Fragen zu den Comitia

Fragen zur Geschichte und Archäologie des griechisch-römischen Altertums

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Fragen zu den Comitia

Beitragvon Richard84 » Do 14. Jan 2010, 18:27

Salve,

Ich hab in drei Wochen eine Prüfung in Alter Geschichte, die sich u.a. mit den Volksversammlungen in Rom zur Zeit der ausgehenden Republik beschäftigt.

Kennt ihr außer diesen Werken noch andere, die ihr mir empfehlen könntet?

Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik
Bleicken: Geschichte der römischen Republik
Christ: Die Römer
Hölkeskamp: Senat und Volk von Rom, in: Von Romulus...
König: Der röm. Staat I, Die Republik 1992.
König: Vita Romana
Meyer: Römischer Staat und Staatsgedanke 1964

(sind auch allgemeine Darstellungen dabei, da ich noch über 2 weitere Themen geprüft werde)
die Darstellungen ähneln sich teilweise recht stark, gut sind m.E. nach auch die Wikipedia Artikel zu dem Thema, soweit ich das beurteilen kann.


Ich stell auch meine Zusammenfassungen zu den comitia rein, vlt. findet sich ja Jmd., der noch die Kraft hat, sich das durchzulesen :-)

summas gratias ago!!

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Allgemein:
Die Römische Republik (Res Publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis
-Magistrate und Redner, in der Regel nobiles, redeten vor dem Volk, niemals mit ihm.
- besaßen keinen aktiven Anteil am politischen Leben, reagierten lediglich auf die Initiativen der Nobiles.
- waren stark vom Klientelwesen beeinflußt, deshalb sind die Volksversammlungen auch nicht als aktive Teilnahme des röm Volkes an der Politik zu verstehen.
- Die Wahlleiter (consuln, tp) konnten Bewerbungen ohne Angabe von Gründen an- und ablehnen (aber Gründe waren: eingechränkte Civität, Krankheit, fehlende finanz. Voraussetzungen, fehlender Nachweis der Dienstzeit).
- Entschieden über Krieg und Frieden, ratifizierten Verträge, beschlossen Gesetze und fällten als Volksgericht Urteile. Die wichtigste Funktion spielten sie bei der Wahl der Magistrate.
- Die Stimmen der Bürger waren nicht gleichgewichtig und wurden in Stimmkörpern abgegeben, deren Mehrheit über den vorgelegten Antrag entschied.
- Konnten nur von Magistraten einberufen werden, der sie leitete und nach der Abstimmung entließ. Änderungen oder Initiativen aus der Volksversammlung heraus waren unmöglich.

0) Comitia curiata
Der populus trat in 30 Curien zusammen
- Einberufen vom Konsul unter Leitung des Pontifex maximus
- Aufgaben: Feierliche Bestätigung der designierten Imperiumsträger (inauguratio); familienrechtliche und erbrechtliche Fragen. In der Republik trat nicht mehr die comitia, sondern nur noch 30 Liktoren als Wahlmänner, die die Curien vertraten.

1) Comitia centuriata
- Die Comitia Centuriata kamen alljährlich zusammen, um die Konsuln und Praetoren des nächsten Jahres zu wählen, und alle fünf Jahre, um die Censoren zu bestimmen.
Hervorgegangen aus der alten Heeresversammlung, trat auf dem Marsfeld, außerhalb des pomeriums, als fiktives Heer in 193 centurien und in Waffen zusammen.
- bestehend aus 193 (fiktiven) centuriae, gegliedert nach Vermögen
- fünf census (Vermögens-)Klassen + equites + capite censi, waren ohne Rücksicht auf ihre numerische Größe in Centurien gegliedert, wobei jede Centurie eine Stimme besaß. Die 18 Stimmen der equites erreichte mit den 80 Stimmen der ersten Klasse eine Mehrheit von drei Stimmen (insgm 193). Wahllokal war die saepta/ ovile. Abgestimmt wurde durch Handaufheben, ab 139 v.u.Z. geheime Wahl durch Stimmtäfelchen.
- geleitet vom Consul (ius agendi cum populo), interrex, Wahldiktator
- Aufgaben: unter Einholung der Auspizien wurde über Krieg und Frieden fffentschieden, die Consuln, die Praetoren und die Censoren gewählt, über Gesetze fffentschiede

2) Comitia plebis tributa
- Bestand aus 4 städtischen und 31 ländlichen tribus
- Vermutlich um 200 v.u.Z. entstanden
- Jede tribus besaß eine Stimme – 35 also insgesamt, was die Abstimmung sehr vereinfachte
- trat auf dem forum zusammen
- Einberufen von einem Magistraten, der das ius agendi cum populo besaß
- Aufgaben:
Wahl der niederen Beamten
Gesetzgebung (Sulla verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, über Gesetze zu beraten, die nicht durch SC eingebracht worden waren
vor ihnen wurden Gerichtsverhandlungen abgehalten, bis Sulla die ständigen Gerichtshöfe etablierte.
- Die vier tribus (Palatina, Collina, Esqualina, Suburana) treffen sich in der comitia tributa; die erste Census Klasse (inkl. Equites) konnten alle anderen vier Klassen überstimmen.
Wählten die niedren Beamten (aediles plebis, curules, tribuni militum)
Konnte wie die comitia centuriata leges beschließen

3) Concilia plebis
- Sonderversammlung der Plebs
- unter der Leitung eines tribunus plebis (ius agendi cum plebe)
- gegliedert nach tribus
- trat auf dem comitium (forum) zusammen
- fasste plebiscitia, die seit der lex Hortensia (287) einer lex der comitia centuriata gleichgestellt waren)
- war die bevorzugte Legislative der Republik
- wählte die aediles plebis und tp
- ebenfalls kein Initiativrecht
- in Ausnahmefällen gerichtliche Funktion (über einen Magistraten der die Sacrosanctitas eines tp mißachtet hatte.
- Das Concilium Plebis war an die Empfehlungen des Senats nicht gebunden und konnte sie niederstimmen – so zum Beispiel im Jugurthinischen Krieg, als das senatus consultum erging, die Amtszeit des Quintus Caecilius Metellus Numidicus als kommandierender General zu verlängern, den das Concilium Plebis mit der Ernennung von Gaius Marius verwarf – oder ergänzen: während Caesar durch senatus consultum zum Prokonsul von Gallia cisalpina und Illyricum ernannt wurde, wurde ihm Gallia transalpina durch Plebiszit gegeben.

Contiones
- informelle, nicht nach Stimmkörpern geordnete Versammlungen, die jedoch auch von einem Magistraten einberufen und geleitet wurden.
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ignorantque datos, ne quisquam serviat, enses.
Richard84
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