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medicus hat geschrieben:Warum hat Phaedrus gerade diese Tiere als Begleiter des Löwen für seine Fabel ausgewählt, die ja keine Fleischfresser sind?
Als sie einen Hirsch mit großem Leib gefangen hatten,
marcus03 hat geschrieben:Wie kann eine Kuh oder ein Schaf Jagdgehilfe sein?
Da passte canis als Jagdhund schon viel besser.
Vlt. hat er sich keine genaueren Gedanken gemacht, ...
marcus03 hat geschrieben:Oder er wusste schlicht zu wenig über das Fressverhalten und schloß Fleisch nicht gänzlich aus. Der Mann war primär Dichter, kein Zoologe.
Dig. 17,2,29
Aristo refert Cassium respondisse societatem talem coiri non posse, ut alter lucrum tantum, alter damnum sentiret, et hanc societatem leoninam solitum appellare: et nos consentimus talem societatem nullam esse.
Die Zulässigkeit der Societas leonina differiert je nach Rechtsordnung: Während sie nach dem österreichischen ABGB zulässig ist,[2] ist sie nach Art. 2265 des italienischen bürgerlichen Gesetzbuches sowie Art. 51 des polnischen Handelsgesellschaft-Gesetzes verboten. Problematisch sind leoninische Klauseln auch im französischen Recht. Im deutschen Recht sind sie grundsätzlich zulässig, da der für eine Gesellschaft nötige gemeinsame Zweck im Sinne des § 705 BGB nicht schon dadurch ausgeschlossen ist, dass erwirtschaftete Gewinne nur einem Gesellschafter zufließen sollen.
ClaudiaK hat geschrieben:War eigentlich zuerst die Fabel und dann der Begriff da?
ClaudiaK hat geschrieben:Während sie nach dem österreichischen ABGB zulässig ist,
iurisconsultus hat geschrieben:er ist vielmehr ein einfältiger Tor, weil er nicht begreift, welchen Nutzen die Herbivora aus der Jagdgemeinschaft ziehen
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