Verb + a(b) + Urheber beim Passiv

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Verb + a(b) + Urheber beim Passiv

Beitragvon Sternenkind » Mo 6. Nov 2017, 19:57

Guten Abend,

ich weiß grad nicht recht, ob ich eine Antwort auf dieses Problem in einer meiner Grammatiken finde, deswegen wende ich mich an die Experten hier ;-)

Er wurde vom General von diesen Grenzen ferngehalten.

Ab imperatore ab eis finibus prohibitus est.

Würde man dann einfach das zweite ab weglassen? Oder "per imperatorem" benutzen?

Danke
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Re: Verb + a(b) + Urheber beim Passiv

Beitragvon marcus03 » Mo 6. Nov 2017, 21:10

prohibere geht auch mit bloßen Abl. (separat.).
Der Dat. auct. wäre auch möglich.

http://www.zeno.org/Georges-1913/A/prohibeo?hl=prohibeo

BB) insbes., zur Angabe der mittelbar einwirkenden Person oder Sache, durch die (gleichs. hindurchgehend) etwas zustande kommt, und zwar: 1) die Person od. Sache als Mittel u. Werkzeug gedacht, durch, vermittelst, a) als wirkliches Mittel u. Werkzeug, statuerunt iniurias per vos ulcisci, Cic.: per indicem damnari, Cic.: per tres populos Galliae potiri, Caes. – per manus demitti, an den H., Caes.: per manus alcis servari et educi, Cic.: per indutias et spem pacis decipere alqm, Cic.: per scelus adipisci alqd, auf dem Wege des V., Cic.: per litteras, Cic. u.a.: per senatusconsultum, per legem, Sall. – per me, per te, per se = durch mich usw. = allein, für mich, selbständig, ohne jemandes Zutun, -Hilfe, ohne Mitwirken anderer, isoliert u. dgl. (v. Pers.u. Dingen), Cic., Caes. u.a.; vgl. Held Caes. b. c. 1, 85, 1. Fabri Sall. Iug. 14, 4, – b) als scheinbares, vorgeschütztes, bei Pers

Beim General würde ich nicht von einem Werkzeug sprechen. Bei seinen Soldaten schon eher. ;-)
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Re: Verb + a(b) + Urheber beim Passiv

Beitragvon Prudentius » Mi 8. Nov 2017, 10:57

Sternenkind hat geschrieben:Würde man dann einfach das zweite ab weglassen?


Nein, denn weglassen kann man die eine Präposition nur, wenn sie beide gleichbedeutend sind, wie bei "von diesem und von jenem", hier kannst du sagen "von diesem und jenem". Aber bei deinem Beispiel haben die Präpositionen verschiedene Funktionen.
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Re: Verb + a(b) + Urheber beim Passiv

Beitragvon ille ego qui » Mi 8. Nov 2017, 13:30

Wie Marcus schon gesagt hat, könnte man das "a" vor "finibus" weglassen, aber nur deswegen, weil der einfache ablativus separationis bei "prohibere" ohnedies möglich ist. der dativus auctoris für den Urheber beim normalen passiv (anders natürlich beim Gerundiv) ist zwar denkbar, dann würde man sich aber wohl eher aus dem Bereich klassischer Prosa entfernen. :-)

valeatis.
Ille ego, qui quondam gracili modulatus avena
carmen et egressus silvis vicina coegi,
ut quamvis avido parerent arva colono,
gratum opus agricolis, at nunc horrentia Martis
arma virumque cano ...
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Re: Verb + a(b) + Urheber beim Passiv

Beitragvon Sternenkind » Mi 8. Nov 2017, 18:03

Prudentius hat geschrieben:
Sternenkind hat geschrieben:Würde man dann einfach das zweite ab weglassen?


Nein, denn weglassen kann man die eine Präposition nur, wenn sie beide gleichbedeutend sind, wie bei "von diesem und von jenem", hier kannst du sagen "von diesem und jenem". Aber bei deinem Beispiel haben die Präpositionen verschiedene Funktionen.


Wäre denn 2 Mal ab nicht störend? Vor finibus könnte man aber doch die Präpos. weglassen, oder nicht? :-o
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