Hilfe bei einer Übersetzung

Korrektur und Hilfestellungen bei Übersetzungen für die Schule und das Leben sowie deutsch-lateinische Übersetzungen für Nichtlateiner

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Hilfe bei einer Übersetzung

Beitragvon Ida » Fr 1. Jul 2016, 11:34

Hallo, ich soll meinen Großvater bei einer Übersetzung helfen, aber leider ist mein Schullatein schon eine Weile her und mir macht das Mittelalterlatein des Textes sehr zu schaffen. Es hapert bei mir vor allem an zwei Stellen.

1.
Eandem itaque advocatiam, quam ego et (Aufzählung von Namen) et camerarius frater suus in feodo habemus a comite Ernesto, deinceps servabimus ad utilitatem domini mei archiepiscopi et ecclesie Maguntine,
ita quod universum commodum inde proviens ad mensam ipsius perpetuo pertinebit.

Das habe ich wie folgt übersetzt (ist mir aber nicht sehr gut gelungen):
Also die gleichen Rechte, welche ich, Schenk von Appolda, und Heinrich von Meiningen und Kammerherr seines Bruders zu Lehen von Graf Ernst von Gleichen hatten.
Darauf werden wir den Nutzen bewahren (nützlich sein) meines Herrn , des Bischofs und der Kirche von Mainz, so dass alle Vorteile auf den Tisch gedeihen

und dann noch:

(...) quod dictam advocatiam nunquam a mensa sua alienabit, sed ipsam Mugauntine ecclesie fideliter retinebunt, promissione huiusmodi literris Maguntini capituli roboranda.

diesen Textabschnitt habe ich gar nicht hinbekommen:

das dass gesprochene Recht wird nie entfremden vom Tisch, aber selbst die Mainzer Kirche sie werden tüchtig zurück halten /behalten, empfangt derartigen Buchstaben des zu verstärkendes Mainzer Kapitels

Danke für Eure Hilfe.
LG
Ida
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Re: Hilfe bei einer Übersetzung

Beitragvon Tiberis » So 3. Jul 2016, 02:17

salve Ida,

ich bin auch kein mittellatein-experte, wage aber dennoch einen versuch (kritik erwünscht!) :

Ida hat geschrieben:Eandem itaque advocatiam, quam ego et (Aufzählung von Namen) et camerarius frater suus in feodo habemus a comite Ernesto, deinceps servabimus ad utilitatem domini mei archiepiscopi et ecclesie Maguntine,
ita quod universum commodum inde proviens ad mensam ipsius perpetuo pertinebit.


..daher werden wir selbige vogtei (!), welche ich und (...) zu lehen haben vom grafen E., nacheinander (?) aufrecht erhalten zum nutzen meines herrn, des erzbischofs, und der kirche von Mainz, so, dass der gesamte daraus stammende gewinn für immer dessen bank/ vermögen gehört.

Ida hat geschrieben:...) quod dictam advocatiam nunquam a mensa sua alienabit, sed ipsam Mugauntine ecclesie fideliter retinebunt, promissione huiusmodi literris Maguntini capituli roboranda.

diesen Textabschnitt habe ich gar nicht hinbekommen:

das dass gesprochene Recht wird nie entfremden vom Tisch, aber selbst die Mainzer Kirche sie werden tüchtig zurück halten /behalten, empfangt derartigen Buchstaben des zu verstärkendes Mainzer Kapitels


...dass er die besagte vogtei niemals veräußern wird, sondern sie werden sie/man wird sie der kirche v. Mainz getreulich erhalten, wobei ein derartiges versprechen durch ein schreiben des Mainzer (dom)kapitels bekräftigt werden muss.
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