salve, Christiane!
der NcI beschränkt sich bekanntermaßen auf eine nicht allzu große Reihe von einleitenden Verben: putare, dicere, etc.
nicht unbedingt. wir denken im zusammenhang mit nci immer nur an jene fälle, in denen das prädikat , das beim nci ja immer im persönlichen passiv steht, im deutschen unpersönlich ausgedrückt werden muss, z.b. puer discere iubetur > ES wird dem buben empfohlen, zu lernen usw.
es gibt aber sehr viele nci, die sich wörtlich übersetzen lassen, da auch im deutschen das passiv persönlich ist. beispiel: captivus dicere prohibetur > der gefangene wird (daran) gehindert, zu sprechen.
Was ist nun mit anderen Verben aus dem Bereich der verba dicendi et sentiendi, z.B. colligere (folgern), fingere (sich ausdenken) etc. pp.?
Können die dann im Passiv überhaupt nicht mit einem Inf. verbunden werden
fingor + nci ist selten, aber möglich (s. dazu Menge § 491); noch seltener colligor + nci , z.b. Ov. am 2,6, 61 colligor ex ipso dominae placuisse sepulcro.
können die, unpersönlich konstruiert, einen AcI regieren (fingitur / colligitur Ciceronem vir eloquentissimum fuisse?) ...?
nein, zumindest nicht im klass. latein. der aci als subjekt steht zwar bei zahlreichen unpersönlichen ausdrücken, nur selten aber handelt es sich dabei um ein passiv eines zeitwortes, das normalerweise ein persönliches passiv hat, z.b. intellegitur + aci.