Kleines Latinum - Schriftliche Bestätigung?

Für alle Fragen rund um Latein in der Schule und im Alltag

Moderatoren: Zythophilus, marcus03, Tiberis, ille ego qui, consus, e-latein: Team

Kleines Latinum - Schriftliche Bestätigung?

Beitragvon Spidy » So 2. Sep 2007, 18:26

Hallo.
Ich bin nun in der 11. Klasse und habe seit der 7. Latein gelernt.
Auf meinem Zeugnis der 10. hatte ich eine 3 in Latein. Somit habe ich ja das kleine Latinum. Meine Frage ist jetzt: Kann ich das nicht schriftlich bestätigt bekommen? Denn wenn ich mich später für einen Studiengang endscheiden sollte, der das kleine Latinum erfordert, muss ich es doch beweisen können, dass ich es tatsächlich habe?! Müsste ich dann mein Zeugnis aus der 10.Klasse vorzeigen?

MfG Spidy
Spidy
Servus
 
Beiträge: 10
Registriert: So 12. Aug 2007, 15:32

Beitragvon consus » So 2. Sep 2007, 18:29

Servus.

Die Kollegen, die in der Schule tätig sind, mögen mich korrigieren, wenn ich es falsch sehe:

Du hast jetzt lediglich die Anwartschaft auf das sog. kleine Latinum (NRW?) erworben. Richtig vergeben wird es erst mit dem Abiturzeugnis.
Benutzeravatar
consus
Pater patriae
 
Beiträge: 14234
Registriert: Do 27. Jul 2006, 18:56
Wohnort: municipium cisrhenanum prope Geldubam situm

Beitragvon romane » So 2. Sep 2007, 18:40

ergänzend: oder auf einem anderen Abgangszeugnis
Die Freiheit ist ein seltsames Wesen - wenn man es gefangen hat, ist es verschwunden

www.mbradtke.de
Benutzeravatar
romane
Pater patriae
 
Beiträge: 11669
Registriert: Fr 31. Mai 2002, 10:33
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon Spidy » So 2. Sep 2007, 18:41

consus hat geschrieben:
Du hast jetzt lediglich die Anwartschaft auf das sog. kleine Latinum (NRW?) erworben. Richtig vergeben wird es erst mit dem Abiturzeugnis.

Vorweg: Ich wohne in Niedersachsen..

Das verstehe ich nicht so ganz. Ich habe das kleine Latinum erst mit dem Abitur? Was wäre denn dann aber, wenn jemand zb. nach der 10.Klasse das Gymnasium verlässt??

Oder mal angenommen ich würde das Abitur nicht bestehen? Dann müsste man mir doch dennoch das kleine Latinum zusprechen.

Und wie ist das mit den Leuten aus meiner Klasse, die Latein nach der 10. Klasse abgewählt haben und sich jetzt für eine andere Fremdsprache entschieden haben? Haben die dann also das kleine Latinum gar nicht? Oder wird es denen dann auch erst beim Abi verliehen?
Spidy
Servus
 
Beiträge: 10
Registriert: So 12. Aug 2007, 15:32

Beitragvon romane » So 2. Sep 2007, 18:42

dann bekommt er ein Abgangszeugnis s.o.
Die Freiheit ist ein seltsames Wesen - wenn man es gefangen hat, ist es verschwunden

www.mbradtke.de
Benutzeravatar
romane
Pater patriae
 
Beiträge: 11669
Registriert: Fr 31. Mai 2002, 10:33
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon Spidy » So 2. Sep 2007, 18:47

danke für die Antworten.

Jetzt hab ich es kapiert.
Spidy
Servus
 
Beiträge: 10
Registriert: So 12. Aug 2007, 15:32

Beitragvon cum » Di 4. Sep 2007, 17:28

Salvete !
Mein Lateinlehrer hat gesagt , dass es überhaupt kein kleines Latinum an unserer Schule mehr gibt (NRW) . Man würde nur ein normales (großes) Latinum machen können und bekommt das dann schriftlich beim Abiturszeugnis . Keine Ahnung ob das stimmt ?!
cucu cum
cum
Praetor
 
Beiträge: 132
Registriert: Mi 18. Apr 2007, 15:21
Wohnort: Paderborn

Beitragvon romane » Di 4. Sep 2007, 17:34

auch kein großes, sondern nur das Latinum
Die Freiheit ist ein seltsames Wesen - wenn man es gefangen hat, ist es verschwunden

www.mbradtke.de
Benutzeravatar
romane
Pater patriae
 
Beiträge: 11669
Registriert: Fr 31. Mai 2002, 10:33
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon consus » Di 4. Sep 2007, 17:50

Servus.

