Besitzrechte von Sklaven

Fragen zur Geschichte und Archäologie des griechisch-römischen Altertums

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Besitzrechte von Sklaven

Beitragvon quamquam » Fr 10. Jun 2011, 22:09

Hallo an alle,

mir ist beim Lesen eines Lehrbuches aufgefallen, dass die Sklaven männlichen Geschlechts immer den Herrn gehören und die des weiblichen Geschlechts immer den Herrinen.
Eigentlich ist es ja so gewesen, dass die Ehefrauen den Männern "gehört" haben und auch alle Mitglieder der Familie.
Wie war aber das Besitzrecht der Sklaven nun genau aufgeteilt gewesen? Offiziell gehörten alle Sklaven dem Mann, aber innerhalb der Familie unterstanden die Männer dem Mann und die Frauen der Frau? Oder aber wird das in Bücher nur so differenziert, um das Wort ancilla einzubauen und die weiblichen Deklinationen der domina in Verbindung mit ancilla durchzuspielen?

Wem gehörten nur die Sklaven?

Danke im Voraus
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Re: Besitzrechte von Sklaven

Beitragvon chica27 » Sa 11. Jun 2011, 20:21

Die römische Gesellschaft war geprägt von dem Patriarchat, was eindeutig bezeichnend ist für ein Vorrecht der Männer. Die Machtverteilung resultierte darin, dass die Frau kaum Rechte hatte ( es gab für römische Frauen kein Wahlrecht, bei Grabinschriften gab es Ausnahmen, gelehrige Frauen wurden in manchen Inschriften wegen ihrer Intelligenz gerühmt) und sich ihre Rechte ausschließlich darin zeigten, dass sie die Sklaven im Haushalt gemäß der anstehenden alltäglichen Aufgaben einteilte. Mehr weiß ich aber auch nicht dazu zu sagen :eek:
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Re: Besitzrechte von Sklaven

Beitragvon quamquam » So 12. Jun 2011, 15:12

Hm, danke, aber das war mir eine schon bekannte Information.
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Re: Besitzrechte von Sklaven

Beitragvon Medicus domesticus » So 12. Jun 2011, 16:04

Salve quamquam,

Die Sklaven, egal welchen Geschlechts, gehören in der römischen familia grundsätzlich dem pater familias als Familienoberhaupt. Er hat uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Sklaven im Rahmen der patria potestas.

Vale.
:)
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Re: Besitzrechte von Sklaven

Beitragvon chica27 » So 12. Jun 2011, 16:05

:prof2: Ora et labora, lol**
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Re: Besitzrechte von Sklaven

Beitragvon quamquam » So 12. Jun 2011, 16:18

Medicus domesticus hat geschrieben:Salve quamquam,

Die Sklaven, egal welchen Geschlechts, gehören in der römischen familia grundsätzlich dem pater familias als Familienoberhaupt. Er hat uneingeschränkte Verfügungsgewalt über die Sklaven im Rahmen der patria potestas.

Vale.
:)


Hallo Medicus,

ja, richtig, aber deswegen wundere ich mich ja um den "flapsigen" Umgang damit in Lehrbüchern. Es ist ja irreführend für den Schüler, weil der Eindruck vermittelt wird, dass die Sklavinnen den Frauen gehört haben und die Sklaven den Männern. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum tun sie dies?

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