Urheberrechtsfrage

Fragen zur Ausbildung rund um die alten Sprachen, ihrer Geschichte und ihrer Archäologie

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Urheberrechtsfrage

Beitragvon Zythophilus » Fr 4. Nov 2011, 09:02

SALVETE
Dass Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken wie auch Übersetzungen davon einer Genehmigung durch den Verlag bedürfen, ist mir klar. Wie sieht es freilich mit anderen direkten Bezügen dazu aus? Meine Konkrete Frage: Darf ein Übungsbuch sich in seinen Texten und Übungen direkt auf ein anderes urheberrechtlich geschütztes Werk beziehen? Darf man z.B. ein Übungsbuch veröffentlichen, das immer genau den Wortschatz und die Grammatik je eines Kapitels eines lateinischen Elemantarlehrbuches zum Inhalt hat?
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Laptop » Fr 4. Nov 2011, 10:07

Wenn es eine populärwissenschaftliche Arbeit ist, ist ein Großzitat zulässig.
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Zythophilus » Fr 4. Nov 2011, 13:17

Das meine ich nicht. Meine Frage bezieht sich darauf, ob man Übungen zu einem bestehenden Lehrwerk kommerziell veröffentlichen darf. Kann ich ein Übungsbuch zu "Medias In Res" erstellen, das zu den einzelnen Kapiteln Texte etc. bringt, die zum jeweiligen Vokabel- und Grammatikstand dazupassen, oder ist das auch schon ein Eingriff in das Urheberrecht des Autors? Ich habe das nicht wirklich vor, aber generell interessiert es mich.
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Laptop » Sa 5. Nov 2011, 03:43

Schwer zu sagen, solche Dinge sind nicht mein Geschäft. Mal schaun, was andere dazu sagen.
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon augustus » Mo 7. Nov 2011, 17:25

Laptop hat geschrieben:Schwer zu sagen, solche Dinge sind nicht mein Geschäft. Mal schaun, was andere dazu sagen.


Also Urheberrechts-Angelegenheiten sind immer SEHR heikel. Und wenn man das dann auch noch kommerziell veröffentlichen möchte, wird es besonders schwer. Immerhin würde man sich damit an der Arbeit anderer finanziell bereichern. Deswegen würde ich dazu an deiner Stelle einen Experten hier fragen und mich absichern.
Zuletzt geändert von augustus am Mi 9. Nov 2011, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon romane » Mo 7. Nov 2011, 18:48

Es ist kurios; kurze Geschichte:
Für ein Vokabellernprogramm, welches sich auf verschiedene Lehrwerke bezieht, ist es mir untersagt worden, die Lektions-Nr. mit in das Programm aufzunehmen.
Lösung: das muss der Benutzer selbt eingeben

Ebenso durfte ich nicht den Wortlaut der Bedeutungen 1:1 übernehmen: also clamor - Das Geschrei; das Schreien wurde untersagt.
Meine Lösung : clamor - Geschrei ist jedoch möglich und verstößt nicht.

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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Laptop » Mo 7. Nov 2011, 19:13

@romane O. K., wenn das dir untersagt wurde (von wem?), muß das noch lange nicht geltendes Recht darstellen. Heikel ist das Urheberrecht ja auch deswegen, weil derzeit viel mit Einschüchterung gearbeitet wird. Ich bezweifle, daß diese Übersetzung einzelner Vokabeln nicht zum geistigen Allgemeingut gehört und schützenswert ist (Schaffenshöhe erreicht hat). Aber als Laie eine Auseinandersetzung riskieren ist natürlich auch fragwürdig …
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Medicus domesticus » Mo 7. Nov 2011, 20:38

Ich würde, wenn ich so ein Übungsbuch vorhätte, immer mit dem Verlag selbst sprechen. Die iuristischen Feinheiten (benutzt man geistiges Eigentum usw.) wären mir als Nichtjurist zu komplex. Manchmal kann es ja auch mit Verlagen dann ein gutes Einvernehmen geben.
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Zythophilus » Mo 7. Nov 2011, 21:28

Ist das Erstellen einer Liste von Vokabeln, deren Bedeutungen der Verfasser ja auch aus einem Wörterbuch in irgendeiner Form übernommen haben muss, und die Zuteilung von Vokabeln und Grammatikabschnitten sowie Inhalt zu Kapiteln schon so weit als geistiges Eigentum zu bewerten, dass man keinen Bezug darauf nehmen darf?
@ Romane: Es verwundert mich schon, dass man den Wortlaut von Vokabelbedeutungen nicht übernehmen dürfte, wenn er auch in einem Wörterbuch so zu finden ist.
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon romane » Mo 7. Nov 2011, 21:34

selbstverständlich habe ich mit den Verlagen direkt gesprochen:
Das Vorkommen einer Vokabel in einer bestimmten Lektion liegt im meth.didakt. Ermessen des Autors und ist sein geistiges Eigentum - Unterlassungsklage

Die Verlage wollen ja ihre eigenen Programm verkaufen.

Wortbedeutung:
studÄ“re, studeō (m. Dat.) sich bemühen (um); wollen; sich bilden

diese Bedeutungskette 'gehört' so dem Verlag----
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Laptop » Di 8. Nov 2011, 04:01

@romane Besonders traurig ist die Wissenshermeneutik (Lizenzmodelle) der Bildungsmedienhersteller ja im Kontext der Wissenspropagation der Bildungseinrichtungen. :cry: Frage: steht es einem Lehrer frei ältere Werke im Unterricht zu verwenden, deren Urheberrecht abgelaufen ist? Oder ist man dazu angehalten diese Lizenzmodelle zu unterstützen?
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Zythophilus » Di 8. Nov 2011, 08:00

Theoretisch ist es schon möglich, auch ältere Lehrwerke zu verwenden; die Frage ist, ob diese überhaupt noch gedruckt werden, doch wäre im Falle eines nicht mehr bestehendes Copyrights der Einsatz von Kopien im Unterricht - zumindest in Österreich sind Kopien aus für den Schulunterricht bestimmten Büchern ausdrücklich untersagt - zulässig.
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon Oedipus » Do 17. Nov 2011, 16:36

Ich würde ein Vokabelprogramm so programmieren, dass der Schüler sich aus einem Vokabelpool die Vokabeln zu seinen Lektionen selbst hinzufügen kann.
Vokabelprogramme, wo der Schüler alles selbst eingeben muss, sind deswegen gefährlich, weil der Schüler (verständlicherweise) entweder nicht alle wichtigen Informationen wie Geschlecht, Genitiv-Sg oder die Stammformenreihe einträgt oder sogar durch Tippfehler falsche Dinge einträgt und lernt.

Es müsste also einen Pool geben, wo die Vokabeln aller gängigen Lehrbücher enthalten sind. Bei den Bedeutungen könnte man ein Best-of erstellen, was kein Verlag hat bzw. Bedeutungen (z.B.aus dem Georges) ergänzen.

P.S.
Falls jemand solch ein Programm programmieren möchte, ich würde helfen :)
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon romane » Fr 18. Nov 2011, 17:33

ich habe es schon programmiert - leider nicht im Netz verwendtbar.
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Re: Urheberrechtsfrage

Beitragvon tanjaw » Mo 6. Feb 2012, 14:55

Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen solltest Du vieleicht einen Anwalt kontaktieren. Je nachdem was Du vor hast kann nur er Dir eine wirklich rechtssichere Auskunft geben.

LG Tanja
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