Salvete!
Bei der Lektüre der Rede de lege agraria bin ich an einer Stelle gestolpert. Ich hoffe Sie können mir dabei weiterhelfen:
Hoc ego tam insigne, tam singulare vestrum beneficium, Quirites, cum ad animi mei fructum atque laetitiam duco esse permagnum, tum ad curam sollicitudinemque multo magis. Versantur enim, Quirites, in animo meo multae et graves cogitationes quae mihi nullam partem neque diurnae neque nocturnae quietis impertiunt, primum tuendi consulatus, quae cum omnibus est difficilis et magna ratio, tum vero mihi praeter ceteros cuius errato nulla venia, recte facto exigua laus et ab invitis expressa proponitur.
Es befinden sich nämlich, Quiriten, viele und schwere Gedanken in meinem Geist, die mir keinen Teil der täglichen oder nächtlichen Ruhe zukommen lassen; erstens (die Gedanken) zur Wahrung des Konsulats, ein Problem, das sowohl für alle ein schwieriges und großes ist,
als auch für mich vor den übrigen, ...
Hier ist das Problem; übersetzte habe ich es einfach (aber nur anhand des textkritischen Apparates, der ein "cum" anstelle des "cuius" vorschlug): ... wenn für einen Fehler keine Verzeihung, für eine richtige Tat (lediglich) ein geringes und von den Unwilligen herausgepresstes Lob in Aussicht gestellt wird.
Hier gründet sich meine Frage oder besser gesagt meine Fragen: 1. Wie muss das "cuius..." übersetzt werden? Vom Sinn her habe ich es schon verstanden s.o.
2. Ist das "errato" als Partizip zu verstehen, oder als Substantiv von erratum, i n. und folglich, genau wie "facto" ein Dativ, der mit proponitur zusammenhaengt ("für einen Irrtum wird in Aussicht gestellt")
3. und eine andere Frage: Ist es möglich, dass Cicero hier "aus dem Raster" der Konstruktion fällt? : Sowohl für alle ein schwieriges und großes Problem, als auch für mich vor den übrigen... und dann der andere Teil, oder : als auch für mich vor den übrigen ... in Aussicht gestellt wird.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Vale