰ τούτων λόγος καὶ ἦσαν δύο κείμενοι νόμοι περὶ τῶν κηρυγμάτων, ἐξ ἀνάγκης οἶμαι τῶν μὲν θεσμοθετῶν ἐξευρόντων, τῶν δὲ πρυτάνεων ἀποδόντων τοῖς νομοθέταις ἀνῄρητ᾽ ἂν ὁ ἕτερος τῶν νόμων, ἤτοι ὁ τὴν ἐξουσίᾱν δεδωκὼς ἀνειπεῖν ἢ ὁ ἀπαγορεύων. Ὁπότε δὲ μηδὲν τούτων γεγένηται, φανερῶς δή που ἐξελέγχονται οὐ μόνον ψευδῆ λέγοντες, ἀλλὰ καὶ παντελῶς ἀδύνατα γενέσθαι.

Und wenn nun, ihr Männer von Athen, die Rede von diesen wahr wäre und zwei Gesetze über die Verkündigung vorlägen, dann, glaube ich, wäre notwendigerweise das eine der Gesetze aufgehoben worden, nachdem die Thesmotheten es zwar herausgefunden hatten (sc. dass es über dieselbe Sache zwei Gesetze gibt), die Prytanen aber es den Gesetzgebern übergeben hatten, entweder das, das die Möglichkeit zur öffentlichen Verkündigung gestattet, oder das, das (sc. die öffentliche Verkündigung) verbietet. Wenn aber nichts von diesem geschieht, dann werden sie (sc. Demosthenes und Ktesiphon) doch wohl nicht nur überführt als solche, die gelogenes sprechen, sondern auch solches, was völlig unmöglich ist.
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