Freilassung von Sklaven

Fragen zur Geschichte und Archäologie des griechisch-römischen Altertums

Moderatoren: Zythophilus, marcus03, Tiberis, ille ego qui, consus, e-latein: Team

Freilassung von Sklaven

Beitragvon Gast » Mi 1. Mär 2006, 15:28

HI...
Wisst ihr irgendwas zu Freilassungen von Sklaven im antiken Rom? also zum Ablauf weiss ich shcon son paar sachen, wie dass der Freigelassene manumissio hieß, da er aus der hand des "herrn" freigelassen wurde und in dem Ritual ein sogennanter vindicta/fistuce also ein freilassungsstab verwendet wurde...
Mich würde aber vorallem die Bedeutung interessieren, bzw der Zweck der Freilassung. Warum hat der "Herr" das gemacht und was brachte es ihm und zudem auch dem Sklaven?
Wisst ihr da irgendwas zu oder kennt ihr seiten, wo was dazu steht?
Würd mich echt freuen, wenn ihr was hättet, danke schon mal im vorraus...
Gast
 

Beitragvon Vincent Vega » Di 7. Mär 2006, 22:26

Soweit ich weiß brachte es natürlich dem Sklaven die Freiheit und die Famillienzugehörigkeit zu seinem ehemaligen Herrn.Das kam allerdings nur sehr selten vor und auch dann nur bei gebildeten Sklaven.
Vincent Vega
Aedilis
 
Beiträge: 71
Registriert: Do 23. Feb 2006, 21:03
Wohnort: Reuden an der Fuhne

Beitragvon Marcus » Mi 8. Mär 2006, 23:50

manumissio ist nicht der freigelassene sondern die freilassung.
der freigelassene = libertus

dazu auch:

manumissio, onis, f. (manumitto), I) die Entlassung aus seiner Gewalt, die Freilassung eines Sklaven, Cic. Cael. 69, u. zwar: a) iusta, geschah auf dreierlei Art (s. Cic. top. 10): a) durch den census, wenn der Herr den Freizulassenden als civis in die zensorischen Listen eintragen und im Lustrum bestätigen ließ. - b) förmlich auf dem Forum vor einer Magistratsperson (dem Prätor usw.) per vindictam, indem der Sklave einen Schlag aufs Haupt mit dem Stäbchen (vindicta), später einen Backenstreich erhielt - g) durch Testament - b) non iusta, die geringer war, geschah auf fünferlei Art: a) inter amicos, d.i. wenn der Herr im Beisein von fünf Zeugen mündlich den Sklaven für frei erklärte (vgl. Sen. de vit. beat. 24, 3. Plin. ep. 7, 16, 4). - b) wenn der Sklave abwesend war, per epistulam, d.i. durch einen Brief an den Sklaven, der von fünf Zeugen unterschrieben sein mußte. - g) dadurch, daß ihn der Herr mit zur Tafel zog. - d) adoptione, und zwar durch deutliche Willenserklärung des eigenen Herrn oder fremden Adoptivvaters. - e) auf dem Sterbebette des Sklaven od. des Herrn. Vgl. Mommsen Staatsrecht 3, 58 u. 421 f. Sohm Institutionen S. 187 ff. (Aufl. 13). Blümner Privataltertümer S. 297 ff.
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: manumissio, S. 1. Digitale Bibliothek Band 69: Georges: Lateinisch-deutsches Wörterbuch, S. 34223 (vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 805)]

an sonsten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freigelassener
mit Link unten

... oder googlen ... oder buecher lesen .. eigentlich findet man genug........
Benutzeravatar
Marcus
e-Latein Administrator
 
Beiträge: 1054
Registriert: Do 11. Nov 2004, 18:43
Wohnort: Islebia / Lipsia

Beitragvon Augustus » Mi 19. Apr 2006, 18:41

So weit ich weiß konnten sich die Sklaven früher die Freilassung bei den Gladiatorenkämpfen im Kolosseum verdienen!
Augustus
 

Beitragvon romane » Mi 19. Apr 2006, 18:50

das war aber eher selten
Die Freiheit ist ein seltsames Wesen - wenn man es gefangen hat, ist es verschwunden

www.mbradtke.de
Benutzeravatar
romane
Pater patriae
 
Beiträge: 11669
Registriert: Fr 31. Mai 2002, 10:33
Wohnort: Niedersachsen

Beitragvon suetonius » Do 27. Apr 2006, 21:41

die freilassung oblag auch nicht den Besitzern der Schule...
...une tête bien faite et une tête bien pleine...
Benutzeravatar
suetonius
Censor
 
Beiträge: 904
Registriert: Mo 17. Nov 2003, 16:33
Wohnort: Marburg/Bordeaux

Beitragvon Marcus » So 7. Mai 2006, 00:48

Benutzeravatar
Marcus
e-Latein Administrator
 
Beiträge: 1054
Registriert: Do 11. Nov 2004, 18:43
Wohnort: Islebia / Lipsia


Zurück zu Alte Geschichte und Archäologie



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste