RHH § 230

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RHH § 230

Beitragvon marmor » Sa 13. Aug 2011, 16:04

Salvete,

habe mir eben den o.g. Paragraphen im RHH angeschaut, wo es um die Bezeichnung der Nachzeitigkeit geht.

Für die, die ihn gerade nicht zur Hand haben:
Dort ist aufgelistet, dass man Konj. Präs. bzw. Impf. der coniugatio periphrastica fast nur in indirekten Fragesaätzen und bei "non dubito, quin" verwendet.
Soweit, sogut.
Daraufhin ist beschrieben, dass man den sozusagen "normalen" Konj. Präs / Impf. nimmt, wenn sich: "die Beziehung auf die Zukunft schon aus dem übergeordneten Satz ergibt".

Dazu steht das Beispiel: Exspecto, quid respondeas - Ich bin gespannt, was du wohl antworten wirst.

Ich hätte in einer Übersetzung ins Lateinische hundertpro da die coniug. peri. gemacht, weil ich gedacht hätte, es handelt sich um einen indir. Fragesatz und gut ist.
Meine Fragen sind nun
- ob "exspectare" eine futurische Färbung hat?
- ob es noch mehr Wörter gibt, bei denen ich aufpassen muss
- ob ich irgendwas nicht verstanden habe?

Wäre prima, könnte mir jemand weiterhelfen. Und danke für das Lesen dieses Romans hier...
marmor
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Re: RHH § 230

Beitragvon Medicus domesticus » Sa 13. Aug 2011, 16:29

Salve,
Hast du den neuen Menge griffbereit?
Hier ausführlich dazu §463 Ersatz der Coniugatio periphrastica durch den Konjunktiv Präsens oder Imperfekt.
:book:
Vale.
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Re: RHH § 230

Beitragvon Prudentius » Di 16. Aug 2011, 19:03

Hallo Marmor,

Zu deinen drei Fragen:

- Exspecto hat keine futurische Färbung, aber es richtet sich auf die Zukunft;

- noch mehr solche Wörter: hoffen, geloben, wünschen, versprechen, schwören, verheißen u.ä.

- "nicht verstanden": vielleicht folgendes: wenn die Nachzeitigkeit sich von selbst versteht, nimmt man die einfachere Form, Kj. Präs. Du hängst zu sehr an dem Wortlaut des RHH.

Gruß P.
Prudentius
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Re: RHH § 230

Beitragvon marmor » Do 18. Aug 2011, 08:59

Danke Prudentius für die hilfreiche Antwort
marmor
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