Consus Antonio s.p.d.
ad 1) alqd bibere velim: bene! Cf. „velim scire, quid sit causae (Cic. Att. 13, 42, 1): „ich möchte wissen, was der Grund ist...“
ad 2) cf. Menge (neu) § 64: „keine festen Regeln“; Wohlklang, Satzrhythmus entscheidend.
a) Beispiel: Der Bruder begrüßt seinen treuen Freund > Frater amicum fidelem salutat. Das reflexive Possessivpronomen „suus“ lässt man sehr oft, natürlich abhängig vom Kontext, weg, es sei denn, man will es besonders betonen: „seinen eigenen Freund“ > Frater amicum suum fidelem salutat (auch andere Wortstellung je nach Aussageabsicht möglich).
b) Bei der Wiedergabe des dt. Possessivpronomens „sein / ihr“ ist Vorsicht geboten: „suus“ wird i.d.R. nur bei Reflexivität, d.h. bei Rückbezug auf das Subjekt des Satzes benutzt (wie im Fall a). Die Problematik der direkten bzw. indirekten Reflexivität soll hier jetzt nicht angesprochen werden.
Aber folgendes Beispiel:
Der Lehrer lobte den Schüler und seine Freundin: „seine“ hier wohl im Sinne von „dessen“ (d.h. des Schülers)!
Magister discipulum et eius amicam laudavit: also Gen. von is, ea, id benutzen.
Schriebe man „Magister discipulum et suam amicam laudavit“, dann hieße das, dass der Lehrer auch seine (eigene) Freundin lobt (kann ja vorkommen...).
c) „mein schlechtes Latein“: Die Übersetzung würde ich wieder vom Kontext abhängig machen, z.B.
„da ich nur schlecht Latein kann“ > „cum parum sciam Latine“ o. ä. Sonst "se excusare de sermone parum Latino" (meo weglassen).
Grundsätzlich würde ich mich nicht auf isoliert dastehende Ausdrücke konzentrieren, sondern immer an eine zusammenhängende Aussage denken.
ad 3) Beispiel: „Entschuldige bitte meine Nachlässigkeit!“ Hier würde ich das Verbum ignosco benutzen:
„Oro te ignoscas neglegentiae meae [Dativ]!“ < oro + 2. Pers. Sg./Plur. Konj. Prs. (auch ohne ut!) > „ich bitte dich, (mir) meine Nachlässigkeit zu verzeihen.“
Man könnte auch sagen: „Ignosce quaeso (bitte) neglegentiae meae!“
Nun zu excuso: Die o.g. Konstruktonen stimmen.
Schauen wir, wie es bei Cicero, den ich für stilistisch maßgebend halte, heißt:
„me tibi excuso in eo ipso, in quo te accuso“ (Q. fr II 2, 1): „Ich entschuldige mich bei dir wegen eben der Sache, derentwegen ich dich tadle.“
Er hätte wohl auch sagen können: „me apud te excuso de eo ipso, de quo...“.
Der Georges (L-D) gibt klar die Konstruktionsmöglichkeiten der Vokabeln an. Beim Übersetzen vom D ins L würde ich zuerst das D-L -Wörterbuch konsultieren und dann die Gegenprobe mit dem L-D-Wb machen: möchte ich sehr empfehlen.
So, das wär’s für heute! Wenn etwas unklar sein sollte, oro te ignoscas festinationi meae!!!
Iubeo te bene valere.