1.(cic. pro archia poeta, § 18 )
Qua re suo iure noster ille Ennius sanctos appellat poetas, quod quasi deorum aliquo dono atque munere commendati nobis esse videantur.
Daher nennt unser Ennius nach seinem eigenen Urteil die Dichter "heilig", weil sie gleichsam durch irgendein Geschenk und Augfabe der Götter uns anvertraut zu sein scheinen.
Warum steht im "quod"-Satz der Konjunktiv(videantur) ? Ich habe das "quod" als kausales "quod" aufgefasst, und das steht doch normalerweise im Indikativ. es liegt auch offensichtlich kein abhängiges Verhältnis vor, so dass man den conj. obliquus anführt.
Würde mich über Klärung freuen !
2. Gibt es irgendwo im Net eine Überstzung zu Petrons Pinacotheca? ( Petr. 83)
Vielen Dank !