Hallo !
BS erwähnt in § 465,7 gesondert das Phänomen, dass in konsekutiven Relativsätzen der Konjunktiv Plusquamperfekt nach einem übergeordneten Nebentempus verwendet wird.
1) Nach § 465,5 wäre der Konjunktiv Perfekt als absolutes Tempus oder der Konjunktiv Imperfekt der Normalfall. Allerdings mit der Einschränkung, in negativen konsek. Relativsätzen. Warum diese Einschränkung? Zudem wird dann noch gesagt, dass keine genaue Regel angegeben werden könne - und dieser Zustand wird kurioserweise mit zwei Sätzen begründet, wo einmal der Konsekutivsatz negiert wird, aber einmal nicht. Kann sich das jemand erklären?
2) Des Weiteren eine Frage zum Verständnis der Zeitenfolge im Allgemeinen: Warum wird der Konj. Plusquamperfekt nach Nebentempus überhaupt gesondert ausfgeführt und in den Übungssätzen auf S. 396 in Übungssatz 6 "nemo fuit, qui hoc non viderit" die mögliche Alternative vidisset gar als "unlogisch" bezeichnet?!
Ich denke, das Zeitverhältnis wird im Präsens deutlich: "Es gibt niemanden, der nicht gesehen hat". Die Personen existieren jetzt und das Ereignis des Sehens ist vorzeitig. M. E. wäre also Plusquamperfekt bei übergeordnetem Nebentempus nur dann unlogisch, wenn "est, qui" bedeuten würde "Es hat sich ereignet, dass.." Das Problem ist natürlich, dass die Personen sowohl vor der Tat bereits existierten, während der Handlung existieren und es i.d.R. auch danach noch weiter existieren. Also irgendwie ließen sich wohl für alle Zeitverhältnisse Argumente finden...
Kann mir jemand da bitte weiterhelfen?! Danke