si stipulatus fuerit

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si stipulatus fuerit

Beitragvon ICt » Do 27. Mai 2010, 17:38

Salvete,

bin zwar kein Latinist, sondern nur Römischrechtler, hoffe aber dennoch in diesem Forum nicht ganz falsch zu sein.

Ich habe eine Frage bezüglich einer mir seltsam erscheinenden Verbform, die in den Digesten aber ziemlich häufig auftaucht: eine Zusammensetzung aus dem Partizip von stipulari und einer Perfektstammform von esse.

Nur mal fünf Beispiele, es gibt noch viel mehr. Die Übersetzung stammt jeweils aus der modernen deutschen Digestenübersetzung von Behrends, Knütel et al.:

Iulianus D. 2, 10, 3, 4:
"Si a fideiussore quinquaginta stipulatus fuero, si ..."
"Habe ich mir von dem Gestellungsbürgen fünfzig für den Fall versprechen lassen, ..."

Gaius D. 2, 14, 30, 2:
"Si sub condicione stipulatus fuerim a te, ..."
"Wenn ich mir von dir unter einer Bedingung habe versprechen lassen, ..."

Paulus D. 7, 1, 26:
"... sed et si ab initio certam summam propter operas certas stipulatus fuerit, ..."
"... aber auch, wenn er sich von Anfang an eine bestimmte Summe für eine bestimmte Arbeitsleistung hat versprechen lassen ..."

Papinianus D. 9, 2, 54:
"... idem est et si occiderit animal. quod si post moram promissoris qui stipulatus fuerat occidit, ..."
"... ebenso ist es auch, wenn er das Tier getötet hat. Hat aber derjenige, der sich das Tier versprechen ließ, es nach Schuldnerverzug getötet, ..."

Paulus D. 10, 2, 44, 6:
"Si quis stipulatus fuerit ..."
"Hat sich jemand versprechen lassen, ..."

Soweit ich mich in der lateinischen Grammatik auskenne, müsste es doch in D. 2, 10, 3, 4 "stipulatus ero", in D. 2, 14, 30, 2 "stipulatus erim", in D. 7, 1, 26 "stipulatus erit", in D. 9, 2, 54 "stipulatus erat" und in D. 10, 2, 44, 6 "stipulatus erit" heißen. Gibt es dafür eine Erklärung?
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Re: si stipulatus fuerit

Beitragvon consus » Do 27. Mai 2010, 18:27

Salve, IurisConsulte!
Die Sache verhält sich so: Wenn ein Zustand nur in der Vergangenheit gegeben war, ohne in der Zeit danach fortzubestehen, dann drückt die lateinische Sprache dies durch PPP + fui etc. aus, während PPP + sum etc. je nach Kontext sowohl einen Vorgang als auch einen Zustand bezeichnen kann*.
Ein Beispiel:
laudatus erat > er war gelobt worden (Vorgang) bzw. er war gelobt (Zustand);
aber:
laudatus fuerat > er war gelobt gewesen (nicht mehr gegeben gedachter Zustand).

____________________
* Vgl. Menge2000 § 141 (1).
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Re: si stipulatus fuerit

Beitragvon ICt » Do 27. Mai 2010, 18:30

Danke. :eek:
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