Sternenkind hat geschrieben:Könnte man das AKK.-Obj. auch in den HS setzen?Eam prohibeo, ne urbem relinquat.
dort sollte es normalerweise auch stehen, wenn prohibere ein bestimmtes Objekt hat.
also:
prohibeo te, ne domum relinquas (te bezeichnet eine konkrete Person)
= ich halte dich (davon) ab, das Haus zu verlassen.
aber:
prohibeo, ne quis domum relinquat.
= ich verhindere, dass jemand das Haus verlässt (quis bezeichnet keine bestimmte Person)
Sternenkind hat geschrieben:Prohibeo, ne non urbem relinquat -> ich halte sie davon ab, die Stadt nicht zu verlassen. Wäre das die korrekte Verneinung?
ein etwas "konstruiertes" und eher praxisfernes Beispiel.
Sie will also die Stadt nicht verlassen, und davon halte ich sie ab - richtig?
> eam (!) prohibeo, ne urbem non relinquat