Beim folgenden Satz (aus RHH § 212 Beispielsatz 2) habe ich Probleme, das Zeitverhältnis richtig zu verstehen.
"Tumulum si occupavisset Caesar, ab oppido se interclusurum adversarios confidebat."
Übersetzung im Rubenbauer:
"Cäsar war überzeugt, die Gegner von der Stadt abschneiden zu können, wenn er den Hügel besetzte."
Mir ist nicht ganz klar, weshalb im si-Satz Konjunktiv Plusquamperfekt steht, wo doch Hermann Throm bezüglich des Konditionalen Satzgefüges in Abhänigkeit (S 196, 2. Irreale Fälle) schreibt:
a) Der ursprüngliche Hauptsatz als a.c.i. :
si hoc diceres, errares -------------- putat (putabat), si hoc diceres te erraturum fuisse. (der
Konunktiv Imerpfekt wird also im si-Satz beibehalten, trotz des Prädikats im Nebentempus)
Dem enstprechend würde ich auch im vorliegenden Satz ein "occuparet" erwarten. Vielleicht denke ich einfach zu engstirnig und übersehe eine einfache Regel innerhalb der consecutio temporum.
Für eure Mühen danke ich im Voraus!
T.Vates