Wenn ich mich nicht sehr irre, gibt es zumindest in Nordrhein-Westfalen auch ein sog. "kleines Latinum":

http://www.service.nepomucenum.de/msw-schriften/GOSt.pdf

S. 36f.
Benutzeravatar
consus
Pater patriae
 
Beiträge: 14234
Registriert: Do 27. Jul 2006, 18:56
Wohnort: municipium cisrhenanum prope Geldubam situm

Beitragvon romane » Di 4. Sep 2007, 17:58

die Broschüre bietet nun leider nicht das Gültigkeitsjahr - so weit ich weiß, gibt es in NRW auch schon ein Zentralabitur.
Die Freiheit ist ein seltsames Wesen - wenn man es gefangen hat, ist es verschwunden

www.mbradtke.de
Benutzeravatar
romane
Pater patriae
 
Beiträge: 11669
Registriert: Fr 31. Mai 2002, 10:33
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon consus » Di 4. Sep 2007, 18:04

Auf dem neuesten Stand, romane optime, die Information eines Jülicher Gymnasiums (April 2007):

http://www.gymnasium-zitadelle.de/index.php?obj=wysiwyg&element=textbox&index=617#latein

Da wird das kleine Latinum NRW noch erwähnt.
Benutzeravatar
consus
Pater patriae
 
Beiträge: 14234
Registriert: Do 27. Jul 2006, 18:56
Wohnort: municipium cisrhenanum prope Geldubam situm

Beitragvon romane » Di 4. Sep 2007, 18:40

rectissime, mi Conse

aber entscheidend ist doch, was an der Uni verlangt wird. Da wird doch allgemein vom Latinum gesprochen.


siehe: http://www.altphilologenverband.de/framesetlatein.html
Die Freiheit ist ein seltsames Wesen - wenn man es gefangen hat, ist es verschwunden

www.mbradtke.de
Benutzeravatar
romane
Pater patriae
 
Beiträge: 11669
Registriert: Fr 31. Mai 2002, 10:33
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon cum » Di 4. Sep 2007, 18:45

Also Zentralabitur gibts bei uns schon das weiß ich genau .
cum
Praetor
 
Beiträge: 132
Registriert: Mi 18. Apr 2007, 15:21
Wohnort: Paderborn

Beitragvon consus » Di 4. Sep 2007, 18:45

Sunt ista, ut dicis, romane mi.
Benutzeravatar
consus
Pater patriae
 
Beiträge: 14234
Registriert: Do 27. Jul 2006, 18:56
Wohnort: municipium cisrhenanum prope Geldubam situm

Beitragvon Apollonios » Di 4. Sep 2007, 18:53

Salvete, sodales -

romane hat geschrieben:aber entscheidend ist doch, was an der Uni verlangt wird. Da wird doch allgemein vom Latinum gesprochen.


es liegt mir fern, die Verwirrung vervollständigen zu wollen, aber zumindest im Falle zweier anderer schöner alter Sprachen, nämlich Griechisch und Hebräisch, und im Zusammenhang mit Theologie, gibt es weitere universitäre Sonderregelungen. Zum Beispiel wird von den evangelischen Theologen in Münster/Westfalen das ganz normale Græcum, wie vom Gymnasium gewohnt, verlangt sowie das Hebraicum. Die katholischen Theologen hingegen (ich schäme mich ja schon!) geben sich mit einem fakultätsinternen "kleinen Græcum" und Grundkenntnissen des Biblischen Hebräisch zufrieden. Dies alles gilt aber nur für Münster; andere Unis haben andere Usancen.
Das Latinum verlangen beide theologischen Fakultäten in Münster (und, wie ich hoffe, auch anderswo). Allerdings darf es auch das Kleine Latinum sein, das es in wenigen Landkreisen ja noch gibt. Was in Berlin Latinum heißt, ist größer als das Kleine und kleiner als das Große Latinum.
Möglicherweise war das zur Zeit der 39 Fürstentümer einfacher geregelt. :roll:
וָאֹמַר מִי־יִתֶּן־לִּי אֵבֶר כַּיּוֹנָה אָעוּפָה וְאֶשְׁכֹּנָה ׃
et dixi quis dabit mihi pinnas columbae ut volem et requiescam
ps. 55,7
Benutzeravatar
Apollonios
Dictator
 
Beiträge: 1395
Registriert: Mi 28. Feb 2007, 18:34
Wohnort: Berolinum


Zurück zu Lateinforum



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Majestic-12 [Bot] und 48 Gäste