Noch etwas dunkel blieb mir immer der Ausdruck „bona fide“, wohl daher, daß er nicht eindeutig ist. Gehe ich von Georges aus (der eigentlich recht zuverlässig ist), gibt es zwei recht unterschiedliche Definitionen, erstens, Zitat Georges
«… als jurist. t. t., bona fides, der gute Glaube, in dem sich jmd. in bezug auf ein Rechtsverhältnis befindet, d.i. die Unkenntnis der Unrechtmäßigkeit desselben»
zweitens, Zitat Georges
«… als t. t. der Geschäftsspr., der Kredit [i.S.v. Vertrauenswürdigkeit, Anm.d.V.]»
Nun scheint mir Wikipedia beides durcheinander zu bringen. Unter „Guter Glaube“ steht:
«Der deutsche Rechtsbegriff Guter Glauben ist die wörtliche Übersetzung des lateinischen Terminus bona fides. Inhaltlich sind die beiden Begriffe allerdings nicht völlig deckungsgleich, da der Terminus des römischen Rechts ganz allgemein redliches und zuverlässiges Handeln im Rechtsverkehr bezeichnet, also auch alles das beinhaltet, was in der deutschen Rechtssprache gemeinhin mit dem Begriff Treu und Glauben erfasst wird. (Ich dachte der Terminus des römischen Rechts ist gerade der, der sich auf das Unrechtsbewußtsein bezieht?) Der deutsche Begriff der Gutgläubigkeit (fehlendes subjektives Unrechtsbewusstsein trotz objektiver Unberechtigtheit) ist demgegenüber eine begriffliche Verengung. („Verengung“? Ich empfinde beide Lesarten als ziemlich grundverschieden. Kredit habe ich seitens anderer, ein Unrechtsbewußtsein geht von mir selbst aus)»
Und stehen beide Lesarten wirklich gleichberechtigt nebeneinander? Nach Georges und anderen Quellen ist bona fides anscheinend vorrangig i.S.v. „Kredit“ bzw. „Vertrauenswürdigkeit“ zu verstehen, richtig? Nochmal Zitat Wikipedia «Ein Römer hielt viel auf seine „gute Treue“. Gemeint war damit so etwas wie Zuverlässigkeit und Lauterkeit im Rechtsverkehr.»