Hallo!
Kann mir jemand erklären, wieso in folgendem Satz kein ut explicativum möglich ist?
"Wer kann die Ausnahmeregel billigen, dass man behauptet, ..."
lautet bei Cic.:
"Illa autem exceptio cui probari tandem potest, quod negant..."
Ich vermute, es ist ein "quod" nach einem dem Sinn nach zu ergänzenden Demonstrat. (RHH 249, 2). Aber ich verstehe nicht, wieso dies hier eingesetzt wird...
Danke schon einmal