Salvete!
Könnt Ihr mir weiterhelfen? Ich bin nicht ganz sicher, ob ich die Angaben im Menge und im Rubenbauer richtig verstanden habe. Es geht um den Unterschied zwischen Gerundivum auf der einen Seite und Gerundium mit Akkusativobjekt auf der anderen Seite, und zwar konkret anhand dieser zwei verkürzten Sätze aus Plinius Superstitio (10,96f.):
1. (Affirmabant) quibus peractis, morem sibi discendendi fuisse rursusque coeundi ad capiendum cibum, promiscuum tamen et innoxium. (Sie behaupteten, dass es für sie den Brauch des Weggehens gab und des wieder Zusammenkommens, um Essen zu fassen, das gewöhnlich und harmlos war).
2. Ideo dilata cognitione ad consulendum te decucurri. (Daher habe ich, nadem die Verhandlung verschoben worden war, dich aufgesucht, um dich zu befragen)
Meine Frage ist vor allem folgende: Gehe ich richtig davon aus, dass wir es hier in beiden Fällen (ad capiendum cibum sowie ad consulendum te) mit einem Gerundivum zu tun haben (und NICHT mit einem Gerundium + Akkusativobjekt)?
Also gemäss Menge: "Das Gerundivum muss stehen: (1) nach Präpositionen."
Etwas verwirrend finde ich dann diesen Satz aus den Acta martyrum Scilitanorum:
3. Saturninus: "Num quid ad deliberandum spatium vultis?"
Das schien mir zunächst auch ein Gerundium zu sein (mit spatium als Akkusativobjekt zu vultis). Oder ist das jetzt auch ein Fall von Gerundivum wegen der Präposition ad, wie bei den zwei oberen Beispielen? Mir mutet eine Konstruktion von volo ad seltsam an.
Vielen Dank im Voraus. Herzliche Grüsse!