von Iulus » So 2. Apr 2006, 20:02
Ich würde sagen,dass das ganz davon abhängig ist wie eng man da die Grenze zwischen Römer und Nicht-Römer ziehen will.
Arminius zum Beispiel war ja sogar römischer Ritter!
Und ich meine auch,dass Zenobia das römische Bürgerrecht besaß.
Wobei man dazu sagen muss,dass die beiden trotz Bürgerrecht keine wirklichen Römer waren...
Cives, floreat Europa,
opus magnum vocat vos.
Stellae signa sunt in caelo
aureae, quae iungant nos.
(Ex Hymno Latino Europae)