Consecutio temporum in Konsekutivsätzen

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Consecutio temporum in Konsekutivsätzen

Beitragvon Ioscius » Mo 4. Jan 2016, 20:05

Hallo,

man lernt ja, dass die c.t. in Konsekutivsätzen oftmals nicht ganz so streng befolgt wird, wie bisweilen angenommen wird und des Öfteren auch ein absolutes Tempus gesetzt wird (vgl. BS § 465,3+5).
So erklärt m. E. der Abschnitt 3 dieses Paragraphen, warum in folgendem Satz aus pro Murena arogarim steht (vom Standpunkt der Gegenwart als abgeschlossen betrachtet, resultatives Perfekt; Lat. Tempus kann also Aspekt-Bedeutung tragen!):

Nam quod legem de ambitu tuli, certe ita tuli, ut eam quam mihimet ipsi iam pridem tulerim de civium periculis defendendis non abrogarim.
(vgl. http://www.thelatinlibrary.com/cicero/murena.shtml ; allerdings dort die lectio abrogarem)

Ist meine Vermutung richtig, dass der Konjunktiv Perfekt abrogarim durch den Paragraphen erklärt wird?

2) Wenn wir schon bei diesem Satz sind: Kann sich jemand vorstellen, warum bereits tulerim im Konjunktiv Perfekt steht?

3) Laut § 463,2d kann auch in Konsekutivsätzen die coniugatio periphrastica eintreten. Es wird nicht näher beschrieben, in welcher Funktion, aber es muss davon ausgegangen werden, um die Nachzeitigkeit anzuzeigen, einfach weil die coniug. periphr. im Konjunktiv immer als relatives Tempus beschrieben wird, oder?
Allerdings bezweifle ich, dass es sich bei dieser coniugatio periphrastica um eine relative Nachzeitigkeit handelt. Stattdessen handelt es sich m. E. vielmehr um ein absolutes Futurtempus als Ersatz für ein nicht existierendes Konjunktiv Futur. Schließlich wird, wie das erste Beispiel im BS zeigt ("ita constitui, ut appetiturus non sim") nicht - wie bei den indirekten Fragesätzen und quin-Sätzen -
zwischen Haupttempus (PFA+ Konj. Präsens von esse) und Nebentempus (PFA + Konj. Imperfekt von esse
unterschieden.

Was meint ihr dazu?

Danke :)
Ioscius
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Re: Consecutio temporum in Konsekutivsätzen

Beitragvon marcus03 » Mo 4. Jan 2016, 20:48

Ioscius hat geschrieben:absolutes Futurtempus


Was meinst du damit ? :?

Ioscius hat geschrieben: relative Nachzeitigkeit


Warum RELATIV ? Nachzeitigkeit ist doch an sich schon relativ. :?
marcus03
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Re: Consecutio temporum in Konsekutivsätzen

Beitragvon Ioscius » Mo 4. Jan 2016, 21:45

absolutes Futurtempus

Was meinst du damit ? :?


Ich meine, dass die coniugatio periphrastica bei Konsekutivsätzen aufgrund der Tatsache, dass sie auch bei Nebentempus im übergeordneten Satz aus PFA + einer Präsensform von esse besteht, als absolutes Tempus fungiert, einfach weil die übliche Zeitenfolge bei innerlicher Abhängigkeit / consec. temp. nicht eingehalten wird (im Gegensatz zu quin-Sätzen oder indirekten Fragesätzen). Denn wenn es sich um Nachzeitigkeit verhielte, müsste bei besagtem Beispiel appetiturus essem stehen.

relative Nachzeitigkeit

Warum RELATIV ? Nachzeitigkeit ist doch an sich schon relativ. :?


Stimmt, der Begriff ist - wenn auch absichtlich, um eindeutig zu sein - redundant. Dann will ich den Begriff eben nur auf "Nachzeitigkeit" reduzieren.
Ioscius
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