Nun, unzulässig ist
lectorium sicher nicht, als Lesepult (eigtl. etwa "Instrument zum Lesen") in der Antike sowieso selten belegt, aber auf ganz normale Weise vom Verb abgeleitet. "Lesegerät" wird auch im Italienischen als "lettore" bezeichnet - damit liegt
lectorium also auch hier nicht so weit entfernt. Bei
reddere braucht es aber eine nähere Erklärung und dann landen wir automatisch bei Begriffen, die sich aus mindestens 4 Wörtern zusammensetzen (
machina/instrumentum ad ... reddendum) - das ist leider sehr unhandlich, außerdem kann mit "machina qua soni redduntur" wirklich alles gemeint sein, was Töne von sich gibt. Als generische Erklärung wäre das o.k., als spezifischer Begriff grenzt es sich zu wenig von anderen Geräten ab. Da würde ich eher "machinula sonora" oder etwas ähnliches nehmen, aber auch das wäre ohne weitere Erklärung sehr unspezifisch.
RM