Frage zu Klassenarbeit

Korrektur und Hilfestellungen bei Übersetzungen für die Schule und das Leben sowie deutsch-lateinische Übersetzungen für Nichtlateiner

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Beitragvon consus » Fr 23. Mär 2007, 21:50

Wenn ich als Lehrer den anschließenden Text in der Arbeit bringe, gehe ich davon aus, daß alle Schüler die gleiche Chance hatten, den Text bei der Vorbereitung zu übersetzen.

:shock:
Dazu machte ich schon die Bemerkung, dass ein solcher Klausurtext zumindest in Nordrhein-Westfalen gemäß den Richtlinien Latein S II, wenn ich mich nicht sehr irre, nicht statthaft ist. Man denke doch über den Sinn von Klausuren nach! Vielleicht hat einer in unserer Runde die RiLi gerade zur Hand...
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Beitragvon Simme » Mo 26. Mär 2007, 15:05

Ich glaube, dass einer in der geschätzen Runde nicht begriffen hat, worüber sich consus und ich unterhalten haben. Der Punkt ist doch, dass der Lehrer alles versuchen sollte, um die Wahrscheinlichkeit der Vorkenntnis einer Arbeit auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn man jedoch einen Text wählt, der direkt an die im Unterricht übersetzen Texte anschließt, ist die Wahrscheinlichkeit sicher so hoch, dass einige Schüler den Text vorher übersetzt haben. Insofern, verehrter jp- magister, kann man durchaus von ungerechten Wettbewerbsbedingungen sprechen. An deiner Stelle würde ich noch einmal nachdenken, ob deine Argumente, soweit sie überhaupt welche sind, schlüssig erscheinen können. Dein Argument, dass alles vom Zufall abhängt, sollte damit wohl ad absurdum geführt sein, oder?
Ein Lehrer sollte in jedem Falle einen Text wählen, bei dem er davon ausgehen kann, dass nur ein Minimum aller Schüler ihn kennt. Das dürfte bei einem Text, der an die übersetzen Texte im Unterricht anschließt, nicht der Fall sein. Tu comprends?
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Beitragvon jp-magister » Mo 26. Mär 2007, 15:23

Ich habe nicht gesagt, daß alles vom Zufall abhängt.
Du hattest aber schon gesagt, daß du meine Argumentation nicht verstehst und das ist auch offensichtlich so.
Wir hatten uns beide damit abgefunden, dachte ich.
Warum lassen wir es nicht dabei?
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Beitragvon nighean_neonach » Mo 26. Mär 2007, 15:56

Vielleicht kennt der Lehrer sogar die Richtlinie, hat sich aber gedacht: "Na, lassen wir eine Zeile aus, dann schließt es ja nicht mehr direkt an" ;)

Ehrlich gesagt kann ich dem Problem hier auch nicht so ganz folgen. Entweder man ist sich sicher, dass man gut Latein kann, dann kann es einem sowieso egal sein, welche Textstelle dran kommt. Oder man ist sich nicht so sicher, dann übersetzt man vorher zur Übung so einiges, was einem in die Finger gerät, und da sind direkt oder indirekt anschließende, mit dem vorher behandelten Thema zusammenhängende Textstellen ziemlich sinnvolle Kandidaten.

Im übrigen ist mein Eindruck, sowohl aus meiner eigenen Schulzeit als auch durch die Erfahrung mit meinen Nachhilfeschülern, dass viele Lehrer ihren Schülern doch ganz gern einen Gefallen tun und ihnen die Möglichkeit geben, den Rahmen des Klassenarbeitstextes einigermaßen zu erraten, um sich mehr oder weniger gezielt darauf vorbereiten zu können. Manche Lehrer machen das sehr subtil, da muss man dann schon mitdenken. Und manche Schüler haben ihre Gründe, ihre Vermutungen nicht an ihre Klassenkameraden weiterzugeben.

Wie dem auch sei, gräme dich nicht über deine verpasste Chance, beim nächsten Mal wird's sicher besser :)
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Beitragvon consus » Mo 26. Mär 2007, 16:58

viele Lehrer ihren Schülern doch ganz gern einen Gefallen tun und ihnen die Möglichkeit geben, den Rahmen des Klassenarbeitstextes einigermaßen zu erraten, um sich mehr oder weniger gezielt darauf vorbereiten zu können.


Der „Rahmen“ des Klassenarbeitstextes braucht nicht erraten zu werden, denn er ist durch die Vorbereitungsphase gegeben, aus der eine Klausur gleichsam herauswachsen muss. Hier ist die Frage, wie im Unterricht noch einmal im Hinblick auf die Klausur Probleme besprochen werden können, ohne dass es möglich ist, den Text etwa mit Hilfe von Suchmaschinen aufzuspüren, was erfahrungsgemäß ziemlich einfach ist. Ein Lehrer (wie übrigens auch ein Hochschuldozent!) muss hier sehr aufpassen. Um die Selbständigkeit der Leistung von Klausurschreibern sicherzustellen, hat man es, wenn ich mich irre (ich wiederhole mich!), zumindest in Nordrhein-Westfalen durch die schulischen Richtlinien verboten, 1. einen Klausurtext so weit vorzubereiten, dass von einer solchen Selbständigkeit nicht mehr die Rede sein kann, und 2. einen Klausurtext zu wählen, der sich unmittelbar an schon im Unterricht Besprochenes anschließt. Ob dieser Regelung durch einen 2-Zeilen-Abstand Genüge getan wird, das mögen kompetente Schulleute prüfen.

Im Übrigen hat es, zumindest im Hinblick auf die Abiturprüfungen, durch die Einführung des Zentralabiturs mit dem „faulen Zauber“ (hoffentlich) ein Ende.

Haec hactenus.
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