Wieso kein ut explicativum möglich?

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Wieso kein ut explicativum möglich?

Beitragvon marmor » Fr 29. Jul 2011, 09:52

Hallo!

Kann mir jemand erklären, wieso in folgendem Satz kein ut explicativum möglich ist?

"Wer kann die Ausnahmeregel billigen, dass man behauptet, ..."

lautet bei Cic.:

"Illa autem exceptio cui probari tandem potest, quod negant..."

Ich vermute, es ist ein "quod" nach einem dem Sinn nach zu ergänzenden Demonstrat. (RHH 249, 2). Aber ich verstehe nicht, wieso dies hier eingesetzt wird...

Danke schon einmal
marmor
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Re: Wieso kein ut explicativum möglich?

Beitragvon consus » Fr 29. Jul 2011, 11:12

Ausführliche Erklärung u. a. im Menge2000 § 547 (1): "Faktische Gliedsätze sind: quod-Sätze, Pseudokonsekutivsätze und der AcI...". Man kann zwar gewisse Unterschiede in ihrem Gebrauch erkennen, aber "diese Regeln werden ... frei gehandhabt, so dass in einigen Fällen alle drei Gliedsätze möglich zu sein scheinen."
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