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M. Tullius Cicero. De Finibus Bonorum et Malorum (M. Tulli Ciceronis
Scripta Quae Manserunt Omnia. Fasc. 43, ed. T. Schiche, 1915).
(0474: 048)
book 3, section 73, line 14
nec vero pietas
adversus deos nec quanta iis gratia debeatur sine ex-
plicatione naturae intellegi potest.
Altsprachenfreund hat geschrieben:Salve!
Meines Wissens ist nichts von beiden erlaubt, da dann noch irgendein Adjektiv oder Partizip etc. folgen muss.
ille ego qui hat geschrieben:Altsprachenfreund hat geschrieben:Salve!
Meines Wissens ist nichts von beiden erlaubt, da dann noch irgendein Adjektiv oder Partizip etc. folgen muss.
diese Regel stimmt nur tendenziell. Aber davon abgesehen gibt es in den Grammatiken einen ganzen Katalog von Ausnahmen, wann auch diese Tendenz ausfällt. dazu gehören eben ausrücken dieser art (innere Haltung + "Adressat").
ille ego qui hat geschrieben:Altsprachenfreund hat geschrieben:Salve!
Meines Wissens ist nichts von beiden erlaubt, da dann noch irgendein Adjektiv oder Partizip etc. folgen muss.
diese Regel stimmt nur tendenziell. Aber davon abgesehen gibt es in den Grammatiken einen ganzen Katalog von Ausnahmen, wann auch diese Tendenz ausfällt. dazu gehören eben ausrücken dieser art (innere Haltung + "Adressat").
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