Frage zur Satzkonstruktion

Korrektur und Hilfestellungen bei Übersetzungen für die Schule und das Leben sowie deutsch-lateinische Übersetzungen für Nichtlateiner

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Frage zur Satzkonstruktion

Beitragvon Dotti » Fr 26. Sep 2003, 11:25

Ich habe folgenden Satz und bin mir nicht ganz sicher ob ich die Strukturen richtig erkannt habe. Kann das bitte jemand konrollieren!?
Ganz lieben tausend Dank schonmal!!!!

Et, si me meis civibus iniuria suspectum tam graviter atque offensum viderem, carere me aspectu civium quam infestis omnium oculis conspici mallem;

an "videri" hängt ein NcI:
me meis civibus iniuria suspectum tam graviter atque offensum;
also:
Und wenn es scheinen würde/ so aussähe, dass ich meinen Mitbürgern durch Unrecht so sehr verdächtig und verhasst wäre...

Mich irritiert hier, dass ich ja eigentlich keinen Inf., sondern ein Partizip habe, aber anders wüsste ich den Satz nicht zu übersetzen.... :?

und an "mallem" ein AcI:
carere me aspectu civium quam infestis omnium oculis conspici;
also:
ich würde lieber wollen dass ich den Anblick meiner Mitbürger meide als von ihren feindseligen Blicken angesehen zu werden.

Ist das richtig so???
Dotti
 

Beitragvon Platon » Fr 26. Sep 2003, 11:39

an "videri" hängt ein NcI:


"viderem" ist AKTIV und abhängig ein AcI... wenn ich sehen/erkennen würde, daß ich...

versuch's nochmal ;-)

Achso, zum Partizip --> ergänze einfach "esse", schon hast du den Infinitiv Perfekt Passiv
Platon
 

Beitragvon Dotti » Fr 26. Sep 2003, 11:54

O.k., dann also:
Et, si me meis civibus iniuria suspectum tam graviter atque offensum viderem...
Und wenn ich sehen würde, dass ich meinen Mitbürgern durch Unrecht so sehr verdächtig und verhasst wäre, dann...?

Im nächsten Satz ist das dann dasselbe Spiel, nicht wahr - und auch ein AcI bei dem ich esse ergänzen muss bei iustum und debitum:
tu cum conscientia scelerum tuorum agnoscas odium omnium iustum et iam diu tibi debitum, dubitas, quorum mentes sensusque volneras, eorum aspectum praesentiamque vitare?

Dank Dir!
Dotti
 

Beitragvon Tiberis » Fr 26. Sep 2003, 14:31

iniuria > ZU unrecht (steht in gegensatz zu odium iustum et debitum)
odium iustum et debitum ist außerdem NICHT subjektsakkusativ eines aci, sondern gewöhnliches akk.objekt, abh. von agnoscas.
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Beitragvon Dotti » Fr 26. Sep 2003, 19:36

Aber ich kann doch auch sagen:

tu cum conscientia scelerum tuorum agnoscas
odium omnium iustum et iam diu tibi debitum,
dubitas, quorum mentes sensusque volneras,
eorum aspectum praesentiamque vitare?

du, da du erkennst im Bewußtsein deiner Verbrechen,
dass der Hass aller gerechtfertigt und schon lange dir schldig war,
du zweifelst, deren Gedanken und Gefühle du verwundet hast,
deren Anblick und Gegenwart zu meiden?

odium als Akk.subjekt

Oder warum nicht?
Dotti
 

Beitragvon Reinhold » Fr 26. Sep 2003, 19:58

dubitare vor Infinitiv: zögern !!! nicht zweifeln

Das Weglassen eines Infinitiv Perfekt ist eigentlich nicht üblich => doppelter Akkusativ! - nehm ich zumindest an
Reinhold
 

Beitragvon Dotti » Fr 26. Sep 2003, 20:11

Ok, nicht üblich dachte ich ja bisher auch, aber im Satz vorher war das ja scheinbar auch der Fall, also...
Bei Cicero weiß man ja nie!

Aber danke für das "zögern". :P
Dotti
 

Beitragvon Reinhold » Fr 26. Sep 2003, 20:18

Bei Cicero weiß man ja nie!

quod erat demonstrandum
Reinhold
 

Beitragvon Dotti » Fr 26. Sep 2003, 21:49

Naja,...

Aber was meinst Du denn nun - geht das meine Übersetzungsvariante?
Dotti
 

Beitragvon Reinhold » Sa 27. Sep 2003, 12:04

Im Prinzip schon, aber deine Satzstellung ist ungünstig und im Deutschen nicht korrekt. Besser wäre vielleicht:

Du zögerst, den Anblick und die Gegenwart von den Leuten zu vermeiden, deren Gedanken und Gefühle du verletzt, obwohl du es - deiner Verbrechen bewusst - anerkennst, dass der Hass von allen gerechtfertigt und dir schon seit langem notwendig ist.
Reinhold
 

Beitragvon Reinhold » Sa 27. Sep 2003, 12:06

Verwechsle aber nicht AcI mit doppeltem Akkusativ. In manchen Fällen mag die Übersetzung identisch sein, manchmal aber auch nicht.
Reinhold
 

Beitragvon Dotti » Sa 27. Sep 2003, 14:12

Was meinst Du in dem Fall mit doppelem Akkusativ?
Müsste ich dann iustum und debitum als Subsantive sehen im Sinn von Schuld und Recht?
Dann wüsste ich aber nicht wie ich das übersetzen müsste:

tu...agnoscas odium omnium iustum et iam diu tibi debitum...

du... erkennst den Hass aller, das Recht und schon lange deine Schuld... :?

Oder wie meinst Du das?
Dotti
 

Beitragvon romane » Sa 27. Sep 2003, 15:02

odium iustum et debitum - den gerechten und geschuldeten Hass
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Beitragvon Dotti » Sa 27. Sep 2003, 15:10

Das leuchtet mir ein!
Aber dann ist es Partizip zum Akk.objekt und nicht Akkusativ, nicht wahr!?
Dotti
 

Beitragvon romane » Sa 27. Sep 2003, 15:16

iustum ist ein Adj.

debitum PPP von debere aber auch Akk., weil es sich ja auf das AO bezieht
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