Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

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Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon Penthesilea » So 29. Mär 2015, 00:18

Cari sodales

Hat es unter Euch Spezialisten für Justinian und die Grundlagen des römischen Rechts?
Ich bin Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt. Mir geht es zunächst um das Prooemium Justinians in den sogenannten Institutionen. Die Übersetzung ist nicht das primäre Problem, sondern die Interpretation oder Einordnung des Prooemiums.

Folgende Fragen stellen sich mir vor allem:
1. Was sagen all diese Beinamen und Adjektive wirklich über den Autor (oder "Anstifter" für die Werke) aus? Etwa anticus, alanicus, vandalicus...
2. Weshalb widmet er das Werk "der Jugend/den Jungen Männern, die Gesetze wünschen/gierig nach Gesetzen sind"? Sind damit die künftigen Jus-Studenten gemeint, die anhand der Institutionen des Corpus Iuris Civilis das Rechtswesen studieren sollen?

Das ist das Prooemium:
IN·NOMINE DOMINI NOSTRI IESU CHRISTI.
IMPERATOR CAESAR FLAVIUS IUSTINIANUS ALAMANNICUS
GOTHICUS FRANCICUS GERMANICUS ANTICUS ALANICUS
VANDALICUS AFRICANUS PIUS FELIX
INCLITUS VICTOR AC TRIUMPHATOR
SEMPER AUGUSTUS CUPIDAE
LEGUM IUVENTUTI

Meine Übersetzung und Deutung:
Im Namen unseres Herrn Jesus Christus -
Der Feldherr, Kaiser, Flavier (?) Justinian, ein Alemanne (weil er dort Vorfahren hatte?),
Gote (weist das auch auf seine Herkunft?), Franke, Germane, alt-Alanicus (?)
ein Vandale (aus Andalusien???), Afrikaner (?), ein frommer, glücklicher,
ruhmreicher Sieger und Triumphator,
der immer erhaben ist/war,
für die Jugend/jungen Männer, die sich für die Gesetze interessieren/gierig nach Gesetzen sind.

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Tipps.
(PS: Gibt es einen empfehlenswerten "Kommentar" zu den Institutionen?)
Zuletzt geändert von Penthesilea am So 29. Mär 2015, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon lera1 » So 29. Mär 2015, 00:43

Hallo!

ALAMANNICUS
GOTHICUS FRANCICUS GERMANICUS ANTICUS ALANICUS
VANDALICUS AFRICANUS

Das sind alles Siegernamen; Iustinian hatte die Gothen in Italien besiegt(536/551), die Vandalen in Africa (531) und die anderen Völker bei anderen Gelegenheiten.
PIUS würde ich mit "pflichtbewußt" übersetzen; FELIX mit "erfolgreich" ("glücklich" paßt meiner Ansicht nach nicht - ob der Kaiser "gut drauf" ist, ist unerheblich)

Hoffe, dir etwas geholfen zu haben,

Peter
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Re: Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon lera1 » So 29. Mär 2015, 00:46

SEMPER AUGUSTUS würde ich bereits in der mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Auffassung verstehen: allezeit Mehrer des Reiches (Augustus kommt von augere = vergrößern; natürlich schwingt auch die religiöse Bedeutung mit: Augustus = der, der "mehr" ist - also über den gewöhnlichen Menschen steht)
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Re: Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon Tiberis » So 29. Mär 2015, 00:59

salve,

es war üblich, dass siege über fremde völker quasi als ehrende beinamen in die kaisertitulatur eingang fanden. d.h.im konkreten fall besagt der ehrentitel Gothicus , dass Justinian einen oder mehrere siege über die Gothen errungen hat.
das sog." prooemium" besteht also -abgesehen von der bezugnahme auf Jesus Christus -
a) aus der kaisertitulatur , bestehend
1) aus dem eigentlichen namen des herrschers (imperator caesar Flavius Iustinianus;imp.Caes. bedeutet "kaiser" und steht daher am beginn einer jeden(!) kaisertitulatur)
2) aus den beinamen, die sich auf siege über fremde völker beziehen (sieger über...)
3) aus sonstigen rühmenden beinamen (pius felix inclitus victor triumphator semper augustus)

b) der widmung an den adressaten (legum cupidae iuventuti)
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Re: Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon Laptop » So 29. Mär 2015, 03:08

Beruht die Lehnübersetzung “Mehrer des Reiches” nicht auf dem Irrtum, daß das Wort augustus, da es vermutl. von augere stammt, auch dieselbe Bedeutung wie das Verb haben soll? Wie kommt man bloß auf das schmale Brett die eigentliche Bedeutung “ehrwürdig, erhaben” zu ignorieren bzw. zu ersetzen?
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Re: Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon Zythophilus » So 29. Mär 2015, 17:18

Natürlich hängt das Wort augustus mit dem Verb augere zusammen, hat aber in der Antike noch nicht die Bedeutung, die es in der dem ma. Verständnis entspringenden Lehnübersetzung "Mehrer" hat. Es gehört seit Oktavian zur Kaisertitulatur, wobei es prinzipiell speziell von Diokletian bis zum Ende der Tetrarchie höhere Autorität als Caesar ausdrückte. Ich finde spontan keine griechische Version der Kaisertitulatur, aber ich gehe davon aus, dass dort Σεβαστός verwendet wurde, was man nicht mit "Mehrer" übersetzen kann. Generell heißt Augustus, wenn man einmal von längeren Titeln absieht, normalerweise auch im Mittelalter "Kaiser", so schreibt es z.B. Otto v. Freising immer wieder auch ohne das Wort imperator.
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Re: Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon Penthesilea » So 29. Mär 2015, 18:16

Herzlichen Dank an alle für die hilfreichen Hinweise!
Ich kann nun nachvollziehen, dass Justinian die Goten, die Vandalen in Afrika etc. also besiegt hat.
Aber welches Volk oder welche Völker sind dann mit dem Hinweis "ANTICUS ALANICUS" gemeint? Laut Georges heisst anticus ja "vorderer". Und was bedeutet alanicus? Vielen Dank im Voraus.
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Re: Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon Zythophilus » So 29. Mär 2015, 18:44

Das Adjektiv anticus (was ja eine Schreibung für antiquus sein könnte), passt in die Kaisertitulatur nicht hinein. Was wäre ein Germanicus anticus? Tatsächlich ist es auch das Adjektiv zu einem Volk, nämlich den Antes. Die Alani sind ebenfalls ein Volk.
Das Adjektiv pius in der Titulatur scheint mir doch auf Religion hinzudeuten. Der bekannteste, bei dem es für uns zum Namen dazu gehört, Antoninus Pius erhielt es als Beiname, weil er die Vergöttlichung Hadrians organisierte. Für spätere Herrscher ist es eben ein weiterer Aspekt im Titel; ein Kaiser tut kraft eines Amtes offenbar immer etwas für die Religion. Wenn einer pius ist, müssen alle späteren das offiziell auch sein.
Zuletzt geändert von Zythophilus am So 29. Mär 2015, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Justinians Corpus Iuris Civilis - Prooemium

Beitragvon Penthesilea » So 29. Mär 2015, 18:49

Herzlichen Dank, Zythophile!
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